So gesehen finde ich es wirklich trauig, das das Urteil so ausgefallen ist.
Auch wenn Kachelmann unscghuldig ist?
Lieber einen Unschuldigen hinter Gittern als hunderte Schuldige frei?
So gesehen finde ich es wirklich trauig, das das Urteil so ausgefallen ist.
Auch wenn Kachelmann unscghuldig ist?
Lieber einen Unschuldigen hinter Gittern als hunderte Schuldige frei?
Ach ja, Leute die nicht betroffen sind/waren, haben ja immer leicht reden.
Ich gönne Kachelmann seinen Freispruch, weil ihm nichts anderes bewiesen werden konnte.
Meine persönliche Geschichte sieht anders aus und ich bin nicht vor Gericht gegangen. Aber hätte es damals nen Kachelmann-Fall gegeben und wäre der so ausgegangen, wäre das sicher nicht der Grund gewesen dafür, dass ich nicht vor Gericht gegangen bin. Also diese Behauptung finde ich schon dreist. Man kann doch einen solchen Fall nicht als Präzedenzfall nehmen und sagen, jetzt klagt eh keiner mehr an.
Die Politiker und die Justiz sollten sich mal an ihrer eigenen Nase fassen. Die milden Strafen sind ein Grund. Die Schwierigkeit, Beweise zu erbringen, das ist ein Grund. Das Schweigen der Nachbarn und mangelnde Zivilcourage, das ist ein Grund.
Und selbst wenn die Schuld erwiesen ist, ist Deutschland eine Tätergesellschaft. Nach dem Leid der Opfer fragt niemand. Es wird nur danach gefragt, wie man den Täter resozialisieren kann und wie man ihn am besten therapieren kann und der hatte ja so ne schlimme Kindheit... jaja.
So und nu lass ich es gut sein, denn mehr will ich dazu auch nicht mehr sagen.
Ich denke, das Verfahren ist wie folgt ausgegangen:
a) Dem Angeklagten kann keine Schuld nachgewiesen werden. Er ist (sollte das Urteil rechtskräftig werde) als unschuldig zu betrachten.
b) Die Anzeigeerstatterin hat keine Falschbeschuldigung begangen. Ihr können keine Vorhalte gemacht werden.
Mit diesen, sich scheinbar widersprechenden Aussagen, wird die Öffentlichkeit leben müssen. Es liegt an der Rechtssystematik (Im Zweifel für den Angeklagten).
Der Kater :brille
Alles anzeigenIch denke, das Verfahren ist wie folgt ausgegangen:
a) Dem Angeklagten kann keine Schuld nachgewiesen werden. Er ist (sollte das Urteil rechtskräftig werde) als unschuldig zu betrachten.
b) Die Anzeigeerstatterin hat keine Falschbeschuldigung begangen. Ihr können keine Vorhalte gemacht werden.
Mit diesen, sich scheinbar widersprechenden Aussagen, wird die Öffentlichkeit leben müssen. Es liegt an der Rechtssystematik (Im Zweifel für den Angeklagten).
Der Kater :brille
Is meiner meinung nach aber auch Richtig so , es ist imo wichtiger keine unschuldigen zu bestrafen als einen schuldigen zu bestrafen.
Is meiner meinung nach aber auch Richtig so , es ist imo wichtiger keine unschuldigen zu bestrafen als einen schuldigen zu bestrafen.
Eben ... Und deshalb ein: Sowohl als Auch
Es gilt sowohl a) Unschuldig als auch b) keine Falschanschuldigung.
Der Kater :brille
Den Medien zufolge hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Der BGH entscheidet nun, ob vor dem Landgericht erneut verhandelt werden darf/muss, oder ob es bei dem Freispruch für den Angeklagten bleibt.
Dazu mehr hier
http://www.sueddeutsche.de/pan…gt-revision-ein-1.1105650
lg
Camper