Nebenkostenabrechnung....

  • Wenn der Vermieter wider seines Wissens die NK-Vorauszahlung zu niedrig ansetzt, macht er sich strafbar. Dann muss der Mieter ggf. nichts nachzahlen oder nur einen Teilbetrag.


    Lass die Abrechnung prüfen, lege vorsorglich Widerspruch bei der Arge ein.


    Du musst schnell handeln, sonst laufen deine Fristen ab.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von nimm2
    chaosmaus


    da liegt nicht das Problem mit der Wohnungsgröße. Ich hatte ja geschrieben, daß ich nur in 2 Räumen heize.


    Ich denke eher, daß es an den zugigen Fenster liegt.


    Ich meinte damit nicht die Kosten insgesamt, sondern das dir das Amt nur einen Teil der Kosten zurückerstattet, weil sie nur bis zu einer bestimmten Größe bezahlen. Alles andere ist dein Bier, wie du selbst ja geschrieben hast. Selbst wenn du keinen Raum heizt, werden die Umlagen aufgerechnet und die Arge zahlt nicht alles. Gerade deshalb gibt es doch diese qm-Richtlinie .

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.