Mitspracherecht bei Schuldingen

  • Hallo!


    Ich bin 41 Jahre alt und habe einen 6,5 Jahre alten Sohn, der bei mir wohnt. Ich bin seit 4 Jahren getrennt und seit 3 Jahren geschieden. Mein Sohn hat regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater, insofern läuft im großen und ganzen alles recht gut.


    Ich habe ganz aktuell eine Frage bzgl. des Mitspracherechts in schulischen Dingen. Weiß jemand, ob ich (rechtlich betrachtet) meinen Exmann zu Besprechungen in der Schule mit der Lehrerin mitnehmen MUSS?
    Es wird ein klärendes Gespräch mit der Klassenlehrerin über zwei Vorfälle in der Schule geben, das ich gern allein führen möchte, zumal er sich ansonsten auch nicht um die Alltagsthemen und -probleme kümmert. Mein Exmann wird sehr schnell unsachlich und unkonstruktiv und ich befürchte, dass das Gespräch eskaliert und nicht zielführend sein wird.


    Bei der Scheidung erklärte mir der Anwalt, weil mein Sohn bei mir wohne, dürfe ich alle Alltagsthemen allein entscheiden und müsse nur wichtige Entscheidungen, z. B. so etwas wie anstehende Operationen oder die Enscheidung der Schulform, mit meinem Exmann gemeinsam entscheiden.


    Heißt das also, dass ich ihn bei solchen Alltagsproblemen mit der Schule auslassen kann?


    Wäre toll, wenn jemand hier rechtlich fit ist und mir einen Tipp geben kann. Hat sich jemand von Euch hier schon mal schlau gemacht??


    Viele Grüße
    die Groni