Umgang Wechselmodell Vater will querschießen

  • Hi ihr Lieben,


    mal wieder ich mit meinem fröhlichen Psychopathen (dies ist lediglich mein subjektives Empfinden)...


    Und wieder mal gibt es Probleme.


    Kurzinfo:


    Kind (knapp 2) lebt im (beim JA so vereinbart zwischen uns Eltern) wöchentlichen Wechselmodell.
    Übergabe des Kindes erfolgt in Absprache mit dem Jugendamt Montags bei der Tagesmutter, die sie auch betreut, während KV und ich arbeiten.



    Folgende Situation:
    Tagesmutter trägt heute morgen ein Gespräch zwischen ihr und KV an mich heran, aus welchem vorausgeht, das der KV die Kleine bei sich behalten will in der Woche vom 13.-19.6., normalerweise meine Woche, die ich ihm aber in einem Gespräch angeboten habe. Da wollte er aber keinen Wechsel der Wochen. Ich habe ihm also mitgeteilt, das ich dann beabsichtige wegzufahren, er die Kleine an ihrem Geburtstag nicht sehen kann.
    Unsere Tochter hat in dieser Woche Geburtstag, er möchte mit ihr etwas (am Geb.tag) unternehmen, ich auch (würde dann die komplette Woche wegfahren)


    Unsere Tagesmutter ist in der Woche nicht da (Urlaub), weshalb ich auch Urlaub nehmen musste. Um diesen für meine Kinder sinnvoll zu nutzen habe ich die Woche mit wegfahren verplant.


    BEVOR ich dies plante, habe ich ihm die Woche angeboten (unser Wechselmodell hätte sich dann also in gemeinsamer Absprache verschoben) er hat abgelehnt.
    Nun will er die Wochen eigenmächtig tauschen, OHNE mein Wissen.
    Denn rein offiziell weiß ich nichts davon.


    Mit meinem rein offiziellen Wissen habe ich mich nun an unseren Jugendamtsmitarbeiter gewandt, dieser hat keinerlei Handhabe...die Polizei auch nicht, da ja kein Gerichtsbeschluß vorliegt.


    Ich weiß also inoffiziell, das er unser Kind einbehält (seine Woche quasi um (m)eine Woche verlängert, ich weiß wer unser Kind in dieser Zeit betreut.



    Nun überlege ich, wie ich vorgehe...


    Für einen Eilantrag bei Gericht auf Herausgabe gibt es ja keine Veranlassung (ich weiß ja offiziell nichts, selbst wenn ich es offiziell wüsste gäbe es keine Veranlassung), am 13.6. wird er (da Pfingstmontag) unsere Tochter vermutlich selber betreuen.
    Ab Dienstag ist die Kleine dann (während er arbeitet bei einer Bekannten).



    Wie würdet ihr nun vorgehen?


    Meine Idee ist:


    Ich rufe ihn an bzw. schicke eine sms, wie er sich die Übergabe vorstellt am Montag im Laufe des Tages, schlage einen neutralen Ort vor (Café o.ä.), weiß aber nicht ob er reagiert.
    Habe ich einen Termin -zu dem er ja nicht erscheinen wird- rufe ich ihn an. Er wird vermutlich nicht ans Handy gehen.
    Polizei kann mir nicht dabei helfen, das Kind bei ihm rauszuholen...also sind mir am Montag die Hände gebunden, denn zu ihm gehe ich sicher nicht!


    Weiter dann am Dienstag:
    Ich gehe zu der Bekannten und hole die Kleine dort ab. Weiß aber nicht, ob ich hier eine Handhabe hab... theoretisch ja, ich habe mit ihm das GSR.


    Am besagtem Dienstag werde ich dann meine Anwältin losjagen, Antrag auf schriftliche Regelung des Umgangs bei Gericht. DANN habe ich eine Handhabe, falls dieser Fall nochmals auftreten sollte.


    Achso, nach meiner Woche -wo er die Kleine einbehalten will- soll ich dann die Kleine betreuen, er tauscht also eigenmächtig die Kalenderwochen...
    Ich will nicht mehr seine Marionette sein...will endlich stark sein...



    Wie würdet ihr das ganze regeln? Die Kleine bei der Bekannten rausholen oder nicht?




    Bin für jeden Tipp dankbar.



    LG Carina


    Hab ich Eurer Meinung nach noch irgendeine Lücke übersehen?


    Jan & Papa Danke für Deine Unterstützung per Telefon, für Deine Ratschläge und Deine Kraft!



    Edit(h) hat noch einen Satz hinzugefügt!

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

    Einmal editiert, zuletzt von Bernstein ()

  • Ich rufe ihn an bzw. schicke eine sms, wie er sich die Übergabe vorstellt am Montag im Laufe des Tages, schlage einen neutralen Ort vor (Café o.ä.),


    Ich würde so anfangen. Dann weißt du ob es vielleicht alles nur ein Mißverständnis war/ist. Ich finde Informationen die über Dritte überbracht werden immer schwer voll zu trauen.


    Frag ihn erstmal und dann könnt ihr immernoch diskutieren.

    Wer hoch steigt, schlägt nirgends zweimal ein.


    Eigenlob heilt alle Wunden!


    Irren ist der erste Weg zur Besserung.


    Was man nicht im Kopf hat, das muss man auch auslöffeln.

  • @ AnnaS


    Grundsätzlich würde ich Dir Recht geben mit dem Reden, aber mein Ex ist dazu nicht bereit... Leider, geht blöderweise zu Lasten unserer Tochter...


    Unserer Tagesmutter vertraue ich im übrigen... Sie ist die einzig wirklich neutrale Person in unserer Geschichte, sie hätte keinen Grund mir da einen vom Pferd zu erzählen...
    Allerdings würde ich sie da gern raushalten...


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Schreib ihm einen Brief oder eine Mail, in dem Du "nochmals bestätigst/mitteilst", dass Du vom 13.-19. in Urlaub bist mit der Kleinen und wie er sie am Geburtstag telefonisch erreichen kann. (eigentlicher Grund des Schreibens!)


    So Belege brauchst Du für die etwaige spätere juristische Auseinandersetzung.
    Und auch als Beleg für die "Bekannte", wenn du dort das Kind holst, spätestens am Dienstag ...
    Es ist zwar doof, aber in so Auseinandersetzungen muss man mit relativ harten Bandagen arbeiten, sonst wird man über den Tisch gezogen. Kein JA, kein Gericht lässt einem für die Vergangenheit Recht widerfahren, das wird alles brav "vergessen" und nur die Zukunft betrachtet. Haust Du jetzt einen Pflock ein, könnte ! der Vater sich das für die Zukunft merken und Absprachen treffen und nicht selbstherrlich entscheiden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Schreib ihm einen Brief oder eine Mail, in dem Du "nochmals bestätigst/mitteilst", dass Du vom 13.-19. in Urlaub bist mit der Kleinen und wie er sie am Geburtstag telefonisch erreichen kann. (eigentlicher Grund des Schreibens!)


    Diese Idee gefällt mir, weil die Chance besteht das der Konflikt gelöst wird ohne das eure Tochter irgendwo ungeplant abgeholt werden müsste oder so.
    Wichtig finde ichdie Fakten das es Deine Woche ist, Du Urlaub genommen hast und eine Reise geplant und organisiert ist.


    No Go für Aktionen die der Vater anscheinend plant.


    Schau mal im Wechselmodell-Thread was da über Strafen bei Umgangsstörung (leider nur in Frankreich) steht

  • Mein Problem ist, wenn er einen Brief von mir bekommt, weiß er gleich, woher der Wind weht, nämlich das die Tagesmutter mit mir gesprochen hat.


    Das wollte ich eigentlich vermeiden...*örgs


    Mails ruft er selten bis nie ab, da habe ich also schlechte Karten, das er sie liest, liest er sie, siehe oben...



    Mir geht es im Grunde genommen nicht um das wegfahren als solches (klar würde ich das gerne tun, aber könnte auch darauf verzichten, böte sich halt nur grad an, weil ich ja eigentlich ne Woche Urlaub nehmen muss, weil keine Tagesmutter) und mir geht es auch nicht um "nachträgliches Recht" zu bekommen, den Zahn hat mir unser JA-Mitarbeiter ja gezogen...


    Im Grunde spielt er mir in die Karten, damit eine gerichtliche Umgangsvereinbarung getroffen werden kann.




    Kann ich die Kleine eigentlich einfach so bei der Bekannten abholen oder darf ich das nicht.
    Unsere TM sagte mir, das selbst sie ein Kind nicht bei sich behalten darf, wenn das andere sorgeberechtigte Elternteil es abholen möchte... Stimmt das?


    Wie verfahre ich, wenn mir die Bekannte das Kind nicht herausgibt? Kann ich dann die Polizei rufen? Dürfen die mir helfen?



    Bin echt dermaßen durch den Wind, ich kann keinen klaren Gedanken fassen grad...




    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Unsere TM sagte mir, das selbst sie ein Kind nicht bei sich behalten darf, wenn das andere sorgeberechtigte Elternteil es abholen möchte... Stimmt das?


    Ja, das stimmt!


    Mein Ex-Mann dürfte z.b. auch einfach seinen Sohn mitnehmen, wenn er in den Kiga geht, obwohl seit bald 2 Jahren kein Kontakt mehr besteht. Der KiGa hätte keinerlei Handhabungen dagegen...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Unsere TM sagte mir, das selbst sie ein Kind nicht bei sich behalten darf, wenn das andere sorgeberechtigte Elternteil es abholen möchte... Stimmt das?


    Ja, das stimmt!


    Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn die Bekannte vorher die Polizei ruft kann der Schuss vielleicht nach hinten losgehen. Streifensheriffs sind keine Sorgerechtspezialisten. Wenn sie - zurecht - behauptet das Kind vom Sorgeberechtigten in Obhut genommen zu haben stehst Du - vielleicht - dumm da.
    Aber auf euer Kind wirkt das wahrscheinlich richtig Sch... - ich meine doof. Auch mit 2 J. kriegt sie das mit.


    Du könntest die Polizei rufen sobald der vereinbarte Wechselzeitpunkt "angemessen überschritten" ist. Vermisstenmeldung oder so ....
    (Ich hab mir das Wort "Übergabe" abgewöhnt - es klingt so nach einer "Sache" )

  • Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn die Bekannte vorher die Polizei ruft kann der Schuss vielleicht nach hinten losgehen. Streifensheriffs sind keine Sorgerechtspezialisten. Wenn sie - zurecht - behauptet das Kind vom Sorgeberechtigten in Obhut genommen zu haben stehst Du - vielleicht - dumm da.
    Aber auf euer Kind wirkt das wahrscheinlich richtig Sch... - ich meine doof. Auch mit 2 J. kriegt sie das mit.


    Du könntest die Polizei rufen sobald der vereinbarte Wechselzeitpunkt "angemessen überschritten" ist. Vermisstenmeldung oder so ....
    (Ich hab mir das Wort "Übergabe" abgewöhnt - es klingt so nach einer "Sache" )

    Da beide Sorgeberechtigt sind wird es reichen das die Bekannte bei der Polizei anruft und die wird Ihr bestättigen das Sie die kleine heraus geben muss
    dann ist ein erscheinen der Polizei oft gar nicht nötig

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • nein, das stimmt nicht!!!


    der betreuende elternteil entscheidet, wer das kind abholen darf! hat das oberlandesgericht bremen entschieden:


    http://www.finanztip.de/recht/familie/a-292.htm


    Also für mich liest sich das etwas anders. Hinter dieser Entscheidung steht m.E. der Konflikt, ob beide sorgeberechtigten ET gemeinsam entscheiden müssen, welche dritten Personen das Kind im Falle des Falles abholen dürfen. Es geht nur darum, ob der BET ohne Zustimmung des UET entscheiden darf, ob Person X das Kind abholen darf. Und das wurde bejaht. Es geht nicht darum, ob der UET selbst das Kind abholen darf oder ob er die Erlaubnis vom BET braucht. Meines Wissens nach darf eine dritte Person einem sorgeberechtigten ET die Herausgabe des Kindes nur dann verwehren, wenn triftige Gründe vorliegen wie Gefahr im Verzug oder richterliche Verfügungen etc. Also etwas komplett anderes, als im Link.


    BTT: Ungute Situation. Den Vorschlag von Bap finde ich dabei am elegantesten. Ich wäre froh, wenn meine Exfrau dem WM endlich zustimmen würde.


    lg
    mannallein :wink

  • Es geht nicht darum, ob der UET selbst das Kind abholen darf oder ob er die Erlaubnis vom BET braucht.


    doch genau darum geht es !
    steht auch nochmal im letzten absatz hier-vor der kostenentscheidung-:


    http://www.fr-blog.com/2008/07…ung-ist-alltagsentscheid/




    es kann/darf nicht einfach jede/r sorgeberechtigte sein kind nach lust und laune und ohne absprache abholen!!! :winken:

  • Nein, Juwi. So steht das da nicht. Das Gericht hat ausdrücklich nicht geklärt, ob der Umgangselternteil mit Sorgerecht das Kind abholen darf, weil es dazu in dem Fall bereits eine vor einem anderen Gericht getroffene Vereinbarung gibt. Deine Argumentation mit Berufung auf dieses Urteil ist durchgängig falsch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • "Soweit der Vater eine gemeinsame Entscheidung mit Rücksicht darauf einfordert, dass er anderenfalls N. nicht von Schule und Kindergarten abholen dürfe und der Kontakt des Kindes zu ihm deshalb leide, ist dies in erster Linie ein Problem des Umgangs des Vaters mit seinem Kind (§ 1684 BGB), keine Frage der gemeinsamen Sorge. Insoweit gibt es im Übrigen eine vom Familiengericht genehmigte Elternvereinbarung, die regelt, wann der Kindesvater N. vom Kindergarten abholen darf (Vereinbarung vom 24.4.2008 im Verfahren [...])."



    also ich verstehe den obigen satz aus dem urteil des olg bremen (2008) so, dass das gericht entschieden hat, dass das abholen des kindes allein der betreuende elternteil entscheiden kann, weil das keine frage der gemeinsamen sorge ist!


    und das gilt ausdrücklich auch für den vater!!!


    er kann sich nicht darauf berufen, dass das nichtabholendürfen (lassen) seine umgänge einschränkt, bzw. der kontakt des kindes zu ihm darunter leide...


    es wäre ja verrückt, wenn bei gemeinsamem sorgerecht, jeder elternteil sein kind nach lust und laune , ohne absprache abholen kann :hä


    http://www.fr-blog.com/2008/07…ung-ist-alltagsentscheid/

  • juwi


    genauso absurd finde ich es aber auch, das das Jugendamt mir sagt ich kann nichts machen, mir sind die Hände gebunden...obwohl es meine Woche ist...


    Mein Plan ist folgender.


    Ich schreibe dem Vater meiner Tochter einen Brief...


    "Hallo xx,


    wie Du weißt haben wir ja kommende Woche keine Tagesmutter für die Übergabe unserer Tochter.
    Da TM im Urlaub ist und meine Woche am 13.6. beginnt müssen wir die Übergabe also allein über die Bühe bringen. Ich schlage deshalb das Café XY um 16.00 vor.


    Bitte gib mir unter der Dir bekannten Telefonummer (1234) bis spätestens Samstag, d. 11.06.2011 per sms Bescheid.


    MfG Carina"



    Hmmm irgendwie bin ich grad nicht so fit in der Formulierung von solchen Briefen. Ich möchte es nicht als Bitte stehen haben, sondern als Feststellung/Tatsache, da ich ja nicht als Bittsteller zu ihm komme.


    Wer kann mir helfen dies weiter auszuformulieren?



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Mein Vorschlag:


    "Hallo xx,


    kommende Woche ist ja unsere Tagesmutter in Urlaub. Deshalb müssen wir wohl dieses Mal den Wechsel, die Übergabe von AA selbst regeln. Mein Vorschlag: Wir treffen uns am XY um 16 Uhr im Café XX. ((Ich fahre mit der Kleinen, da ich Urlaub gebucht habe, in der Woche übrigens weg und bin natürlich über Händi/Telefon vor allem an ihrem Geburtstag zu erreichen, damit Ihr Euch da sprechen könnt. Wenn Du willst, kannst Du mir auch das/ein Geschenk für sie mitgeben. Das wäre bestimmt gut und schön für XY)). Wenn Du einen anderen Vorschlag zur Übergabe am 13. hast, gib mir doch bitte unter ... bis zum 11.6. Bescheid, damit wir das festmachen können.


    Bis zum 13. grüßt


    Carina"

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke Bap :-)
    So schreib ichs!



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • also ich verstehe den obigen satz aus dem urteil des olg bremen ( 2008 ) so, dass das gericht entschieden hat, dass das abholen des kindes allein der betreuende elternteil entscheiden kann, weil das keine frage der gemeinsamen sorge ist!


    Dann ist ja alles Ok wenn ich das Kind während meiner Umgangszeit hole da ich ja in der Zeit der betreuende Elternteil bin

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg