Sorgerecht für Vater dem Kindeswohl egal ist?

  • Nein mir fehlt nichts - macht mich nur traurig wo man so hingelangen kann.
    Er war ja mal ein besserer Vater - schlimm das Menschen so tief fallen können....


    Wenn er mal ein besserer Vater war kann er es doch auch vielleicht wieder werden,

  • Zitat von »Faye72«
    Nein mir fehlt nichts - macht mich nur traurig wo man so hingelangen kann.
    Er war ja mal ein besserer Vater - schlimm das Menschen so tief fallen können....


    Wenn er mal ein besserer Vater war kann er es doch auch vielleicht wieder werden,



    Die Chance besteht .... zumal es ja wohl noch nicht so lange her ist das die Situation anders war.

  • Hi faye,

    Nein mir fehlt nichts - macht mich nur traurig wo man so hingelangen kann.
    Er war ja mal ein besserer Vater - schlimm das Menschen so tief fallen können....

    sieh´s mal so....Genau DAS macht dich bissig ;) ....du bist erst seit ca. 1,5 Jahren :hae: getrennt....
    Oft ist´s leider so, daß sich der andere ET völlig abkapselt etc. Geht bei mir schon über 5 Jahre ...
    Da kannst du nix machen !


    Du kannst nur was für die Kids tun....Rücken stärken....Selbstbewußtsein auf Vordermann bringen etc.
    Dies kannst du widerum am Besten, wenn es DIR gut geht. UND dir geht es widerum nicht soooo gut,
    wenn´s den Kids schlecht geht. Daraus folgt....*ignore it* und lebe dein Leben, und habe Spaß mit Deinen Kids.
    Du wirst sehen, alleine das, bringt schon eine Menge. Irgendwann kannst du dann auch dein "Unmut" über den KV gaaaaaaaanz locker ertragen :brille
    So ist´s jedenfalls bei mir ....und ich weiß das Töchterchen noch heute davon zehren kann :-)


    Aber das mit dem Jüngsten würde ich auch durchziehen, ABER laufen lassen, und keine RA-Briefe am WE öffnen !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • @ babbedeckel
    Wow - wir sind mal einer Meinung
    Nein im Ernst - das hast du schön gesagt!
    Das mit der RA Post am WE kenne ich leider - ich kenne meine Anwältin privat - sie schimpft auch immer mit mir das ich alles so mit mir rumtrage.
    Aber ich bemühe mich.


    Fühle mich halt mit den Kindern im stich gelassen.
    Bin ein sehr friedvoller Mensch - aber wenn es um meine Kinder geht und jemand ihnen weh tut kann ich echt mutieren.


    Nun es ist jetzt auf den Weg gebracht - hoffe alles klärt sich schnell - der Scheidungstermin wurde schon zwei Mal verschoben weil Ex seine Unterlagen nicht beisammen hat.....


    Und klar ihr habt recht - bin noch keine zwei Jahre getrennt - aber er ist ja schon mitte der Schwangerschaft so aus dem Ruder gelaufen - und die Mädchen haben es noch viel viel früher gemerkt als ich. War betriebsblind ( 3 Kinder damals, selbstständig, sozial engagiert und somit wenig Zeit zum Nachspüren/fühlen)

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Wenn Schule oder Hort anruft, kann man gehen. Kein Kündigungsgrund!!!!


    Sorry- das kann ich so nicht stehen lassen... weil, rechtlich ist das absolut nicht haltbar-
    insbesondere dann nicht, wenn das Kind das 12. LJ vollendet hat, und auch dann nicht, wenn der betreuende Elternteil verfügbar ist-
    und auch sonst- es ist grds. Kulanz des AG-


    Es steht ausser Frage, dass man (aber erst nach Absprache mit dem AG!) seinen Arbeitsplatz verlassen darf, um ein verunfalltes oder (aber nur, wenn unter 12J) krankes Kind zu versorgen-
    entscheident ist die Absprache mit dem AG- einfach den Arbeitsplatz verlassen, ist nicht! Hier wäre ich vorsichtig! insbesondere, da man ggf. nachher in der Beweissituation auch nachweisen
    muss, dass die persönliche Anwesenheit unabwendbar war-
    klar, wenn das "mal" vorkommt, und man ausreichend EU, oder Überstunden hat, kein Problem- aber "die Regel" darf es nicht sein, und auch nicht selber entschieden werden- das Mindeste ist die Information des AG vor (!) Verlassen des Arbeitsplatzes

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das ändert aber nichts daran, wer wann ein kind abholen, im KH betreuen muss und soll, und wer nicht.
    Aus genau diesem Grund hätte ich auch gerne alleinige SR (hatte ich hier auch schon geschrieben), ich kann sie da schon verstehen.
    Nur die Diskussion bei Euch jetzt an diesem Vorfall aufzuhängen ist vielleicht nicht zu klug. Besteht er denn unbedingt auf das GSR?