Chef zahlt kein Gehalt

  • Ja, also das Wichtigste steht ja schon da oben.
    Ich habe Anfang Mai nen Job in nem Call Center angefangen und mein Chef hat mir nun gesagt, dass mit der Abrechnung etwas falsch gelaufen wäre und er nicht wüsste, wann er mir mein Geld diesen Monat zahlen könnte.
    War dann beim Amt und die haben gemeint, dass er dafür bekannt ist keinen Lohn zu zahlen.... Ja klasse... Hab dann zwei Lebensmittelgutscheine á 20 € bekommen und den Hinweis, dass ich kündigen sollte.Tja... aber wer zahlt mir denn nun das Geld, wenn es vom Chef nicht kommt??? Wenn ich keine Freunde und Familie hätte, die mir jetzt finanziell etwas unter die Arme greifen würde ich echt alt aussehen.
    Aber ich hab ja auch nen Recht auf mein Gehalt. Kann ich da jetzt schon zu nem Anwalt gehen und das einfordern? Oder wie läuft sowas????

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • Es ist unglaublich das jemand der dafür bekannt ist kein gehaltt zu zahlen immer noch als unternehmer tätig sein darf .


    soeiner sollte eher im gefängniss sitzen , aber naja das ist halt deutschland, könnte mir sogar vorstellen das du noch ne speere bekommst wenn du kündigst.

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Puh, das ist schon mies. Deine Fragen kann ich Dir auch nicht beantworten...aber konnten das nicht die Herrschaften vom Amt? Hast Du den Job über´s Amt bekommen oder selbst "ergattert"? Weil, mich würde mal interessieren, warum sie Dir, wenn es vom Amt kam (!), diesen Arbeitgeber empfehlen, wo doch bekannt ist, das er nicht zahlt. Das ist ja zum :kotz

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • nein ich hatte das "glück" den job selbst zu finden :flenn
    würde nichtmal ne sperre vom amt bekommen, wenn ich kündige, weil das eben schon da bekannt ist... bringt mir aber auch nichts... sitze in einer art zwickmühle, denn ohne arbeit kein krippenplatz...

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • Ich kann dir nur raten geh schnellst möglich zum Anwalt. Ich habe das letztes Jahr mit meinem Ex Chef auch, warte seit August auf meinen ausstehenden Lohn :motz: Hol dir ggf. einen Beratungsschein.


    Drück dir die Daumen


    Emmchen

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • ja das hab ich schriftlich, hatte vor kurzem richtig stress mit dem amt. seitdem lass ich mir alles quittieren!!!!

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • ja das hab ich schriftlich, hatte vor kurzem richtig stress mit dem amt. seitdem lass ich mir alles quittieren!!!!

    sehr gut, sowas kann sonst nämlich gewaltig nach hinten losgehen

  • Ich hatte auch mal so einen Chef.


    Ich bin zum Arbeitgericht und der (ich glaub) Gerichtshelfer hat die Klage (oder so) aufgenommen.


    Ich brauchte noch nicht mal einen Anwalt.


    Beim Verfahren selbst erschien mein Chef nicht und ich bekam ein Versäumnisurteil, dass ich dann pfänden lies. Auch ohne Anwalt.


    Dauerte ne Weile, aber ich hab meine Kohle bekommen.


    Finegirl

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Ab zum Arbeitsgericht. Die Beratung dort ist kostenlos.

    Ja genau oder wenn Du in der Gewerkschaft bist dahin.


    Es besteht die Möglichkeit für deinen AG die Insolvenz anzumelden. Dann bekommst Du wenigstens Insolvenzgeld.
    Ist auch ein gutes Drohmittel.
    Wieviel Leute arbeiten da noch und haben die Geld bekommen?

  • Ich rate dir sofort nen Anwalt einzuschalten.Mir gings vor einigen Jahren ähnlich.Meine Chefin kam mit der Ausrede sie hätte meine Bankverbindung nicht mehr.Also hab ich ihr die nochmal gegeben.Und,ich habe 3 Monate kein Gehalt bekommen.Wir haben dann sofort nen Anwalt eingeschaltet es ging vors Arbeitsgericht.Und das Ende war,der Gerichtsvollzieher stand regelmäßig,einmal sogar mit Polizei vor ihrer Tür und hat mitgenommen was immer auch an Wert hatte.
    Meine Chefin hatte ein kleines Hotel mit Reiterhof.
    So habe ich dann meine 3 Monatsgehälter übers Jahr verteilt bekommen.Wenn mein Vater damals nicht hinter mir gestanden und geholfen hätte,ich würde jetzt noch auf mein Geld warten.Das war vor 20 Jahren.
    Aber was dann noch raus kam,das schlug dem Fass den Boden aus.Es gab ausser mir noch mehr Angestellte die keinen Lohn bekommen haben,die sind dann nachdem ich den Anwalt eingeschaltet hatte ,auch alle zum Anwalt gegangen.


    Du schaffst das.

  • Die Lohnzahlung ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitsgebers. Kommt er dieser Pflicht nicht zum vereinbarten Zeitpunkt nach, stehen dem Arbeitnehmer mehrere Rechte zur Verfügung.


    Zunächst kann der Betriebsrat informiert werden um zusätzlichen Druck auszuüben. Der Arbeitgeber kann mittels einer Abmahnung unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert werden. Als radikalste Maßnahme kann der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag außerordentlich gem. § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kündigen, wenn


    der ausstehende Lohn erheblich ist (ungefähr ein Monatslohn, so LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009, Az.: 3 SA 701/2008) oder
    der Lohnrückstand sich über einen nicht unerheblichen Zeitraum erstreckt (eine Woche reicht aus).


    Zusätzlich muss der Arbeitgeber aber in jedem Fall noch abgemahnt werden.


    Für die Fälligkeit regelt § 614 BGB dass die Lohnzahlung erst nach der Dienstleistung durch den Arbeitnehmer erfolgt. Damit ist der Arbeitnehmer grundsätzlich vorleistungsverpflichtet. Ist eine Monatsvergütung vereinbart, muss der Arbeitgeber bis zum ersten Tag des Folgemonats die Zahlung tätigen. Meist wird allerdings durch den Arbeits- oder Tarifvertrag eine abweichende Fälligkeitsregelung bestimmt sein, so dass der Lohn bis zum 15. des laufenden Monats oder an einem anderen Tag gezahlt sein muss. Genaueres kann man im eigenen Arbeitsvertrag nachlesen. Von Zeitpunkt des Zahlungsverzuges kann der Arbeitnehmer sein ausstehendes Gehalt verzinsen, § 288 Abs. 1 BGB.

  • Im Grunde bringt es nicht wo zu Arbeiten wenn man seinem Geld nachlaufen muss.
    Wenn Du noch etwas Zeit hast dann setze ihn schriftlich in Verzug. Eingeschrieben.
    Zahlt er kannst Dir mal anschauen wie das so weiter läuft.


    Wenn nicht bleibt eh nur das Gericht aber das kannst Du immer noch machen. Wichtig wäre dann zu kündigen damit Du Geld hast.

  • Hi Süße,


    großer Mist sowas :troest



    Ich würde auf jeden Fall Insolvenz für den lieben AG anmelden. Was glaubst du, wie schnell du dann dein Geld von ihm bekommst ;) Und bestimmt auch ne Kündigung, aber wer will schon in einer Firma arbeiten, bei der man kein Gehalt bekommt?



    Liebe Grüße
    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!