UET ist Mangelfall. Was kann man tun?

  • Nein, aber häufig ist das Kinderzimmer beim UET etwas kleiner :-) :dribbel


    Aber das ändert nichts daran das Familie B 431 Euro weniger pro Kopf hat -
    selbst wenn die Wohnungen gleich gross und teuer sind!


    Wer hats denn nun besser ? :crazy


    Außerdem muss man für Fall B dafür einen Next ohne Unterhaltsverpflichtung "erwischen" - gar nicht so einfach :pfeif



    P.S. Das ich für meinen persönlichen Mangelfall auch aufkomme und dies mit Arbeit kompensiere,
    wäre ich auch für ein Wechselmodell - das würde mir nämlich mehr Zeit zum arbeiten ermöglichen -
    aber - Nein, das geht auch nicht - es geht weder Geld noch Zeit - ich muss auf seine beruflichen Pläne
    Rücksicht nehmen....

  • :lgh:lgh:lgh was für eine verlogene Milchmädchenrechnung :lgh:lgh:lgh




    Von "Usern", die immer noch angeklagte wegen Unterhaltspflichtverletzung sind, würde ich nie und nimmer meine Möglichkeiten bei einem Mangelfall diskutieren,
    von "Usern", die sich dann dumm stellen, wenn es ihnen in den Kram passt, sich auf Krankheitsvorteilen ausruhen und ansonsten Hobby-Jura betreiben
    von "Usern", die der Volksmund aus Gründen der Nettiquette hier nicht benennt


    werden Diskutanten bei diesem Thema nur dazu benutzt, die eigene selbstgefällige Unzulänglichkeit Unwilligkeit rückwirkend zu rechtfertigen.


    Von "solchen" Zeitgenossen braucht niemand einen Rat.

  • Ne, in meiner Rechnung ist das Umgangswochenende schon mit eingerechnet - beim Unterhalt wird das Kindergeld zur Hälfte angerechnet


    Nur das das hälftige Kindergeld im Fall A nicht auf deren Konto erscheint, während das ganze Kindergeld sehr wohl auf dem Konto von Fall B steht.


    Sonst müsstest Du ja der Summe von 497,00 € noch die 184,00 € hinzurechnen, dann verringert sich das Einkommen im Fall A noch mehr.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Nur das das hälftige Kindergeld im Fall A nicht auf deren Konto erscheint, während das ganze Kindergeld sehr wohl auf dem Konto von Fall B steht.


    Wo ist der Unterschied, ob das Geld nun "gutschrieben" wird oder auf dem Konto landet??

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Zitat von »paulaken«
    sich damit abfinden und selbst arbeiten.




    Genau,und wenn man BET ist, dann hat man es auch sowas von gute chancen auf einen job bei dem man soviel verdient, das es den nicht vorhandenen Unterhalt ausgleicht.


    Ich finde, der ganze Arbeitsmarkt sollte umgekrämpelt werden und sich den Bedürfnissen von UET und BET anpassen :-)
    So sollten zum Beispiel die besser bezahlten Jobs an erster Stelle an BET´s vergeben werden, die keinen Unterhalt vom UET erhalten, und die Job´s bei denen sich das Gehalt um den Selbstbehalt eines Zahlungsunwilligen UET´s bewegt, für eben diese zahlungsunwilligen UET´s bereit gestellt werden.
    Sie (UET´s) dümpeln ja zumeist eh an der Selbstbehaltsgrenze rum (zumindest offiziell...ob´s inoffiziell tatsächlich immer so ist...da zeigen meine Erfahrungen oftmals was anderes).


    Dann kann es doch auch gleich so sein, daß zahlungsunwillige UET´s die schlechtbezahlteren Job´s zugewiesen bekommen und die gut bezahlten Job´s für die BET´s bereits gestellt werden, welche ihre ganze Familie von dem Gehalt ernähren müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Preisgarantie ()

  • Sorry, deinen Gedanken kann ich nicht folgen.


    Von den 951 Euro pro Kopf (Fall A) lassen sich doch locker 2 Umgangswochenenden finanzieren.
    Mit den 520 Euro pro Kopf (Fall B) muss der ganze Alltag finanziert werden.


    Fall A Einkommen 1902 Euro 30 Tage pro Erw. plus 2 x 4 Umgangtage = 68 Tage = 27,97 Euro pro Tag und Kopf
    Fall B Einkommen 2080 Euro 30 Tage pro Erw. minus 2 x 4 Umgangstage = 112 Tage = 18,57 Euro pro Kopf und Tag


    Zudem zahlt Familie B wahsrcheinlich noch 100-150 Euro für zwei Regelplätze wenn die Kinder im Kindergartenalter sind,
    die werden bei dem Haushaltseinkommen nämlich voll berechnet und bekommt auch keinen Zuschuß von A


  • Fall A muss aber für deine 4 Tage eine Wohnung vorhalten, die in etwa genauso groß ist, wie im Fall B. Finanziert also midnestens ein Kinderzimmer einen ganzen Monat für genau 4 Tage.


    Und im Fall B ist ja eindeutig immer noch Luft nach oben.


    Noch etwas. Beide haben gewußt, dass sie Elternteile mit "Altlasten" bekommen. Fall A soll es akzeptieren, Fall B nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Lena darf ich :D
    obwohls wohl vergeblilche Müh ist.


    Aber das ändert nichts daran das Familie B 431 Euro weniger pro Kopf hat -
    selbst wenn die Wohnungen gleich gross und teuer sind!

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Ok, selbst wenn sich Wohnungskosten und Kindergarten miteinander aufheben-


    hat A immer noch 400 Euro mehr pro Kopf im Monat bzw . 9,50 Euro pro Tag !!!


    Camper, glaub mir, das kannste nicht kleinrechnen und in deiner Mustfamilie gehst du auch noch davon
    aus das beide Next selbst keine Kids am Start haben - kommt äußerst selten vor !

  • Aber das ändert nichts daran das Familie B 431 Euro weniger pro Kopf hat -
    selbst wenn die Wohnungen gleich gross und teuer sind!


    Im Fall B ist noch Luft nach oben. Im Fall A nicht. Die arbeiten bereits Vollzeit.


    Und wenn die Kinder schon in den Kindergarten bzw. in die Schule gehen, dann fiele es Fall B sowieso leichter, zumindest einen Teilzeitjob wahrzunehmen. Dann wären die Kita - und Hortgebühren ganz schnell rein geholt und sogar noch mehr.

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Es gibt Menschen, die legen sich ihre Welt so zurecht, wie sie es brauchen. Die steigern sich in ihre "Wahrheit" und in ihre "Tatsachen" so herein, dass sie jeden Bezug zur tatsächlichen Realität verlieren. Das merkt man alleine schon an den ständig geführten Klagen. Der Lebensinhalt dieses Mannes ist es, vor Gericht zu ziehen und mit seinen zurecht gelegten "Tatsachen" andere Menschen zu belästigen. Jedes sachliche und realitätsnahe Argument bringt hier überhaupt nichts. Er ist viel zu sehr in seiner Welt gefangen.


    Ich wünsche dir Camper, dass du irgendwann die Hilfe bekommst, die du wirklich brauchst.

  • hat A immer noch 400 Euro mehr pro Kopf im Monat bzw . 9,50 Euro pro Tag !!!



    Die sich sehr schnell relativieren, wenn KM im Fall B auch arbeitet. Hier wird aber unterstützt, dass Next zuhause bleibt, die Kinder gehen in den Kindergarten bzw. in die Schule, also wäre ein Teilzeitjob für die KM durchaus zumutbar.

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • aber auch nur wenn Mutter in Fall B im Teilzeitjob 1700 Euro netto verdient - dann wäre das pro Kopfeinkommen für alle Personen gleich -
    aber das ist nach deiner eigenen Aussage, ja schon mit einem Vollzeitjob unmöglich.


    Verdient Mutti in Fall B die klassischen 400 Euro dann erhöht sich das Einkommen auf 2480 Euro - das sind pro Kopf 620 €
    bleiben Fall A immer noch 331 Euro mehr bei 951 Euro pro Kopf

  • aber auch nur wenn Mutter in Fall B im Teilzeitjob 1700 Euro netto verdient - dann wäre das pro Kopfeinkommen für alle Personen gleich -
    aber das ist nach deiner eigenen Aussage, ja schon mit einem Vollzeitjob unmöglich



    Das gilt bestimmt nur für UET!


    Die Mutter schafft das locker mit nem Nebenjob und LST 5....


    :lgh:lgh

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Und wenn KV A und KM B zusammen geblieben wären?


    Wie hoch wäre dann der zur Verfügung stehende Betrag? Nach meiner Rechnung insgesamt 1568,00 € : 4 = 392,00 € pro Kopf und KM müsste längst einen Teilzeitjob machen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Und wenn KV A und KM B zusammen geblieben wären?


    Wie hoch wäre dann der zur Verfügung stehende Betrag? Nach meiner Rechnung insgesamt 1568,00 € : 4 = 392,00 € pro Kopf und KM müsste längst einen Teilzeitjob machen.


    Und wenn A und B keine Kinder hätten...


    :lgh:lgh

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • ähem ... wie war nochmal die Ausgangsfrage? Schad, dass das hier so eigenartige Züge annimmt.
    Mich hat das Thema ursprünglich wirklich interessiert.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)


  • Mich hat das Thema ursprünglich wirklich interessiert.


    Mich auch. Vorallem fand ich es mal konstruktiv...aber letzten Endes dreht es sich hier nur um eine Person und seine Aufarbeitung


    Die reinste Selbstinszinierung :rolleyes2:

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

    Einmal editiert, zuletzt von die cola ()