Konto fürs Kind ----- Unterschrift vom Vater???

  • Ich musste zur Eröffnung eines Sparbuchs die Bescheinung des JA vorlegen, dass ich die alleinige Sorge habe. :winken:

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    Ichh hab die Geburtsurkundde meiner Tochter vorgelegt in der zu dem Zeitpunkt noch kein vater eingetragen war, damit konnte ich schlüssig nachweisen, daß es keinen zweiten Sorgeberechtigten gab.


    Für Nichte und Neffe hätte ich die Unterschrift der Eltern gebraucht, da wollte ich nicht hinterherrennen, von daher hab ich jetzt noch zwei Sparbücher auf meinen Namen laufen...und demnächst kommt noch ein Patenkind :)


    Ich muss nur mal etwas finden, wo es mehr als 0,5% Zinsen gibt!



    Ex hat alles unterschrieben. Durchgelesen hat er sich das allerdings nicht.


    Ja, er kennt es ja jetzt nicht mehr anders, bei Next iss nix mit mitentscheiden :D ( sry, musste raus )


    .und anhand der Geburtsurkunde kann
    man ja nicht ablesen, wer das Sorgerecht hat.


    Doch, wenn kein Vater eingetragen ist, kann man davon ausgehen, daß es nur einen Sorgeberechtigten gibt..

  • Hui, hab da was interessantes gefunden:
    http://www.familienrecht-ratge…erecht/content_02_02.html


    Zitat daraus:
    "Ausgenommen von der elterlichen Vermögenssorge sind:
    ...Mittel, die dem Kind zur freien Verfügung überlassen worden sind (Taschengeld)..."


    Da haben wir doch das Hintertürchen.


    Also Lockakopf, geh zur Bank und sag, es handelt sich um ein Taschengeldkonto, dass per Definition von der Vermögenssorge ausgeschlossen ist ;)

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

  • Also, ich brauchte kein Wisch beim JA !


    Ich bin hin zur Bank, musste Geburtsurkunde und Lütte mitbringen und fertig war der Lack. Sie hat ihr Konto , ich als Erziehungsberechtigter eine zweite Geldkarte (für alle fälle) und gut war.


    Dann hatte der SB keinen Plan. Das hat auch nichts mit unterschiedlichen Bundesländern zu tun.
    Meine SB hat mich auch fragend angeschaut, als ich sie fragte, ob sie die negativ Bescheinigung vom JA braucht. Sie hätte es mir auch müdlich geglaubt, dass ich das ASR habe. Ist rechtlich aber nicht korrekt.

  • Hallo, ich brauchte damals auch die Zustimmung der Kindesmutter. Allerdings konnte ich es so festsetzen das Abhebungen nur mit Kennwort gehen, egal wer da steht.

  • Ich brauchte auch keinen Nachweis das ich das alleinige Sorgerecht habe. Aber ich bin immer schin beid er Bank gewesen. Die SB kennt mich und es reichte die mündliche Aussage. Das ist natürlich nicht rechtens von ihr gewesen und halt eine individuelle Entscheidung gewesen.


    Im Zweifelsfall würde ich auf meinen Namen ein Sparbuch oder Konto anlegen. Das Kind bekommt die PIN und Karte und gut ist.

  • Also ich warte ja heut noch drauf, daß ich die Unterlagen der Bank mal unterschrieben zurück bekomme vom EX...............


    Hat die Post bestimmt wieder verschlammt :D ................



    Mein Sohn hat zwei Konten (eins von mir , eins von den Paten) , beide laufen auf meinem Namen.


    Aus dem einfachen Grund - damit er nicht an die Konten ran kann sollte mir was passieren oder oder oder ............

    tanze als würde dich niemand sehen
    liebe als wäre dein Herz nie gebrochen
    singe als würde dich niemand hören
    & lebe als gäbe es keinen Morgen

  • Zitat

    ich wollte auch ein Sparbuch für meine Tochter anlegen, da sollte der KV auch Unterschreiben. Ich habs dann gelassen da er dann auch ohne mein Wissen Geld abholen könnt.


    Mir hat die Bank erklärt nur der, der das Sparbuch hat, kann über das Geld verfügen. Und da ich dem KV niemals das Sparbuch in die Hand geben werde, wird er auch nichts abheben können.


    Er hat sich damals auch alles durchgelesen und war der Meinung, dass der Berater sich mir gegenüber mit Personalausweis ausweisen muss... :hae: Ich hab erstmal nur genickt und dann drinnen das große Lachen bekommen. Gemeint hatte er nämlich den Absatz für Errichtigung eines Sparbuches durch einen Betreuer. Dann nämlich müsste sich der jeweilige Betreuer dem Bankberater gegenüber mit Personalausweis ausweisen und nicht umgekehrt! :lgh


    Nunja... zum Thema zurück: Wir haben ein Sparbuch für den Kleinen errichtet, wo er immer sein gespartes Kleingeld drauf bekommt. Seit neuestem auch 10 EUR mtl. von mir. Der Vater hat bisher noch nichts auf das Sparbuch eingezahlt. Mit 18 soll der Kleine frei darüber verfügen können. Andere Beträge werde ich selber auf ein Tagesgeldkonto in meinem Namen einzahlen. So kann ich meinen Zwerg evlt. auch noch nach seinem 18. Geburtstag unterstützen bzw. wird das Geld nicht einfach verschleudert, sollte mir vorher was passieren.


    Es gab doch damals mal Möglichkeiten, das Sparbuch bis zum 18. Lebensjahr sperren zu lassen. Gibt es sowas noch? Gilt das auch noch im Falle, dass einem Elternteil was passiert?

  • Mmmhhhh, ich hab da jetzt selber mal ne Frage zu, da ich auch ein Sparbuch o.ä. für die Kleine eröffnen wollte. Ich habe alleiniges Sorgerecht, KV steht in der Geburtsurkunde mit drin und Kind hat auch seinen Nachnamen. Kind wurde aber in den Niederlanden geboren, hat bis jetzt auch nur nen niederländischen Pass (ich nen deutschen) kann mir jetzt jemand sagen, wo ich dann so einen Wisch herkriege mit dem Sorgerecht?
    Frage gehört wahrscheinlich ganz woanders hin, aber vielleicht hat ja jemand ne Idee.

  • off topic @ Nicoletta: Wenn ich das alles noch in richtiger Erinnerung habe: Zum alleinigen Sorgerecht hast Du ein holländisches Gerichtsurteil (da Kind ja Niederländer) oder eine amtliche Bescheinigung. Mit dem musst Du zum hiesigen Amtsgericht und kannst es dort niederlegen. Vielleicht reicht auch das hiesige Jugendamt. Dort gibt es die "Negativbestätigung".
    Probieren kannst Du, mit dem holländischen Urteil die deutsche Bank zu überzeugen. Oft klappt das.


    Damit wären wir beim Hauptthema: Wer ohne den anderen Elternteil in den Bereich der finanziellen Sorge eingreift, kann in eine missliche Situation kommen. Irgendwann bekommt der andere (sorgeberechtigte) Elternteil das mit und könnte (!) eine Rückabwicklung der Transaktionen verlangen.
    Ist natürlich banane, aber ein riesen Topf, der sich da auftut.
    Spannend wird das, wenn irgendwann einmal größere Summen fließen - von Großeltern, Kommunion oder Konfirmation oder, oder, oder ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    ich wollte auch ein Sparbuch für meine Tochter anlegen, da sollte der KV auch Unterschreiben. Ich habs dann gelassen da er dann auch ohne mein Wissen Geld abholen könnt.
    Kann mir jemand genauer Erklären wie das mit der Fianziellen Sorge Funktioniert, wo beantrage ich sowas und wie läuft das ab?


    Nöö - das kann man auschließen indem man festlegt, daß nur beide Zusammen Geld abheben dürfen.... Ist eigentlcih der Normalfall das das so geregelt wird..

  • Nöö - das kann man auschließen indem man festlegt, daß nur beide Zusammen Geld abheben dürfen.... Ist eigentlcih der Normalfall das das so geregelt wird..


    ...und dann mus man immer schön Kratzfüßchen machen und sich rechtfertigen, wenn man über das Geld verfügen will.... :kopf

  • Hallo? Ich denke das ist das geld des Kindes auf dem Konto ? Da sollten weder Vater noch Mutter eigenmächtig drüber verfügen dürfen. gerade deshalb gibts die Regelung das nur im Einverständnis abgehoben werden kann..

  • (sorry, hätte gern einfach zitiert. Aber sobald ich Textstellen markiere, wird der Bildschirm schwarz)


    Zitat: "Ausgenommen von der elterlichen Vermögenssorge sind: ... Mittel, die dem Kind zur freien Verfügung überlassen worden sind (Taschengeld)..."

    Danke ännchen, das wäre meine Rettung (und die meiner Kindlinge) gewesen. Der KV ist leider "Totalverweigerer", lehnt alles ab (Zahlungen, Besuche, Unterschriften etc).


    Leider sieht die Bank es nicht so, wie wir es gern hätten. Ich hatte mir sogar die entsprechenden Stellen aus dem Gesetz ausgedruckt. Aber die Eröffnung eines Kontos, auch wenn es sich um ein Taschengeldkonto handelt, ist damit leider nicht gemeint. Ich habe zur Sicherheit bei verschiedenen Banken nachgefragt, immer dieselbe Aussage: Bei Gemeinsamen Sorgerecht MÜSSEN BEIDE Elternteile unterschreiben.


    Bleibt jetzt wirklich nur, die Unterschrift des anderen Elternteils einzuklagen????

    Sag den Problemen, ich komme nach dem Frühstück. Aber sie brauchen nicht zu warten...echt nicht!




    Kindererziehung ist gar nicht so schwer. Schwer ist manchmal nur, das Ergebnis zu lieben.


  • [size=12][font='Comic Sans MS']Bleibt jetzt wirklich nur, die Unterschrift des anderen Elternteils einzuklagen????

    Und der Prozess ist ganz schnell verloren, weil Du nachweisen musst, dass es fürs Kindswohl unabdingbar ist, ein eigenes Konto zu führen ...
    Ab ca. 12 Jahre Kindesalter käme man mit der Klage einigermaßen sicher durch ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo? Ich denke das ist das geld des Kindes auf dem Konto ? Da sollten weder Vater noch Mutter eigenmächtig drüber verfügen dürfen. gerade deshalb gibts die Regelung das nur im Einverständnis abgehoben werden kann..


    Also in meinem Fall ist es so, dass der Vater auf das Konto null Komma gar nichts eingezahlt hat und wenn WIR (also Kind und ich !!!) über das Geld verfügen wollten, müssen wir bitte, bitte machen...


    Jetzt verständlich?

  • Zitat

    Hallo? Ich denke das ist das geld des Kindes auf dem Konto ? Da sollten weder Vater noch Mutter eigenmächtig drüber verfügen dürfen.


    Ja aber manchmal haben Kinder auch vorher schon Wünsche (neues Fahrrad z.B.) und ohne das angesparte Geld könnte man sich das nicht leisten. Für solche Dinge hat man doch eben auch angespart oder nicht? Ich stand neulich in so einem Gewissenskonflikt. Wir sparen auch für später. Aber mein Sohn braucht JETZT ein neues Fahrrad. Nicht erst mit 18. Anderes Geld habe ich nicht. Lange habe ich überlegt. Das Geld bleibt auf dem Sparbuch und ich spar mir jetzt doch irgendwie das Rad vom Munde ab.


    Anderer Fall: Kurz vor dem Geburtstag vom Kleinen war der Unterhalt immer noch nicht da. Das restliche Geld des Monats war leider schon verbraucht für notwendige Dinge. Es wäre kein Geld für den Geburtstag da gewesen (nicht jeder hat Sparpuffer!). Mit sehr, sehr schlechtem Gewissen habe ich Geld vom Sparbuch abgehoben, damit die Geburtstagseinkäufe bezahlt, meinem Sohn einen schönen Geburtstag gemacht. 3 Tage danach (als der Unterhalt endlich da war) habe ich das Geld wieder (mit Zinsen in Höhe von 20 EUR!!) auf das Sparbuch eingezahlt "es quasi nur geliehen". Ich denke für solche Ausnahmen hätte auch das Kind Verständnis...