Steuerklasse bei Wechselmodell

  • Hi zusammen,


    habe heute sehr lange mit einem AE-Papa telefoniert, dessen Kind -genau wie meine Jüngste- in einem Wechselmodell lebt.


    Wir haben uns dann über einige finanzielle und behördliche Dinge unterhalten, auf die wir beide -obwohl jeweils beide die "andere Seite kennend"- keine Antworten wussten...


    Deshalb hier die Fragen, die auftauchten. Vielleicht weiß ja jemand von Euch hier aus eigener Erfahrung oder weil er in einer Finanz- Meldebehörde arbeitet eine Antwort?!



    Grundsätzlich ist es ja beim WM so, das das Kind einen festen Wohnsitz hat, in meinem Fall ist die Tochter bei mir gemeldet, ich gelte demnach vor dem Gesetz als AE mit Steuerklasse 2.
    Nun betreut ja ein Vater im Wechselmodell sein Kind auch -im besten Fall- hälftig. Er ist doch dann im Grunde auch AE, hat aber bedingt durch die Meldeadresse (meine) Steuerklasse 1.


    Besteht die Möglichkeit, das ein WM-Elternteil das Kind auch bei sich meldet?
    Wenn ja, ist das dann ein Nebenwohnsitz für das Kind?
    Kann der Vater (in meinem Fall) dann auch die Steuerklasse 2 bekommen?


    Braucht man dafür einen "Wisch" von der Mutter, dem Jugendamt, wem auch immer?



    Im Grunde ist es doch unfair, wenn ein betreuendes Elternteil Stkl. 2 inne hat und das andere -ebenso betreuende ET- mit Stkl.1 "Vorlieb nehmen muß"



    Kann mir/uns hier jemand weiterhelfen?



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Nebenwohnsitz anmelden ist je nach Bundesland erforderlich und dürfte kein Problem sein.


    Steuerklasse II gibt es für den ET der das Kindergeld bezieht.
    Steuerklasse II ist aber auch nur ein "kleiner" Freibetrag von ich glaube 1300 € - das macht bei monatlichen Netto nicht soviel aus - vielleicht 20/25 Euro.


    Das hab ich mal gefunden und fand ich ganz interessant


    http://www.fam-thera.de/pdf/Fi…te_des_Wechselmodells.pdf

  • Im Grunde ist es doch unfair, wenn ein betreuendes Elternteil Stkl. 2 inne hat und das andere -ebenso betreuende ET- mit Stkl.1 "Vorlieb nehmen muß"


    Als unfair empfinden auch viele, dass AEs nicht Steuerklasse 3 in Anspruch nehmen können. Und es sind Verfahren dazu beim Bundesfinanzgerichtshof und beim Verfassungsgericht anhängig.


    Fakt ist derzeit: Bei dem das Kind gemeldet ist, der hat Anspruch auf die Lst 2. Der andere (wegen dem Kind) nicht.
    Wer wirklich einvernehmlich das Wechselmodell betreibt, sollte sich auch bei den finanziellen Belangen zusammen setzen. Ki-Geld, Lst 2 usw. können den "Gesamtelternhaushalt" schon ansteigenen lassen, wenn man geschickt und immer gedeckt vom rechtlichen Rahmen agiert. Grob gesagt ist es besser, wenn der Höherverdienende das Kind bei sich gemeldet hätte, Ki-Geld bezieht, Steuerermäßigung mitnimmt.
    Sind zwei Kids da, sollte das eine hier, das andere dort gemeldet sein ...


    Aber: Das Wechselmodell muss klappen. Ansonsten gilt nämlich: Wer das Kind im Melderegister hat und auf der steuerkarte, der hat (mehr) die Macht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :hae: wenn er bei DIR gemeldet ist, bist du nicht mehr ALLEINERZIHEND! und musst die StKl I (nicht II) nehmen! Alleinerziehend ist jemand, der keine weitere nichtminderjährige Person im eigenen Haushalt hat! Hast du ein erwachsemes Kind über 18 Jahre, dass bei dir lebt und mitbetreuen KANN (sei es auch nur einkaufen gehen oder müll austragen, oder Essen warm halten), bist du nicht mehr allein! So ist das Gesetz! Und ER kann auch nicht StKl II für sich nehmen, da IHR beide zusammen seid und zusammen wohnt und für einander sorgen tut (auch wenn er nicht auf deine Kinds aufpassen will/muss) :amok:
    wer alles sich als alleierziehend sieht :rolleyes2::krank:

  • Wie jetzt, wer is bei mir gemeldet?


    Mein Ex? Nee sicher nicht, der junge Mann am Telefon, nee auch nicht... nur ich und 2 meiner Kinder (beide minderjährig). Wenn Du also nix sinnvolles beitragen kannst, dann doch bitte einfach nur raushalten...@ Alönka


    @all Danke an Euch, ich les mich durch Eure Links mal durch...aber irgendwie hatte ich da schon wieder ne Ungerechigkeit befürchtet, für die Wechselmodell(l)er...



    LG Carina

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  • Noch was .... ich denke es ist so, dass der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" nur für ein Kind geltend gemacht werden kann.


    Beispiel: Mutter hat 2 Kinder, Vater nur eines, so macht es Sinn (im Fall von Wechselmodell des gemeinsamen Kindes) wenn jeder ein Kind mit erstem Wohnsitz (und Kindergeldberechtigung) hat - dann kriegt jeder einen Entlastungsbetrag anerkannt.
    Hätte die Mutter beide Kinder mit erstem Wohnsitz würde sie auch nur einen Betrag geltend machen


    Welche Erfahrungen habt ihr denn mit dem Wechselmodell gemacht ???


  • ER betreut DEIN Kind, ist bei dir gemeldet :hae:


    Aber der Freibetrag ergibt wenn überhaupt gar nicht mal viel her, da müsste mal ca 3000 netto haben, um an die Steuerklasse 3 dich zu messen.


    ich halte mich ja raus, du :nixwieweg (undankbares ding, würde meine schwigermuddi sagen, nicht kritikfäig und blauäugig)

  • Ah, okay da liegt Dein Denkfehler...


    Also nochmal kurz für Dich, ER ist der Vater meines Kindes...
    Meldeadresse, damit meinte ich die Meldeadresse UNSERES gemeinsamen Kindes, KIND ist bei mir gemeldet.


    Wechselmodell bedeutet, ELTERN getrennt lebend, KIND wechselseitig bei beiden Elternteilen lebend.


    Meine Frage war nun, kann ein VATER (in meinem Fall) genauso wie ich Steuerklasse 2 bekommen, wenn er das Kind hältig betreut (in SEINER Wohnung=andere Meldeadresse)


    Denn genau genommen sind wir ja beide hälftig alleinerziehend, er in den ungeraden Wochen ich in den geraden...



    Lies Dich am besten mal durch alle meinee Threads hier, ich glaube kaum, das Du mich "nichtkritikfähig" nennen kannst. Im Gegenteil, ich bin hier um zu lernen...
    Aber raushalten fänd ich echt ne coole Sache!



    LG Carina

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  • Ah Carina,


    das mit kritikfähig war eben nicht für dich gemeint, aber ist gut, dass du das aufklärst, nicht Er sondern KInd bei dir gemeldet, so macht das Sinn (wer lesen kann...)


    Also beide Alleinerziehend geht gar nicht (es ist glaub ich im EStG geregelt, müsste man googeln). Es hängt meist daran auch ob und wieviel KU gezahlt wird (davon hängt auch ab, ob KG bei beiden oder nur bei Alleinerziehnd angerechnet werden kann). Aber in sog. Mangelfall ist oft je wurscht, wer den Freibetrag ausnutzen kann - da hilft einfach mal beide Einkommen mit verschiedenen StKlassen und verschiedenen kinderfreibeträgen im Online-Steuerrechner durchzuspiele... der Unterschied ist oft nicht der Erbsenzählerei wert... :winken:


    Außerdem wenn er eine Partnerin hat, ist er nicht alleinerziehend (so ist nun mal definiert: wenn weitere erwachsene Person dauerhaft im Haushalt lebt -muss nicht mal gemeldet sein!), denn das Gesetz schaut nicht wem das Kind gehört, sondern ob es eine Haushaltsersparnis gibt (oder wo man mehr Steuern rausholen kann :hae: ) Den zum KU sind beide Elternteile verpflichtet (einer bar und andre natural :rolleyes2: ), es geht nur um Verschiebung von Freibeträgen "einkommensabhängig" (wobei wer kaum Steuern zahlt, kann auch kaum was zurückerstattet erhalten).


    Die Gesetze sind schon so ziemlich "bedarfsorientiert und gerecht", nur nicht jeder will das "einsehen" (bitte nicht persönlich nehmen, ist wirklich nur pauschal gemeint), jeder will möglichst viel "zurück" vom staat, aber hat man bereits wirklich viele dahin gegeben? egal ist nur Philosophenbessrwisserei...


    Wie gesagt, ein paar Beispiele mit dem Steuerrechner durchspielen und alle Möglichkeiten mit KG und K-Freibeträgen, KU im Kopf durchspielen - Ergebnis ist oft :schiel


    Wichtiger ist, sich einigen zu können: das Kind wird zu Papa "beurlaubt", Mama könnte ja die "Essenersparnis" dem Kind mitgeben (das sind derzeit laut Heimunterbringungsrichtlinien, die sich an SGB II richten, ca. 5€ für den vollen Urlaubstag), eventuell noch die Monatskarte (bei Schülern je oft vorhanden) mitgeben. Der Papa kann eventuell Umgangswegegeld steuerlich geltend machen.


    Wenn man sich Gedanken macht, ob der andere nicht auch STKl II haben könnte, muss doch die Kommunikation ausreichend sein, um sich zu einigen :winken:


    Ansonsten immer überlegen, was hat der andere überhaupt sonst an Möglichkeiten: zahlt er Steuern (ich habe mal getestet mein Einkommen mit STKl I statt II - die 25 € machen echt kein Wind), kann er was zurückverlangen? Alleinerziehende haben oft nicht mal die Möglichkeiten was zurück zu fordern, weil Einkommen oft kaum vorhanden...

  • das Kind wird zu Papa "beurlaubt"


    Für meinen Geschmack funktioniert Wechselmodell so, dass zuerst mal in den Köpfen eine Gleichberechtigung stattfindet.
    Rein emotional betrachtet hat Kind zwei Residenzen die für das Kind nicht gleich, aber gleichwertig sind. Wenn Kind sich bei beiden gerne (und annähernd gleich oft) aufhält, dann spürt das Kind schon mal Wechselmodell. (In Frankreich, Kanada und Australien übrigens Standard bei Trennung).

    Nach deutschem Melderecht hat das Kind dort seinen ersten Wohnsitz wo es sich überwiegend aufhält. Bei gleichen Anteilen muss eine Entscheidung getroffen werden - was sich halt als günstiger herausstellt. Kann also je nach Lage bei Mama oder Papa sein.


    Und Alleinerziehend sind in dem Fall beide Elternteile, mit der Einschränkung das das Steuerrecht volljährige Mitbewohner steuerlich berücksichtigt.

  • @ Alönka,
    kann es sein, das Du vom Wechselmodell nicht die allergeringste Ahnung hast?


    Unser Kind wird weder beurlaubt oder sonst irgendwas wenn sie zu ihrem Daddy geht...sie lebt die Hälfte ihrer Zeit bei ihrem Daddy, die andere Hälfte bei mir!


    Bei uns ist es so:


    Montag nachmittag wechselt unsere Tochter von Daddy zu Mama und umgekehrt.
    Unterhalt rechnet sich gegeneinander auf, sprich ich bekommen keinen Kindsunterhalt von ihm, er keinen von mir, da wir beide hälftig unser Kind betreuen.
    Kindergeld überweise ich ihm monatlich hälftig, da es ihm ja genauso zusteht wie mir.
    Ne Monatskarte hat sie im übrigen noch nicht, Busfahren kostet sie noch kein Geld (mit knapp 2 Jahren).


    Weder er noch ich haben einen neuen Partner mit dem wir zusammenleben.


    Kommunikation ist im übrigen bei uns gleich null.


    Es geht hier nicht um Steuerersparnisse und Freibeträge...


    es geht schlicht um die Frage:



    Wenn beide Elternteile getrennt leben und jeder das Kind hälftig (bei sich daheim) betreut, wäre es dann nicht theoretisch fair, das beide Elternteile die Steuerklasse 2 bekommen?
    Genauso gut hätte ich fragen können, wieso bekomme ich nicht auch Steuerklasse 1, schließlich bin ich ja nur halb alleinerziehend...zumindest wenn man es auf den Monat umlegt ;)



    @Löwe antworte Dir in Deinem Thread gleich noch ausführlicher zum Thema Erfahrungen mit dem Wechselmodell!



    LG Carina

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  • Das deutsche Steuerrecht ist schwerfällig. Wechselmodelle in Deutschland nicht wirklich Standard. Und von selbst gibt der Staat nichts her. Kann man alles andere als fair bezeichnen - wie übrigens fast alles bei Trennung und Scheidung. Ich sag mal so, wenn beide Ex-Partner trotz emotionaler Belastung einen kühlen Kopf bewahren, können sie das Wechselmodell erfolgreich durchführen, TROTZ Hindernissen durch die Helferindustrie, Behörden und Gesetze.


    lg
    mannallein :wink

  • was mir sonst noch einfällt, es hängen an der Steuerklasse II auch die Betreuungskosten fürs Kind, d.H., dass du eventuell "pech" damit haben kannst, dass du ihm deine Hälfte vom KG "verschenken tust". Denn das Gesetz ist auch so gestrickt, dass wenn du keinen Unterhalt erhälst (hast du ja geschrieben, weil "aufgehoben" wegen 50/50), steht dir Steuerklasse II zu und VOLLE Kinderfreibetrag (somit kannst du eventuell nichts mehr von der Steuer absetzen, da bereits Vorteil erhalten) und musst, wenn du Pech hast komplett ALLEINE für die Betreuung aufkommen! Das Kindergeld wird hier bereits berücksichtigt, also nichts mit "verschenken" - es wird aucvh dir komplett als Einkommen angerechnet, solltest du WG oder andere Sozleistungen benötigen.


    kann sein dass das in euren Fall noch nicht zutrifft (Kind wird ja noch nicht in Kita gehen), aber ich wollte s mal hier reinschreiben, damit die anderen das bedenken.


    PS: Und die Kitakosten sind ebenfalls "einkommensabhängig" - weniger Netto wegen höheren Steuer weniger Kitabeitrag und umgekehrt; mehr Einkommen wegen weniger Steuer - mehr Kitakosten und mehr Steuererstattung :rolleyes2:


    egal wie mans dreht..

    Einmal editiert, zuletzt von Alönka ()

  • :hae: das Kind geht zur Tagesmutter


    Also - du hast Steuerklasse II, du bekommst Kindergeld und du kannst auch die Betreuungskosten von der Steuer absetzen (Vertrag/Überweisung auf deinen Namen).


    Grundsätzlich müssen Wechselmodell-ET wohl einen "internen Vertrag" aufsetzen, wer/wann welche Kosten trägt und wie das verrechnet wird....
    möglich ist es ja auch die mögliche Steuererstattung gleich auszurechnen und nur die Netto-Kosten zu berücksichtigen....


    Richtig schwer wird es wenn ein ET Leistungen beziehen möchte - ich glaube das Wechselmodell ist bei ALG II/Wohngeld und Co. noch nciht wirklich berücksichtigt - oder ?

  • so groß ist der Steuerunterschied zwischen I und II nicht - in der Regel 20-30 € pro Monat - deshalb rutscht man fast nie in eine andere Kita-Beitragsstufe - sofern es überhaupt einkommensabhänige Gebühren gibt


    da besteht eher die "Gefahr" das der ET "zuviel" Geld verdient, weil er eine Woche Voll- und die andere Teilzeit arbeiten kann - das riecht nach einer 70-80 % Stelle :rauchen