KiTa-Beiträge

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen wie der Kindergartenbeitrag berechnet wird?


    Ok, erstmal zur Situation. Mein Mann hat sich vor drei Wochen getrennt.
    ALG II ist beantragt, aber noch kein Bescheid.


    Meine Tochter hat ab 01.08.07 einen Kita-Platz. Auf welcher Grundlage wird der Beitrag fest gelegt. Eigentlich sind es ja immer die letzten zwölf Monate, aber das wäre ja nicht meine momentane und auch zukünftige finanzielle Situation.


    Ich finde sonst nicht so richtig eine Antwort darauf, wollte bei euch mal fragen bevor ich mich beim Jugendamt durchboxe.


    Danke schonmal im voraus


    Steffi

  • Also bei uns gibt es einen Festbetrag für "Eltern" und einen Festbetrag für "AE". Dieser liegt so ca. 5 € unter dem für Eltern. Eßgeld, Milch oder Teegeld kommen extra noch dazu.
    Hat nichts mit dem Einkommen der Eltern zu tun. Ist aber abhängig von der Stundenanzahl der Betreuung, also 6 oder 9 Std. tgl. .
    Allerdings bezahlt das JA den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen, wie z.B. ALG II .

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Bei uns wird der Beitrag nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet.


    Nach der Trennung habe ich sofort beim zustänigen Jugendamt eine Kostenübernahme des Kindergartenbeitrages beantragt und die auch genehmigt bekommen.


    Wende Dich einfach ans Jugendamt. die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel sehr lange...

  • Das ist leider von Gemeinde/Stadt zu Gemeinde/Stadt unterschiedlich, da jeder da sein eigenes Süppchen brauen kann.


    In Hamburg gibt es eine "Preisliste" wo die Beiträge nach Einkommen (min. 45 Euro max 400 Euro) berechnet werden. Eine Alleinerziehende ganz ohne Einkommen hätte dann sicherlich den geringsten Betrag in Höhe von 45 Euro zu zahlen, allerdings ohne Job auch nur einen Anspruch (ab dem 3. Lebensjahr) auf 5 Stunden.


    Ein paar Meter weiter, hier bei uns (wohne direkt an der Grenze) wird es auch vom Einkommen abhängig gemacht, aber da gibts glaube ich keine Liste in dem Sinne.... ich musste immer den Höchstbetrag von 299,- Euro zahlen (als AE) in Hamburg hätte ich da eine "Vergünstigung" bekommen und sicher nur noch 50% von dem bezahlt, was ich hier bezahlen muss. Aber mein Problem ist halt, ich verdiene nicht mehr als andere, aber ich habe eben andere Vorzüge wie einen Firmenwagen und Kinderbetreuungszuschuss und das Beides wird mir als "Einkommen" angerechnet und somit liegt mein Einkommen relativ hoch, obwohl es unterm Strich relativ normal ausfällt.

    Einmal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Also, bei aller negativer Erfahrungen mit dem hiesigen Jugendamt - die Berechnung der Ermäßigung des Kiga beitrages erfolgt immer sehr schnell.


    Wichtig: sobald du den ALG-II-Bescheid hast, gehst du mit dem Bescheid auf's JA.
    Hast du bis August keinen Bescheid, stell trotzdem einen Antrag auf Ermäßigung und latsch der Arge mal auf die Füße.


    Ist der Kiga städtisch, zahlst du erstmal keinen Beitrag, das läuft dann automatisch über JA und Berechnungsstelle.
    Beim privaten Kiga würde ich der Leiterin einfach Bescheid sagen, dass der Antrag noch bearbeitet wird.
    Bei uns geht das alles eigentlich recht unkompliziert.


    Falls es in eurer Stadt/Gemeinde sowas wie einen Familienpass gibt, hol ihn dir. Bei uns muss man damit nämlich auch nicht die volle Summe beim Essengeld bezahlen (statt 1,50 nur -,80 pro Portion). Den Rest übernimmt die Stadt.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Kaj
    Also, bei aller negativer Erfahrungen mit dem hiesigen Jugendamt - die Berechnung der Ermäßigung des Kiga beitrages erfolgt immer sehr schnell.


    Bei mir hat es genau 8 Monate gedauert....
    Allerdfngs war das für mich im nachhinein gar nicht so schlecht, so hab ich zumindest ein Haufen Geld zurück bezahlt bekommen!

  • Das nützt dir bloß nix, wenn du ALG II bekommst, denn die verrechnen das sofort als Einkommen. :nudelholz

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Och ja, die Berechnung für die Ermässigung, wo wir schon in Norderstedt gewohnt, aber Jason noch in Hamburg in die Krippe ging, wurde bei uns auch innerhalb von ein paar Tagen genehmigt. Ich hätte mir auch sicher keine 657 Euro leisten können :wow und schon gar nicht für 5 Monate :frag


    Somit brauchte ich "nur noch" 328,50 bezahlen.

  • Das ist wirklich total verschieden.


    In unserer alten KITA ging es nach Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder und wenig Verdienenden hatten die Möglichkeit den kompletten Betrag vom JA ersetzt zu bekommen.


    Hier in Esslingen ist es auch Einkommensabhängig. Und da steht man als Selbstständiger ziemlich in der Rechenschaft. So wird nämlich in der Regel das Bruttoeinkommen zugrunde gelegt. Nur - wenn ich einen Verkauf habe, habe ich auch Einkaufskosten und die musste ich dann noch wieder explizit darstellen, dass nicht der Verkauf als Bruttoeinkommen gerechnet wurde. Dafür berechen die keinen Unterhalt der Kids und auch kein Kindergeld.


    Fazit: es ist überall anders.


    Und Betreuungspreise in Höhe von 400€ fütr AE sind ja wohl eine glatte Unverschämtheit. Da frage ich mich, wer da in den zuständigen Behörden sitzt. Der muss ja wohl schon einen Hass auf AE haben und die Rabenmutterphilosophie fahren.


    Ich bezahle jetzt hier in Esslingen für meine zwei 208 Euro inkl. Essen für die Zeit von 7-16.30Uhr.



    Herzlich :wink


    Karen

    Einmal editiert, zuletzt von Karen ()

  • Jahaaa, die 657,- Euro ergaben sich ja daraus, dass Jason eben "fremdbetreut" werden musste und somit eben nicht in Schleswig-Holstein, sondern in Hamburg (Krippe 1100 Euro für 8 Std.) und da ja Norderstedt/S-H nix mit Hamburg am Hut hat und eh auch grad alles umgestellt wurde (früher hat Norderstedt die KiTa-Kosten für Hamburg übernommen, wenn man als Norderstedter in Hamburg gearbeitet hat und das wurde in dem Jahr auch abgeschafft) ....


    Aber Regelsatz ist hier nach wie vor... 299,- Euro (also Höchstsatz) den so gut wie jeder bezahlen muss, auch wenn nur 1 Verdiener im Haushalt ist. Wobei ich mir nicht sicher wäre, wenn der Betreuungszuschuss wegfiele, müsste ich auch darunter fallen und weniger (50%) bezahlen, meine ich. Aber das Risiko will ich jetzt nicht eingehen, es wird bis zum Ende so weiter laufen... wenn er dann in die Schule geht, fällt der Zuschuss den mir die Firma zahlt ja eh weg und dann verdiene ich ja wieder "ganz normal".


    Vielleicht würde ich sogar besser da stehen, wenn ich nur 25 Std. arbeiten würde? :pfeif

    Einmal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Danke, erstmal für Eure Antworten.


    Ich glaube da muss ich mich wirklich mal mit dem JA in Verbindung setzen.


    Bei uns scheint es nochmal anders zu sein.
    Ich weiß wohl das unter einer bestimmten Einkommensgrenze für ein Jahr garkein Beitrag gezahlt werden muss. Dafür zahlen dann besser verdienende Etern eben ein paar Euro mehr.


    Ich alleine würde auch definitiv unter dieser Grenze bleiben, aber da das letzte Jahr zählt, wo mein Mann ja auch noch bei uns war, weiß ich eben nicht ob er mit seinem Einkommen nch dazu zählt oder nur mein Einkommen.


    Aber ich löcher jetzt das JA.


    Danke nochmal
    Gruß Steffi

  • Steffi,


    wenn du aktuell ALG II bekommst, zählt das. Wie willst du denn von dem bisschen Geld sonst noch den Kigabeitrag zahlen?
    Das geht gar nicht!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Manche Ämter berechnen trotzdem erstmal vom vergangenen Jahr das Einkommen, :kopf da kannst du dich fusselig reden, :laber dann kriegst du den Bescheid, :wow kippst aus den Latschen, :tot und ERST DANN darfst du netterweise einen Änderungsantrag stellen :anbet mit dem aktuellen Einkommen. :bet Ja, die Behördenmühlen .... :crazy

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Da fällt mir nischd mehr zu ein... :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab :radab


    :kopf

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Meine Tochter geht ab 01.09.07 in den Kindergarten.Für den Antrag musste ich ALLE Einkünfte von einem Jahr nachweisen.Da ich Alg2 bekam und noch bekomme,muss ich den mindest Betrag von 15€ zahlen +23€ Verpflegungsgeld monatlich!Ich hatte mich schon vorher schlau gemacht im Internet.Z.B.,,Kindergartenkosten für Berlin,,! Da gab es eine Tabelle wie hoch das Jahreseinkommen sein darf und wieviel du bezahlen musst. :tanz

  • :angry :angryAlso bei mir haben die für die Krippe so gerechnet :


    Nettoeinkommen (Vollzeitjob)
    + Unterhalt für Kind
    + Kindergeld
    ------------------------
    Summe aller Nettoeinkünfte,


    ./. danach ziehen die Beiträge zu Berufsverbänden, Haftpflicht, Weg zu Arbeit
    _____________________________
    Beitrag Grundlage für Krippe


    und somit zahle ich 270 euro + 33,23 für Verpflegung.


    Das frage ich mich warum bekommen wir überhaupt Kindergeld, wenn die sowieso das zu Einkünften anrechnen ??? Da können die sofort Steuer darausrechnen !!! Ich finde wir erhalten Untehalt, da wir alleinerziehend sind und damit unsere Kinder finanziell zumindenst besser haben. Aber laut Berechnung vom Jugendamt, sieht so als ob du durch den Kindergeld und Unterhalt reich geworden bist und da kann man was doch für liebe Vaterstaat was abdrücken. Finde dies total gemein :angry :angry.


    Jetzt muss ich noch, was mich schon wieder ärgert :angry :angry, für die Überbrückungszeit von Krippe in den Kita (er geht zum 1 September) 4 Monate weiter Krippenbeitrag bezahlen, obwohl mein Kind im Mai 3 geworden ist. Kitabeitrag ist mehr als zur Hälfte weniger.

  • HUHU!


    bei uns hier in der gemeinde gibt es einen festen satz für das kind.
    zuschuss könnte ich mir über die gemeinde beantragen - anträge dafür verteilt mein kiga...
    so isses hierauf dem dorfe...


    denke es bleibt dir nix anderes übrig, als dich aufm amt durchzuboxen....


    das mit dem gehalt der letzen 12 monate kenn ich aus der kiga zeit meiner tochter von vor 7 jahren. war genauso wie bei dir. meine damaliga finanzielle situation war völlig anders, als die letzten 12 monate.TROTZDEM musste ich den VOLLEN satz zahlen, obwohl wir nur noch 1 einkommen hatten anstatt wie vorher zwei. gesetzte halt...


    toi toi toi :daumen


    lg
    manu