Zwangsvollstreckung

  • hallo,


    wie läuft eine zwangsvollstreckung für ausstehenden unterhalt ab? ich weiß, dass ich die vollstreckbaren ausfertigungen der urkunden beim amtsgericht vorlegen muss und dann? wie werden die kosten dafür berechnet?



    grüße lotta11 :hae:

  • also beim Amtsgericht musste ich nichts vorlegen- von denen bekommt man doch die vollstreckbare Ausfertigung? :frag
    Mit dieser vollstreckbaren Ausfertigung kannst Du einen Gerichtsvollzieher beauftragen- bei erfolgloser Pfändung trägst Du die Kosten- bei Erfolg der, bei dem gepfändet wird

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • danke für die antwort! :blume :thanks:


    hier mal ein auszug vom schreiben von JA:


    Sehr geehrte Frau :brille ,
    die Zwangsvollstreckung ist einzureichen beim Amtsgericht.
    Bitte legen Sie hierfür die vollstreckbaren Ausfertigungen der Urkunden vor.Entweder Sie übernehmen die Kosten für die Vollstreckung, oder beantragen hierfür unter Vorlage Ihrer Einkommenssituation Verfahrenskostenhilfe beim Amtsgericht. Eine Vollstreckung ist möglich:
    - in das Konto des Vaters, wenn Ihnen sein Kreditinstitut bekannt ist,
    - in das Gehaltskonto des Vaters, wenn Ihnen der Arbeitgeber bekannt ist,
    - sofern beides nicht möglich ist, dann beauftragen Sie den Gerichtsvollzieher, dass er den Kindesvater zu Hause aufsucht.


    Ich hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften geholfen zu haben.



    hm, was nun!? :schiel am besten mal beim amtsgericht anrufen!(?)

  • Hallo,


    du musst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen und dafür wird die vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels benötigt. Was hast du für einen ? Urteil oder Urkunde ?


    Warum lässt du nicht beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten ? Die bekommen dann den Titel und veranlassen das Weitere...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • hallo Igrainn,


    ich habe eine urkunde über die verpflichtung zur unterhaltsleistung / erste vollstreckbare ausfertigung


    -bis nov. 2010 bekam ich unterhaltsvorschuß - vater angeblich unterm selbstbehalt :hm... - ab dez. 2010 zahlung von 220,- euro nach erneuter prüfung seiner einkünfte
    -hat für dez. und jan. nur jeweils 180,- euro überwiesen mit der begründung, das wäre mit dem JA abgesprochen, es gibt aber keine absprache laut zuständiger mitarbeiterin! :wand
    -zuständige mitarbeiterin hat ihn in meinem namen anfang märz angemahnt, aber nicht´s ist passiert! :kopf


    mal ganz blöd gefragt.....was ist eine "beistandschaft"? :rotwerd

  • Hallo Lotta..


    eine Unterhaltsbeistandschaft ist beim Jugendamt und macht das Gleiche wie ein Rechtsanwalt in Sachen Kindesunterhalt...Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass jeder der allein mit Kind lebt ( also nicht mit anderem Elternteil zusammen) Anspruch darauf hat. Es gibt sie einfach auf Antrag und sie kostet nichts....Und sie kümmert sich um die Regelung des Unterhaltes....Festsetzung, Einziehung etc...


    Gruß
    Igrainne


    PS Steht in § 1712 BGB

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  • Hallo Lotta,
    aber so kostet es dich nichts.....Ist eine billige Variante...Grüße von Igrainne, die den Job auch fast 15 Jahre gemacht hat :D Ach so und pack die vollstreckbare Ausfertigung ein...

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