Kann ich Hartz 4 beantragen????

  • Hallo,


    bei mir ist wieder alles ins Schwimmen gekommen.


    Folgende Situation: Mein Mann ist in Kur gefahren ohne mir bescheid zu geben. Hatte dann bei der Arbeit unbezahlten Urlaub beantragt. Da ich ohne die Betreuungszeiten von meinem Mann diesen aber nciht weiterführen kann, wollte ich zum 1.7 einen Aufhebungsvertrag unterzeichen und ab dann zum Amt. Zum 1.7. hoffe ich auch eine Wohnung zu finden. Nun ist es aber so das ich meinen alten Urlaub erst nehmen musste und danch der Vertrag sofort aufgelöst wird, also jetzt schon zum 19.6. . Mein Mann hat mir kein Geld dagelassen und auch die Kontovollmacht entzogen. Gestern überwies er mir dann 300 Euro (mehr hätte er nicht über) für mich und meine beiden Kinder.


    Nun weiß ich nicht ob ich schon zum Amt gehen kann um Hartz 4 zu beantragen. Habe keinen Mietvertrag, keinen Unterhaltstitel und wohne immer noch im Haus. Aber finanzieren kann ich mich und die Kids von 300 Euro nie und nimmer.


    Kann ich schon zum 19.6 Hartz4 Beantragen oder geht das nur zum 1.7. Welche Ansprüche kann ich den sonst noch irgendwo gelten machen? Wo kann ich Gelder beantragen? Was soll ich bloß machen????


    Vieleicht kennt sich von euch ja einer aus.


    Gruß Hep

  • Mußt du ab 19.06. wegen Urlaub zu Hause bleiben oder per Aufhebungsvertrag ? Vorher muß man den Urlaub zwar nehmen, scheidet aber erst zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt aus dem Arbeitsverhältnis aus. Das unterschreibt man doch auch mit Datum.
    Erst ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit kann Unterstützung beantragt werden.
    Wie es mit Vorschuß bzw. Darlehn ist, wenn du wirklich absolut nichts mehr hast, weiß ich nicht. Bekommst du denn keinen Lohn mehr bis dahin ? Oder KG, oder geht das auf das erwähnte Konto ?

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hallo!


    Das ist ja der Hammer! :troest


    Lass dich in deiner Situation auf jeden Fall professionell beraten. Wenn jemand keine Ahnung hat erzählen die vom Amt einem schnell was, auch wenn es nicht stimmt.


    Am besten du wendest dich an eine Einrichtung, die auch allgemeine Lebensberatung anbietet z.B. Diakonie oder Pro Familia. Die können dir am Besten sagen wo du was beantragen kannst und auch bei evtl. auftretenden Problemen weiterhelfen. Mach einen Termin und sag, dass es dringend ist (am Besten gestern) denn von 300 Euro kannst du mit den Kids ja nun wirklich nicht leben. Außerdem steht dir doch auch das Kindergeld zu. Das muss dein Mann dir auszahlen! (Was ist mit deinem Gehalt?) Außerem solltest du so schnell wie möglich ein eigenes Konto eröffnen, damit das Kindergeld und alle anderen Zahlungen darauf gehen können.


    Auf jeden Fall solltest du dich auch so schnell wie möglich anwaltlich beraten lassen. Wo und wie du am Besten erstmal eine kostenlose Beratung erhältst kannst du zusammen mit der Lebensberatung herausfinden.


    Liebe Grüße und eine große Portion Kraft schickt dir
    Tine1974


    P.S.


    Hier noch 2 hilfreiche Sites:


    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/


    http://www.erwerbslosenforum.de/

    Früher hatte ich drei Theorien über Kinder. Heute habe ich drei Kinder und keine Theorie.


    Das letzte Kind hat ein Fell.

  • Kommt dein Mann aus der Kur nicht wieder?


    Versteh ich irgendwie nicht... :hä


    Wenn du einen Aufhebungsvertrag machst, weiß ich nicht, ob du überhaupt was kriegst, hast ja leichtfertig deine Stelle aufgegeben...ich würde mich da erstmal beraten lassen und es eher mit einer Tagesmutter oder so versuchen. :frag

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo,


    bin zwar neu, aber ich melde mich trotzdem mal, da ich vom Fach bin.


    Zuerst zu Deinem Aufhebungsvertrag. Ich gehe mal davon aus, das Du jetzt den Urlaub hast und dann den Vertrag unterschrieben hast. Wichtig ist, was da drin steht. Wenn da nicht vermerkt ist, das Du aus betrieblichen Gründen hättest gehen müssen, bekommst du kein ALG 1. Du bekommst dann theoretisch halt Unterhalt von Deinem Mann und, wenn der nicht kann, einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ausserdem bekommst Du, wenn du unter dem Existenzminimum liegst, ALG 2. Nach einer Sperre von 3 Monaten bekommst du dann ALG1. Allerdings 3 Monate weniger, da du Deinen Jobverlust selbst verschuldet hast. Ganz wichtig ist, das du dich sofort bei der Agentur als arbeitssuchend meldest. Überleg Dir gut, für welche Zeiten du dich dort meldest, da du, wenn Du dich in Teilzeit arbeitssuchend meldest, auch nur Teilzeit Geld bekommst. Der Rest, zum Existenzminimum, kommt dann wiederum von der Arge. Allerdings wird dort der Unterhalt - Unterhaltsvorschuss angerechnet. Und auch das Kindergeld.


    Ich hoffe, ich hab Dich nicht noch mehr verwirrt.

  • @ Kaj und AnnikasMama


    Wenn es absolut keine Möglichkeit für die Kinderbetreuung gab, wie >hep< schrieb, ist die Stelle weder leichtfertig noch selbst verschuldet aufgegeben worden. Da muß man das so auf dem Amt erklären, schriftlich, bei Abgabe des Antrages auf Unterstützung.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Zitat

    Original von chaosmaus
    @ Kaj und AnnikasMama


    Wenn es absolut keine Möglichkeit für die Kinderbetreuung gab, wie >hep< schrieb, ist die Stelle weder leichtfertig noch selbst verschuldet aufgegeben worden. Da muß man das so auf dem Amt erklären, schriftlich, bei Abgabe des Antrages auf Unterstützung.


    man kann es versuchen, aber eigentlich müsste es dann eine dementsprechende Erklärung im Aufhebungsvertrag geben.

  • Stimmt. Da müssen wir jetzt abwarten, was >hep< dazu schreibt. :klimper

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
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  • Hallo,


    bisher bekam ich folgende Informationen:


    Alg 1 steht mir nicht zu da ich ein Kind unter drei habe und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich bin ja noch in der Elternzeit und habe einen unbefristeten Vertrag dort.


    Das mit der Kündigung ist bei mir Härtefall, daher habe ich eine Sperrung nicht zu befürchten.


    Am Montag soll ich persönlich dort vorsprechen um den Antrag auszufüllen.


    Ich habe zwar ein eigenes Konto und bekomme auch das kindergeld, aber es müssen auch laufende (gemeinsame) Kosten gedeckt werden. Außerdem stehen gerade diesen Monat viele Zusatzdinger an (KH mit er Großen, Geburtstag der Großen etc) alle DInge die mit den Kinder zu tun haben (Kiga, Bus etc) werden von meinem Geld bezahlt. Mit Gehalt kann ich diesen Monat schwer rechnen, da ich nicht abschätzen kann wie das berechnet wird.


    Außerdem hoffe ich allmählich schon das mein Mann aus der Kur nicht wiederkommt :kicher


    Er soll eigentlich am 3.7 wiederkommen.


    Bis dahin wollte ich eigentlich auch ausgezogen sein, aber dafür muß ich erstmal ne Wohnung haben und auch Geld um einen Umzug zu finanzieren.


    Drückt mir die Daumen das die Wohnung heute was ist........Da setze ich ne ganze Menge hoffnung rein.


    Erschreckenderweise hat mein Mann sich seit 1 Woche nichtmal einmal bei den Kids gemeldet......ich versteh ihn nicht....


    Aber das nur am Rande.


    Gruß Hep