welche steuerklasse beantragen???

  • guten morgen alle miteinander!!!


    ich blicke irgendwie gar nicht durch, welche steuerklasse für mich die günstigere ist bzw. welche mir entspricht. also bitte um hilfe diesbezüglich!


    bin noch verheiratet, aber dauernd getrennt lebend (über einem jahr schon), habe ein kind, und nehme nun eine 20h stunden stelle auf. ich habe im letzten jahr auf mini job basis gearbeitet....


    also vielen lieben dank im voraus!!!

  • hallo,


    ist es nicht so, daß du dir als allein lebende die steuerklasse NICHT aussuchen darfst sondern automatisch in der II landest :hae: ??? und dein getrenntlebender ehemann muß in die I, so ist es zumindest bei meiner freundin, die schon seit 3jahren getrennt lebt aber immer noch verheiratet ist.....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • wird die denn automatisch geändert??


    ich weiß von der arbeit dass es da gelegentlich bei scheidungen mal ausgleichszahlungen wegen den steuerklassen im trennungsjahr gibt... in wie weit das alles so mit rechten dingen zugeht weiß ich aber nicht.

  • Nööö -- man muss nicht die 2 Nehmen... die muss man nämlich beantragen. man kann auch in der 1 bleiben..... War ich auch jahrelang..... was man wirklich zahlen muss an Steuern wird sowieso erst in der Steuererklärung errechnet... alles andere ist nur ne ungefähre Vorauszahlung...

  • ändern mußt du sie selbst....da hätte sonst das finanzamt viel zu tun, bei jedem nachzufragen, ob er/ sie getrennt lebt.


    die II hat ein wenig steuervorteil gegenüber der I, da mußt du dann beim beantragen/ ändern eine eidesstattliche erklärung abgeben, daß du als erwachsener alleine wohnst und keine person über 18jahre bei dir im haushalt mitlebt.

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ich dachte immer, das sei klar vorgegeben. :frag


    Getrennt lebend (gemeldet) Steuerklasse 2, zusammen lebend mit neuem Freund Steuerklasse 1, verheiratet 4/4 oder 3/5

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Nöö---nochmal : die 2 muss man benantragen. Es ist nicht klar vorgegeben wenn man sich damit keine unrechten Vorteil erschleicht... Und da man bei 1 mehr steuern zahlt als bei 2 hat man keinen Vorteil. Hat man jedoch irgendwann mal die 2 beantragt und dann die Vorraussetzungen dafür nicht mehr und meldet das nicht bzw ändert die Kl- nicht in die 1 - dann hat man nen Vorteil - und das wäre strafbar...