Ich musste zur Eröffnung eines Sparbuchs die Bescheinung des JA vorlegen, dass ich die alleinige Sorge habe. :winken:
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Ichh hab die Geburtsurkundde meiner Tochter vorgelegt in der zu dem Zeitpunkt noch kein vater eingetragen war, damit konnte ich schlüssig nachweisen, daß es keinen zweiten Sorgeberechtigten gab.
Für Nichte und Neffe hätte ich die Unterschrift der Eltern gebraucht, da wollte ich nicht hinterherrennen, von daher hab ich jetzt noch zwei Sparbücher auf meinen Namen laufen...und demnächst kommt noch ein Patenkind
Ich muss nur mal etwas finden, wo es mehr als 0,5% Zinsen gibt!
Ex hat alles unterschrieben. Durchgelesen hat er sich das allerdings nicht.
Ja, er kennt es ja jetzt nicht mehr anders, bei Next iss nix mit mitentscheiden ( sry, musste raus )
.und anhand der Geburtsurkunde kann
man ja nicht ablesen, wer das Sorgerecht hat.
Doch, wenn kein Vater eingetragen ist, kann man davon ausgehen, daß es nur einen Sorgeberechtigten gibt..