Stichtag nur wann?

  • Tut mir leid wenn es hier falsch ist aber weis nicht woanders dieses hier reinzuschreiben


    Es geht darum wisst ihr wann dieses Jahr der Stichtag ist?
    Also letztes Jahr war es wenn kinder 6 werden im september dann mussten die auch zur schule.

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  • http://www.schulministerium.nr…n_Schulpflicht/index.html


    da steht, dass die kinder in nrw eingeschult werden 2011, die bis zum 30.09.2011 6 jahre alt werden.


    Ich hab das Gesetz so verstanden, das alle, die bis zum 31.12. 6 werden eingeschult werden, Kinder die nach dem 30.09 6 werden, zurückgestellt werden können, auf Antrag....hieße also Schulpflicht für die, die bis zum 31.12. 6 Jahre werden....oder hab ich das falsch verstanden?

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  • Ich hatte gehört von Oktober mal was nur das war wohl falsch.


    :thanks: an alle die eine hilfreiche antwort mir mitgeteilt haben

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  • hieße also Schulpflicht für die, die bis zum 31.12. 6 Jahre werden


    ne, eben nicht. Schulpflicht nur für die Kinder, die bis zum 30.9. 6 werden. Steht wörtlich so im Gesetz.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Es sollte pro Jahr einen Monat nach hinten verlagert werden....September war letztes Jahr dran....


    Da es sich aber wohl um Anmeldung erst in 2012 handelt (weil die Anmeldungen sind ja schon lange Zeit her), würde ich einfach mal im Herbst eine Grundschule anrufen, oder im Kindergarten fragen. Die Kinder werden normalerweise ja auch im letzten Kindergartenjahr herausgefiltert, und etwas an die Schule rangeführt (Schulbesuch etc.)


    Zudem wird man auch angeschrieben, es ist ja Pflicht, die Schule zu besuchen ;)

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  • 1) Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern ein Jahr später eingeschult. (s. auch Absatz 2 der Übergangsvorschriften im Anschluss an § 132)



    Rovena, hlf mir....ich verstehe das immer noch anders als Du


    Edith sagt: Quelle: Quelle

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    Einmal editiert, zuletzt von Iceshine ()

  • Es sollte pro Jahr einen Monat nach hinten verlagert werden....September war letztes Jahr dran....


    ja, aber wenn du dem Link folgst, dann steht es so drin, und zwar für die Kinder, die nächstes Jahr (2012/2013) eingeschult werden. Offenbar haben sie es jetzt doch nicht mehr ganz so eilig, alles weiter nach hinten zu schieben :frag


    Edit meint: ich bin dem Link von Paulaken , gleiche Seite, also auch Schulministerium NRW. Da stehts anders :frag

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    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • Offenbar haben sie es jetzt doch nicht mehr ganz so eilig, alles weiter nach hinten zu schieben :frag


    Tja....habe letzte Tage noch Bericht gesehen, das immer mehr Grundschüler schon Nachhilfe benötigen.....ich wunder mich darüber nicht.....den Kids wird mittlerweile nämlich schon eine ganze Menge abverlangt....ich vergleich das immer so mit der großen, die nun 10 Klasse ist....und die jüngste ist nun 1. Klasse....die große hatte es weitaus besser, damals gab es hier keinen Ganztag...Eltern waren komplett eingebunden ....heute fühl ich mich bei der jüngsten nur noch, wenn sie mir was erklärt....was macht Ihr da? Sorry, OT

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  • Die wollen ja auch das die Kinder immer jünger zur schule gehen und deshalb wird es nach vorne verlagert.
    Also dieses Jahr kommt sie erst in die Schuki gruppe nur wenn die das geändert haben was würde dann passieren?

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  • so, jetzt passt es (fast) wieder, das hier hattest du übersehen, Iceshine. (ist die Anmerkung, die im Gesetz genannt wird). Wobei es danach der 31. Oktober wäre für 12/13. :hae:

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    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()

  • so, jetzt passt es (fast) wieder, das hier hattest du übersehen (ist die Anmerkung, die im Gesetz genannt wird). Wobei es danach der 31. Oktober wäre für 12/13. :hae:

    aso dann hat ja meine Tochter noch so gerade Glück und kommt dann mit fast 7 rein

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  • Rovena...ich ersehe da nicht wirklich was genaueres raus aus Deinem Link.....Abi etc dauert ja nun noch alles etwa 12 Jährchen ;)

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  • @Ice: scroll mal runter. Der Link ist auch in dem von dir verlinkten Gesetzestext zu finden ( über den bin cih dadran gekommen), und da steht in Abs. 2 eine genaue Liste, für welches Jahr welcher Stichtag für die Schulpflicht gilt. (die Übergangsvorschrift hat diesbezüglich Vorrang vor dem von dir verlinkten Gesetz, weil es so drinsteht).

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