Noch eine Frage:Unterhalt rückwirkend?

  • Ihr Lieben,
    habe noch eine Frage:
    Der Vater meines Sohnes zahlt seit 4 Monaten keinen Unterhalt. Einen Titel habe ich und auch alle Schreiben meiner Anwältin sind unbeantwortet geblieben. Diese tut allerdings nicht wirklich was für mich. Hat Ihm zwar mit Pfändung gedroht und auch seine Mutter (Oma meines Sohnes) angeschrieben, aber auch hier keine Reaktion...


    Nun hat meine Anwältin mir mitgeteilt, dass sie nichts mehr machen kann. Ich soll zum Jugendamt eine Beistandschaft beantragen und zum Arbeitsamt gehen und dort "eidesstattlich"versichern, dass ich seit 4 Monaten keinen Unterhalt bekommen habe. (Denke, dass hätte sie mir doch gleich sagen können)


    Meine Frage also: wenn ich jetzt dorthin gehe und das alles "versichere"... zahlen die mir dann die Monate rückwirkend und holen sich das Geld beim Vater?


    Hätte ich das alles gleich gewusst, hätte ich ja nicht meine Anwältin damit betraut, sondern wär gleich zum Amt gegangen. Ohne "Leihgaben" meines Bruders und meiner Schwägerin hätt ich die letzten Monate garnicht durchstehen können. Möchte denen ja ihr Geld auch wieder geben....


    Weiß jemand Rat?


    Dank Euch im Voraus
    und liebe Grüße
    Osslchen

  • Das mit dem rückwirkend vom Amt Geld bekommen ist schwierig. Gelebt ist gelebt, heißt es.


    Trenne dich von der offensichtlich dich nicht wirklich gut vetretenden Anwältin.
    Geh auf's JA und lass eine Beistandsschaft einrichten und bestehe auf der Pfändung. Durch den Titel und die wiederholten Anschreiben befindet sich dein Ex im Verzug.


    Sollte sich dort auch nichts positives für dich ergeben, kannst du ihn immer noch anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • hallo osselchen,


    meiner Meinung ist es so: du erhältst es auch rückwirkend, war bei mir jedenfalls so - nur hatte ich nicht so viele Probleme wie du.
    Allerdings habe ich das damals anders gemacht: ich habe "SEine" Anwältin informiert, dass er nicht gezahlt und mit den Dingen gedroht, die sie als Anwältin kennen muss - und es ha funktioniert.
    Die Summe war immens, es war rückwirkend über ein Jahr zu wenig gezahlt worden.
    Außerdem habe ich noch Folgendes gemacht: ich habe einen INternet-Anwalt bemüht (kotz.de... komisch heißt aber so *g), dem ich alles per mail geschickt habe. Jedes Detail, was ich wusste, alle finanziellen Grundlagen. Zurück kam nach einer Woche per Einschreiben ein 10-seitiges (!) Schreibstück mit allen nur erdenklichen Gesetzestexten und REchtssprechungen, exakt zugeschnitten auf meinen EX-Gatten.
    Dieses Werk habe ich Ex-Gatten per Post zugesandt mit knapper Anrede und nicht viel Gedöns.
    Also meinen Ex hat es schockiert.
    Darauf hat er noch seine Anwältin bemüht. Er schrieb mir zurück, dass ich recht hatte usw.


    In deinem Fall muss die Anwältin schon weiter handeln, verstehe ich nicht, das geht bis zur Pfändung.
    Der Gesetzgeber sieht sogar vor, dass der Unterhaltsschuldner sich bis zu einem gewissen Grad verschulden muss, wenn es um Kindesunterhalt geht.
    Umgekehrt geht es nicht: ZU viel gezahlter KU kann nicht zurückgezahlt werden, da dieses Geld nicht im Sinne einer "Sparbüchse" behandlelt wird. Es ist verbraucht und in die täglichen Bedürfnisse eingeflossen.
    so war das zu meiner Zeit (5 Jahre her.)


    Lass nicht locker ! ER MUSS zahlen, Außerdem existiert in deinem Fall ein Titel.
    Ich habe damals alles ohne Anwalt gemacht - nur einmal eine kleine Beratung, die habe ich einfach mit einer Erbschaftssache (anderer Fall) miteinfließen lassen.
    Der Anwalt des Internets hat einmal berechnet, nach einem Schlüssel meines damaligen Gehalts.
    Aber ich hatte da wirklich Glück, habe zufällig den richtigen Weg gewählt, war ziemlich gut kopfmäßig (und nicht gefühlsmäßig rachesüchtig o.ä.) unterwegs ... im Ende hat mein Ex immer nur drauf gezahlt, weil er seine Spitzenanwältin hatte und ich fast nur mich.


    Eines gilt immer: Nie locker lassen, weiter machen. Deiner Anwältin auf der Matte stehen.
    ........ weiter so!

  • Das ist ja mal was Positives, Elina...
    ich weiß jedoch, dass wahrscheinlich beim Vater nichts zu holen ist (Alkoholiker, arbeitslos usw... ) , somit die Pfändung wohl auch fruchtlos bleiben wird.


    was ich wissen möchte, ob die Arge (Sozialamt?) den Unterhalt rückwirkend zahlt, so wie meine Anwältin das glaubt (ich glaub es irgendwie nicht), wenn ich "eidesstattlich" versichere, dass ich seit Monaten nichts bekommen habe.


    Wenn ich also rückwirkend nicht an mein Geld komme, steh ich wohl ewig in der Schuld meiner Verwandten... und was mich am meisten ärgert ist, dass ich mich wirklich gekümmert habe, ständig bei meiner Anwältin war und alles nichts genützt hat. Ich wäre ja sofort zum Amtgegangen um etwas zu bekommen, aber ich hab mich auf die Anwältin verlassen...


    Hilfe!!!

  • Lass doch von deiner Anwältin ein Schreiben für die Arge aufsetzen, dass alles versucht worden ist, des Vaters habhaft zu werden und ihn zur Zahlung zu bewegen, aber dass du nichts bekommst.


    Die Arge wird dann sicher von dir verlangen, dass du auf dem JA UV beantragst.


    Aber mit dem Schreiben deiner Anwältin und dem Nachweis per Kontoauszüge denke ich, dass die Arge rückwirkend zahlen könnte.


    Wenn sie sich albern haben, stelle einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides vom soundsovielten - dann müssen sie nachrechnen. Und da du nachweisen kannst, dass du keinen KU bekommen hast, wird es eine Korrektur des Bescheides plus eine Nachzahlung geben.
    Zur not bleibt dir immer noch das Sozialgericht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • Also mir wurde bei der Unterhaltsvorschusskasse damals gesagt, dass ich meinen Mann UNBEDINGT schriflich in Verzug setzen soll... dann kann man 6 Monate rückwirkend den Unterhalt verlangen.


    Unterhaltsvorschuss steht Dir ohnehin zu, ob Du den aber jetzt rückwirkend bekommst, weiss ich nicht, da würde ich mal bei der Unterhaltsvorschusskasse oder Jugendamt anrufen. Die Beistandschaft hättest Du tatsächlich sofort einrichten können/sollen, dann hättest Du zumindest diese 127, Euro (rund) an Vorschuss bekommen und die holen es sich dann ggf. vom KV zurück. Aber das ist dann nicht mehr Dein Problem.


    Und was den Titel und den Unterhalt JETZT angeht, nun ja, wichtig ist, dass Du den Titel hast, wenn er JETZT keinen Unterhalt zahlen kann, ok, aber vielleicht kann er es in ein paar Jahren und dann wird er schön zur Kasse gebeten... er verbaut sich im Grunde sein komplettes Leben, finanziell gesehen.


    Ich drücke Dir die Daumen....

  • Ach Ihr Lieben,
    das sind keine guten Aussichten.


    Da waren alle Bemühungen, alle schlaflosen Nächte, jede Träne und der ganze Kummer umsonst.


    Wie kann es nur sein, dass immer die Frauen mit den Kindern so allein da stehen und (viele) Väter es sich so einfach machen können.


    Morgen hab ich einen Termin auf dem Jugendamt bekommen und hoffe, dass man mir dort weiterhelfen kann.


    Meine Anwältin würde ich am liebesten verklagen... hätte sie mir gleich gesagt, dass ich auf dem Amt etwas beantragen muss.... das hätte sie doch wissen können.


    Bin froh, dass Ihr mir mit Rat und Tat zur Seite steht.... Dank Euch ganz lieb dafür und drück euch mal aus der Ferne...


    falls noch jemandem was einfällt, freu mich natürlich sehr :o)


    Liebe Grüße
    Osslchen

  • Du kannst dich über deine Anwältin bei der Anwaltskammer beschweren. Und dich natürlich von ihr trennen...


    Viel Erfolg auf dem JA!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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  • Wenn ich es richtig gelesen habe, ist dein Sohn über 12 und bekommt den UV deshalb sowieso nicht mehr. Also deshalb mußt du dich nicht mehr ärgern .... :(:nudelholz , Antrag hätte nichts genützt.
    Deine Anwältin kannst du in die Tonne stecken. Sorry, aber anders kann ich mich dazu nicht ausdrücken. Habe sowas auch schon durch :angry viele Monate und zum Schluß hat uns der KV eine lange Nase gezeigt :tongue::aetsch trotz vieler großer Worte der Anwältin.
    Entweder du suchst dir eine Neue und bittest diese, die vorhandenen Unterlagen von der jetzigen abzufordern, oder aufs JA. Beistandschaft und die bemühen sich dann (hoffentlich!).
    Auch wenn jetzt nichts zu holen ist beim KV, der Anspruch besteht ja paar Jahre, wie die anderen schon schrieben.
    Auf dem Amt die ergänzende Leistung für Erwerbstätige mit geringem Einkommen hättest du längst stellen müssen, aber was man nicht weiß, kann man eben nicht tun..... Leider. Zumindest Kinderzuschlag oder so....
    Das mit dem gedeckten Bedarf für die Vergangenheit kenne ich auch nur so, da du dir selbst geholfen hast und überlebt hast, gibt es nichts vom Staat rückwirkend. "Es ging ja...." :radab:radab
    Keine Worte mehr find....

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hallo Ihr Lieben,


    war eben auf dem Jugendamt und habe eine Beistandschaft beantragt. Der Mensch dort war sehr nett und sie werden wohl alles versuchen, damit ich an den Unterhalt komme....


    NUR: viel Hoffnung konnte er mir auch nicht machen... da mein Ex-Mann Alkoholiker ist, evtl. nicht arbeitet, Pfändung fruchtlos bleibt usw...


    aber ein Versuch ist es wert.


    Morgen werde ich aufs Arbeitsamt gehen und ergänzend ALGII beantragen....


    Könnt Ihr mir vielleicht sagen, an was ich alles denken soll? Welche Papiere mitnehmen? Was alles beantragt werden kann?


    Wär so lieb, wenn Ihr mir noch ein paar Tips geben könntet..


    Dank Euch schon mal im Voraus


    Liebe Grüße vom Osslchen

  • hallo Mela,
    lieb, dass Du immer so schnell antwortest :o)


    Ja, ich arbeite. Weil ich aber schon über 6Wochen krank geschrieben bin, bekomme ich ab 6.6.07 Krankengeld.


    Mein Verdienst liegt bei max.800-850 Euro netto, da wird dann mit Krankengeld nicht so viel rauskommen. (werde wohl diesen Monat noch nicht arbeiten können)


    Den Krankengeldbescheid hab ich ja noch nicht, war heut erst beim Arzt und hab die Unterlagen vorhin erst zur Krankenkasse geschicktl.


    Kann ich das dort nachreichen, oder rechnen die das selbst aus?


    Lebe mit meinem Sohn (13, bald 14) und einer meiner beiden Töchter (sie ist 18, Schülerin) in einem Haushalt (für sie bekomm ich von meinem ersten Mann etwas Unterhalt)... dann noch Kindergeld für beide...


    hab ich da überhaupt Anspruch auf irgendetwas?

  • Hallo Mela,


    habe gerade beides berechnen lassen. ... ergänzende ALGII wäre besser, da hätte ich laut Rechner Anspruch auf knapp 200 Euro, Wohngeld wären ca.180 Euro


    Dank Dir sehr für die Link´s und Deine Hilfe


    Drück Dich mol gutt lieb :o)

  • hallo-warum beantragst du nicht unterhaltsvorschuss.dann holt sich der staat das geld bei deinem mann wieder.
    lg
    astrid