Es hat eine Gesetzesänderung zum nachehelichen Unterhalt gegeben. Damit ist nachehelicher Unterhalt nur noch ein Auslaufmodell. Es gibt aber quasi einen Bestandsschutz für Ehen, die vor der Gesetzesänderung geschlossen wurden unter der alten Voraussetzung, um es verkürzt zu sagen. Da spielt auch die Länge dieser Ehe mit hinein.
Grundsätzlich ist es aber mittlerweile bei "neuen Scheidungen" so, dass nachehelicher Unterhalt der Sonderfall ist, kein Unterhalt der Regelfall.
Das hat übrigens auch zur Folge, dass Klagen der Unterhaltszahlenden auf Verkürzung des nachehelichen Unterhalts sehr oft stattgegeben werden.