Alleinerziehend & arbeitslos - wieviel steht einem zu ???

  • :hilfe


    Hallo,




    ich heiße Cora, bin 32 Jahre jung und alleinerziehende Mama eines 6 jährigen
    Sohnes, der im August dieses Jahres eingeschult wird :)




    Ich bin seit Januar 2010 arbeitslos und habe seit Januar ´10 ALG I = 925,50 €
    erhalten. Ich habe zuvor 3 Jahre Vollzeit gearbeitet.


    Dann bin ich im April ´10 erkrankt und war bis 31.03. dieses Jahres krank
    geschrieben. Seit dem 01.04.2011 bin ich nun wieder


    gesund geschrieben und erhalte fortlaufend, das mir noch zustehende ALG I in
    Höhe von 533,40 €. Da ich nun mit 4 Std. in den


    Beruf zurückkehren möchte, wurde das ALG I auf ca. die Hälfte heruntergerechnet.





    Ich habe deshalb nun zur Aufstockung ALG II hinzu beantragt.



    Ich hatte dann über das Internet versucht herauszufinden wie
    viel ALG II bewilligt werden würde, aber bei jedem Rechner kam etwas anderes
    heraus. Daher meine Frage. Weiß jemand wie viel einem an ALG I + ALG II
    zusteht?





    Ich bekomme vom Vater meines Sohnes einen Unterhalt für
    unser gemeinsames Kind von 282,00 € +
    das Kindergeld von 184,00 €.





    Vielleicht habe ich das Glück und hier kennt sich jemand besser
    mit dieser Berechnung aus und kann mir da weiterhelfen. Das wäre super lieb.





    Ganz liebe Grüße




    :thanks:


  • Und ein Teil von dem was du mit den 4h täglich Verdienst wird dir abgezogen. Das ist eine 20h-Woche, ja?
    Aber ich vergesse immer wieviel das ist, normalerweise sind 100,- Euro berechnungsfrei. Kann aber auch sein, das du mit allem über der Grenze liegst und Wohngeld beantragen mußt. Ist besser, glaub mir :-)

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Ganz lieben Dank.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste beim Bewilligungsbescheid für das ALG II eine Summe von 255,40 € herauskommen.
    Ist das korrekt? Bin leider nicht so gut im rechnen ;) :rolleyes2:


    Liebe Grüße :wink

  • Das kann dir keiner sagen, weil a) wir nicht wissen was du an Miete zahlst und b) was die Arge als KDU (Kosten der Unterkunft) anerkennt.

  • Und ein Teil von dem was du mit den 4h täglich Verdienst wird dir abgezogen. Das ist eine 20h-Woche, ja?
    Aber ich vergesse immer wieviel das ist, normalerweise sind 100,- Euro berechnungsfrei. Kann aber auch sein, das du mit allem über der Grenze liegst und Wohngeld beantragen mußt. Ist besser, glaub mir :-)

    Ich habe noch keinen neuen Job, d.h. ich bin bei der Berechnung für´s ALG I für 4 Std. Arbeitszeit/tgl. eingestuft, da ich mich mit 4 Std. tgl. zur Verfügung stelle
    und hoffe dann bald auch einen neuen Job zu finden. :engel

  • Das kann dir keiner sagen, weil a) wir nicht wissen was du an Miete zahlst und b) was die Arge als KDU (Kosten der Unterkunft) anerkennt.

    Ich habe eine Mietwhg. von ca. 55 m2 - Kaltmiete beträgt = 328,43 €, Betriebskostenvorauszahlung = 76,28 € und die Heizkosten monatlich betragen = 36,49 €
    Kann man damit etwas anfangen???

  • Aso :hae:. Ja, dann ist es so wie Juwi sagt. Am Besten rausfinden ob die Miete im Rahmen liegt. Wichtig ist ja was am Ende rauskommt, nicht wie sich das aufteilt.


    Edit: Nö, kann man nicht weil für jede Gemeinde andere Richtlinien gelten. München hat z.B. höhere KDU als irgendeine Dorf in der Pampa :-). Von den qm sollte es aber passen, sieht gut aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • [quote='Raanan',index.php?page=Thread&postID=946151#post946151][quote='juwi',index.php?page=Thread&postID=946135#post946135]hallo,
    eigentlich ist es ganz einfach:
    du bekommst den regelsatz (364) für dich und für dein kind (251?)
    den mehrbedarf für alleinerziehende (129)
    und die kosten der unterkunft (miete)


    dagegengerechnet wird dein einkommen:
    alg 1 und unterhalt und kindergeld...
    du erhältst dann die differenz :winken:



    hallo,
    eigentlich ist es ganz einfach:
    du bekommst den regelsatz (364) für dich und für dein kind (251?)
    den mehrbedarf für alleinerziehende (129)
    und die kosten der unterkunft (miete)


    dagegengerechnet wird dein einkommen:
    alg 1 und unterhalt und kindergeld...
    du erhältst dann die differenz :winken:



    http://www.sozialleistungen.in…-2/alg-ii-leistungen.htmlWenn ich das richtig verstanden habe, müsste beim Bewilligungsbescheid für das ALG II eine Summe von 255,40 € herauskommen.
    Ist das korrekt??? ...