Grrrr ARGE!!!!!

  • Also so langsam reisst mir echt jede Hutschnur mit dem verein, bekam heute Post von denen , nun soll ich eine bescheinigung bringen wieso meine 21 Jährige Tochter keinen Unterhalt mehr bekäme.............
    Der Titel in dem steht das die Kids nur bis 18 den bekommen vom Familiengericht reiche der Arge nicht???????? :radab :radab
    Da fällt mir langsam echt nichts mehr zu ein.


    Ich denke ist die retourkutsche für den Widerspruch den ich über den Anwalt des Sozialwerkes.de gestellt habe nach der Beratung.Denn nach deren Berechnung ist vieles falsch oder eben überhaupt nicht berechnet worden,was mir ja eigentlich zusteht.

    Liebe Grüße Marion& Kids: :wink

    Einmal editiert, zuletzt von marion03 ()

  • also sowie weiss, ob es jedoch immer noch so ist, kann ich jedoch nicht sagen.


    ich weiss, das kinder solange unterhaltspflichtig sind bis sie ihr eigenes geld verdienen. wenn sie in der ausbildung sind und das ausbildungsgeld zu wenig ist, selbst dann haben die noch anspruch auf unterhalt. jedoch bis zum 25. lebensjahr.

  • Hallo Marion,
    :troest ja,da weiß mal wieder die linke Hand nicht,was die rechte tut! :troest
    Aber ich dachte auch immer,das die Kinder bis zum 25.Lebensjahr Unterhalt bekommen.
    Lg Petra

  • Weiß ich auch nur so. Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lj. und Erstausbildung von beiden ET Unterhalt verlangen.
    Allerdings gilt der Titel tatsächlich meist nur bis zum 18. Geburtstag, danach muß das volljährige Kind selbst in die Spur und sich kümmern .

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Aber auch das volljährige Kind kann das JA für sich bemühen.


    Für einen neuen Titel müssen beide Eltern ihr Einkommen vorlegen.
    Wohnt das Kind noch bei einem ET wird das dem Anspruch gegengerechnet.
    Jeder zahlt entsprechend seines Einkommens Barunterhalt.
    Befindet sich das Kind noch in der Ausbildung/Studium, hat es ggf. noch Anspruch auf KG, welches dann von der Gesamtsumme des KU abgezogen wird.


    Auf der Arge hätte man dich allerdings darauf hinweisen können. Irgendwelche Zettel verlangen und keiner weiß was es ist, ist auch nicht die feine englische Art, aber typisch Arge. :wuetend

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Alles gut und schön nur schaut es bei uns so aus der Kv zahlt Unterhalt aber eben nur Mangelfall da er zu wenig verdient um jetzt z.b. nach der trennung für alle 6 zu zahlen .
    So hat das Gericht gesagt ist Mangelfall und Kinder bekommen eben nur bis 18 Jahre d.h. wurde bis dahin nur der Betrag genommen den er zahllen konnte oder kann und hat es auf die 6 Kinder umgelegt.
    So steht es auch im Titel drin bis 18 und fertig, nur die Arge meint nun plötzlich sie bekäme auch 194.-€ Unterhalt ,was ja nun nicht der fall ist.
    Keiner weiß woher die leistungsstelle plötzlich diese Zahl hat steht aber im bescheid..............
    Und nun soll ich plötzlich nachweisen das sie das nicht bekommt mit dem Schreiben ......... :rolleyes:
    Und alles nur weil sie alles völlig falsch berechnet haben die 195.-€ fehlen mir nämlich sind der freibetrag der mir zustehen sollte aber zugeben würden sie es eben nicht!!!!!Dann müßte die Arge ja zugfeben haben falsch berechnet ... :wand :wand

  • Stehen die 194€ auf dem Arge-Bescheid oder auf einem anderen (Lehrlingsgeld oder irgendwas in der Art)? Kann sein, das es fiktiv berechnet wird, weil es ihr theoretisch erstmal zustehen würde. Da beginnt dann das Gerenne.
    Ich sollte und soll auch jedesmal einen Nachweis bringen, dass der KV nicht zahlt... . Das sorgt jedesmal für einen kleinen Lachausbruch meinerseits auf dem Amt. :crazy Der KV kümmert sich nicht und zahlt nicht und schickt mir dann selbstverständlich! ein Schreiben, in dem steht: "liebe Ex/ liebes Kind, ich zahle dir keinen Unterhalt, weil...." :radab:radab:radab:radab:radab:radab:radab:radab
    Ich weiß nicht, wieso das nicht in das Hirn der Bearbeiter rein geht, das kaum jemand diesen Beweis erbringen kann !! :wuetend:wuetend:wand:wand:wand
    Wenn dein KV etwas kooperativ ist, kann er viell. nochmal sein Einkommen darlegen, damit das Amt mal draufschauen kann....
    Eigentlich müßte es aber doch so sein, das der KV auch weiterhin den Betrag, den er zahlen kann , zahlen muß. Selbst wenn es nur 20€ wären oder so. Aber ganz aufhören, nur weil es zu wenig ist...?? Oder bekommen dafür jetzt die Kinder unter 18 mehr ? Sonst würde die Rechnung auch wieder nicht passen, und das Kind muß doch zum JA oder Anwalt.


    @ Kaj
    Das Kindergeld wird nicht undedingt abgezogen vom KU. Es ist z.B. auch möglich, dass das KG ein ET erhält, im allgemeinen der, der von beiden ET den höheren Barunterhaltsbetragt zahlt. Kommt aber auch noch dazu, ob das Kind Ausbildungsvergütung bekommt usw..... :rolleyes:

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    2 Mal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • chaosmaus, j aschaut so aus er zahle weiterhin den Unterhalt nach Tabelle aber eben für FRanzi und Verena.
    Auf dem Bescheid von der Arge steht defintiv drauf das carina diese 194.-€ Unterhalt bekäme und das stimmt ja nun mal nicht. Sie hat keinen Unterhalt, bekomme für sie eben nur noch Kindergeld aber auch nur weil sie einen Ausbildungsstelle sucht ,sonst bekommt man ja ab 21 keins mehr.Ist ja nun alles geändert worden dank unserer Regierung!!!!!
    Habe gestern mit EX telefoniert bzw. mit seiner FRau , die wird es nun morgen gleich schriftlich aufsetzen laßen von Ihrem Anwalt dieses tolle Schreiben , mal schauen ob es reicht!!!! :crazy
    Das alles könnte man sich auch sparen wenn ARGE mal nach oder mitdenken würde und den Unterhalt eben auf drei Kids berechnet wenn sie unbedíngt meinen das Carina auch unterhalt bräuchte.Oder????Nur dann müßte die Leistungsabteilung ja zugeben das sie zuviel berechnet haben........ :wuetend


    Kaj, soweit ich weiß bekommt der jeneige wo das Kind lebt Kindergeld und der andere Teil das sogenannte Nennkindergeld.Bekomme ich z.b. für kevin der sein Kg selbst beantragt hat und da ich mit einverstanden war das es abgezweigt wird , bekomme ich Nennkindergeld.So komme ich auf einen sehr krumme Zahl , das die Arge mich da auch schon angerufen hat ob das überhaupt angehen könnte usw.

  • Bin auch auf dem Stand das bis zum 25.Lj. Unterhalt gezahlt werden muss wenn das Kind noch keine abgeschlossene Ausbildung hat oder eigenes Geld verdient.
    Sogar das Kindergeld kann weiter beantragt werden, ich bekomme weil ich die Ausbildung mache Kindergeld bis zum 27.Lj.


    Dank BAföG und Wohngeld bin ich durch meine schulische Ausbildung ab August nicht mehr von der ARGE abhängig...
    Das heisst das sie im Juli das letzte mal für mich zahlen und sie dann nix mehr von mir verlangen können!!! :party

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Also wenn er weiter für die minderjährigen Kinder zahlt wie bisher, müßte doch das, was er vorher an die jetzt Volljährigen gezahlt hat, bei ihm "übrig" sein ( schreibe ich jetzt mal so ).
    Also müßte neu berechnet werden. Dazu aber müssen die Volljährigen selbst aktiv werden, Ja oder Anwalt aufsuchen und ihren Anspruch anmelden. Dann wird für alle neu berechnet. Kann sein, da kommt auch nix raus, oder mehr für die beiden jüngsten, aber das reicht dann für die Arge als Nachweis. Sonst "spart" der KV ja ab dem 18. Geburtstag der Kinder, obwohl die es noch immer brauchen !
    Und wenn er neu verheiratet ist, da kommt doch das neue Gesetz bald ( Termin ist ja noch unklar ) raus, bei dem die Ehefrauen nicht mehr vor den nichtprivilegierten volljährigen Kindern unterhaltsberechtigt sind, wie bisher.
    Aber das ist noch Theorie, ebenso wie nur bis 21 Kindergeld. JETZT ist es noch nicht so.

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    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Da bist Du im Irrtum , habe Post von der Familienkasse bekommen ab 21 wird kein Kindergeld mehr gezahlt , es sei denn Kind ist bei der Arge gemeldet das es eine Ausbidung machen will und Lehrstelle sucht.
    Ansonsten gibt es seit 1.1. 2007 ab 21 nichts mehr!!!!!


    Mein Ex hat und zahlt heute noch die gleiche Summe wie im Titel angegebn d.h. würde Carina klagen bzw. über Arge würde er auch nicht mehr zahlen können ,weil er nicht mehr verdient , nur würde es dann andes umgelegt werden.
    Er behält vom Lohn nur den Eigenbehalt also diese 900€ und der rest geht als Unterhalt zu mir so hatten wir es nach der trennung besprochen.
    Habe ja den Unterhaltstitel hier in dem alles genaustens aufgeführt ist nur ist der eben schon 7 JAhre alt.
    Die Arge müßte nur NAchdenken und selbst drauf kommen das dann alles umgerechnet werden müßte.Werde ich mOrgen mit der Dame am Telefon wohl mal wieder aus diskuttieren dürfen.

  • Zitat

    Original von marion03
    Da bist Du im Irrtum , habe Post von der Familienkasse bekommen ab 21 wird kein Kindergeld mehr gezahlt , es sei denn Kind ist bei der Arge gemeldet das es eine Ausbidung machen will und Lehrstelle sucht.
    Ansonsten gibt es seit 1.1. 2007 ab 21 nichts mehr!!!!! .


    Ja gut, das sehe ich aber irgendwo auch ein, denn was will Kind denn sonst machen, wenn es keine Lehrstelle suchen will und keine Ausbildung macht.....? Also das habe ich mal vorausgesetzt .


    Zitat

    Original von marion03
    Mein Ex hat und zahlt heute noch die gleiche Summe wie im Titel angegebn d.h. würde Carina klagen bzw. über Arge würde er auch nicht mehr zahlen können ,weil er nicht mehr verdient , nur würde es dann andes umgelegt werden.


    Eine andere Berechnung hätte u.U. aber andere Auswirkungen, wenn eine Lehrstelle gefunden wird. Falls sie dann BAB / BaföG oder Ausbildungsvergütung bekommt, das reicht ja meist nicht aus.
    Ob es wirklich "umgelegt" wird bei der Berechnung, ist so sicher nicht, denn als nichtprivilegierte Volljährige haben diese Kinder Nachrang zu minderjährigen Kindern und derzeitigen Ehefrauen.


    Zitat

    Original von marion03
    Habe ja den Unterhaltstitel hier in dem alles genaustens aufgeführt ist nur ist der eben schon 7 JAhre alt.
    Die Arge müßte nur NAchdenken und selbst drauf kommen das dann alles umgerechnet werden müßte.Werde ich mOrgen mit der Dame am Telefon wohl mal wieder aus diskuttieren dürfen.


    Was wäre denn so schlimm, wenn umgerechnet werden müßte? Unterm Strich werdet ihr sicherlich weiterhin das gleiche bekommen.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Ja sehe ich auch so das wir weiterhin die gleiche Summe bekommen , nur die Arge will oder kann es nicht kapieren.
    Und deswegen machen die ja den Stress , in dem ich nun das berühmte Schreiben vorlegen soll.
    Nahja werde ich ja nachher sehen was die gute Frau mir am Telefon erzählt.

  • :Hm so langsam glaube ich in dem laden weiß einer nicht was der anderetut, nun geht es plötzlich und nun hat sie es scheinbar verstanden wie es sich mit dem Unterhalt verhält.Das er nur eine bestimmte Summe zahlt und die dann eben auf alle drei umgelegt werden muß........... :rolleyes: :rolleyes:
    Warum nur erst so kompliziert machen wenn es dann doch einfach geht??????
    Glaube diesen Sinn werde ich nie verstehen können....... :radab :radab
    Jetzt prüfen sie alles nochmals , was anders wollte ich doch gar nicht....... :anbet

  • Hallo,na siehste immer am Ball bleiben bei der Arge...der Arge muss man immer auf die Füsse treten,dann klappt es meistens!

  • :Hm klappen Indianer wie meiste das?????
    Habe innerhalb von 4 Wochen nun die 4te Bearbeiterin die zuständig ist ,mal schauen wieviele es noch werden , sollte vielleicht Strichliste führen....... :kopf

  • Juh es geht weiter hatte ich mir schon gedacht , denn habe schon wieder ne neue Bearbeiterin und nun wird mir sogar ein Unterhalt angerechnet im Bescheid den ich gar nicht bekomme......... :crazy
    Habe gerade mit Anwalt vom Sozialwerk gesprochen der legt Widerspruch ein so langsam reicht es ehrlich,wenn ich den Unterhalt hätte laut Bescheid würde ich bestimmt nicht zu dem Laden rennen .......... :wand :wand
    Zum Glück ist der Anwalt hier in Plön meine Tochter nimmt ihn gerade alles mit und gibt es ab und er ruft mich nachher gleich an .

  • Hallo Marion,
    die spinnen doch bei Dir :radab
    Auch die wechselden Berater.Die müssen sich ja dann auch immer neu über den Fall belesen.
    :troestOh,wie schrecklich.Hoffentlich hast Du mit dem Anwalt mehr Glück.
    :troestLg Petra :troest

  • Petra , denke doch das ich mit dem Anwalt der ja auch fürs Sozialwerk.de arbeitet Glück habe.
    Glaube bald wollen mich rausgraulen so nach dem motto soll sie endlich wieder Ihre rente bekommen und fertig.Würde ich liebend gerne und mache auch 3 Kreuze im Kalender wenn ich wieder meine Rente bekomme ....... :daumen
    Aber so lange muß ich halt mein dickes fell raushängen laßen............ :wuetend :wuetend :wuetend