Hilfe .zur Weiterbildung verdonnert vom Arbeitesamt in den Sommerferien !!

  • Hallo ,
    vielleicht weiss einer einen Rat . Ich weiss nicht wie ich es schaffen soll :muede


    Ich bin vom Arbeitsamt ab Juni zu einer 5 Monatlichen Weiterbildung verdonnert worden . Grundsätzlich bin ich ja auch froh darüber endlich nochmal meine Grauen Zellen zufördern , aber es fällt hat genau in die Sommerferien . Für 3 Wochen habe ich meine Jungs ( 12 und 14 Jahre ) untergebracht . Aber die restlichen 3 Wochen der Sommerferien muss ich mich um Sie kümmern. Bei meiner alten Firma Hätte ich auch meinen Jahresurlaub in der Zeit gehabt. Aber nun muss ich von 7 bis 17 ( incl. Fahrt ) sie alleine lassen .
    Das kann es doch nicht sein ...ich kann sie doch nicht 3 Wochen den ganzen Tag alleine lassen . Ich hab niemanden in der Nähe wohnen ...und der von der Bildungsstätte sagt es gäbe keinen Urlaub . Und der vom Arbeitsamt sagt ich hätte Urlaubssperre da ich erst seit 1. Mai arbeitslos sei ......


    HILFE ...habt ihr irgendeine Idee ???? :hilfe
    Ich kann doch nicht beim Arzt mir für 3 Wochen eine Krankmeldung geben lassen ...nicht wenn das auch noch Konsequenzen für mich hat !!!


    Bin für jeden Rat dankbar ..liebe Grüße Hege

  • Warum teilst du den nicht einfach schriftlich mit, dass Du keine Betreuungsmöglichkeit hast? Notfalls muss man DIr eine anbieten und diese auch bezahlen! Aber immer dran denken, schriftlich und am besten per Einschreiben!

  • Bei meiner Massnahme musste die ARGE auch die Betreuungskosten für meinen Sohn übernehmen.


    Und wenn ich richtig informiert bin kann dich niemand dazu zwingen dass du etwas in Vollzeit machst bis dein jüngstes Kind 14 oder 15 ist.
    Da bin ich mir aber gerade ganz und gar nicht sicher, also keine Gewehr.


    Aber ansonsten müssen die Kosten für die Betreuung übernommen werden.

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Tja, du kannst natürlich versuchen, da was geregelt zu bekommen, aber da deine Kinder beide über 12 sind sehe ich da wenig Chancen.


    Wenn das jüngste Kind 12 ist, muss man ja auch wieder voll arbeiten gehen.


    Vielleicht wendest du dich mit deinem Problem an den Abteilungsleiter, wenn der nicht zuckt, an den Frauenbeauftragten deiner Stadt.


    Sag auf keinen Fall, dass du nicht willst, sondern dich um deine Kinder sorgst, dass sie Blödsinn machen und so. :daumen

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • bei vom arbeitsamt geförderten um und weiterbildungsmassnahmen bezahlen diese auch die betreuungskosten bis zu 170€ pro kind und monat bis zu einem alter von 15 jahren!

    ~ Es gibt Momente im Leben, da hört die Erde sich auf zu drehen,
    und wenn sie sich dann weiter dreht, ist nichts mehrs so wie es vorher war~

    Ria(74); Chris(93),Stefan(95);Katharina(97);Thomas(98 );Annalena(2000);Lukas(2001)und Sophie(2003)

  • Zitat

    Original von Mela
    Das Arbeitsamt ist keineswegs verpflichtet eine Kinderbetreuung zu stellen und muß diese auch nur bezahlen, wenn sie nicht vom Jugendamt übernommen wird.


    Zwar haben Arbeitslose Anspruch auf Urlaub, aber nur dann wenn keine solche Maßnahme ansteht oder in dieser Zeit keine Vorstellungsgespräche anstehen.
    Du wirst da nicht viel machen können, wenn dein Sachbearbeiter nicht "gnädig" ist. Rein rechtlich ist das alles korrekt.


    Wie wäre es mit einer Tagesmutter?
    Oder gibt es Ferienbetreuung bei euch?


    Okay, dann habe ich mich geirrt, aber zahlen muss doch irgend jemand, oder nicht? Der Staat kann ja keinen zwingen Kinder unbeaufsichtigt zu lassen, oder?

  • ja, zahlen müssen die ! siehe meinen beitrag oben

    ~ Es gibt Momente im Leben, da hört die Erde sich auf zu drehen,
    und wenn sie sich dann weiter dreht, ist nichts mehrs so wie es vorher war~

    Ria(74); Chris(93),Stefan(95);Katharina(97);Thomas(98 );Annalena(2000);Lukas(2001)und Sophie(2003)

  • Bei meiner Massnahme wurden bis 130€ im Monat für Kinderbetreuung bezahlt.
    Das JA hätte das wohl auch bezahlt, aber die ARGE war dafür zuständig.
    Und die mussten das auch machen.
    Ok, meiner war erst zwei. :frag

    "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel."
    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • iCH WEISS DAS MIR GELD ZUSTEHT DAS BEKOMME ICH AUCH :::
    ABER TROTZDEM DACHTE ICH ES SEI EIN KINDERFREUNDLICHES LAND UND DAS ES DA EINE AUSSNAHMEREGELUNG GIBT :::MIR GEHT ES HALT AUCH DRUM DAS ICH ETWAS ZEIT DANN FÜR SIE HABE UND SIE NICHT DIE GANZE ZEIT ALLEINE SIND BIS UM 17 UHR :::
    ALSO WERDE ICH SIE WOHL ALLEINE LASSEN MÜSSEN DENN EINE ANDERE MÖGLICHKEIT HABE ICH WOHL NICHT :::


    TOLLES DEUTSCHLAND

  • Sei mir nicht böse wenn ich frage aber normalerweiße müßten sie schon in dem Alter nicht mehr so arg betreut werden ... Ich hab auch ne 11 Jährige Tochter und die kann ich schon mal den Tag alleine lassen , mußte damals auch arbeiten und da war sie gerad mal 8 und hab sie 4 stunden alleine gelassen klar das ist ein unruhiges gewissen aber ich denke mal zur selbständigkeit gehört diese dazu , ich weiß jetzt kommen welche und sagen wie kann man nur aber so ist meine einstellung und ich kann sagen meine Tochter ist selbstständiger wie manche andere die älter sind ...... Ok mit den Sommerferien ist so ne Sache würd versuch sie vll für 2 -3 Wochen in ein Ferienlager oder so ähnliches zubekommen ...

  • Zitat

    Original von Hege
    iCH WEISS DAS MIR GELD ZUSTEHT DAS BEKOMME ICH AUCH :::
    ABER TROTZDEM DACHTE ICH ES SEI EIN KINDERFREUNDLICHES LAND UND DAS ES DA EINE AUSSNAHMEREGELUNG GIBT :::MIR GEHT ES HALT AUCH DRUM DAS ICH ETWAS ZEIT DANN FÜR SIE HABE UND SIE NICHT DIE GANZE ZEIT ALLEINE SIND BIS UM 17 UHR :::
    ALSO WERDE ICH SIE WOHL ALLEINE LASSEN MÜSSEN DENN EINE ANDERE MÖGLICHKEIT HABE ICH WOHL NICHT :::


    TOLLES DEUTSCHLAND


    Nicht böse sein, aber das hört sich eher danach an als hättest Du keine Lust auf die Fortbildung!


    Wenn Du die Betreuungskosten bekommst, dann kannst Du sie ja beaufsichtigen lassen und dann sind sie doch nicht alleine, oder?

  • Na ja es ist schon relativ bescheuert solche Fortbildungsmaßnahmen in die Ferienzeit zu legen :radab Wie bescheuert ist das bitte, aber rein rechtlich wird man nichts dagegen machen können :frag und wenn diese Fortbildung dann Früchte trägt, dann kannst Du spätestens die nächsten Ferien Zeit mit den Kindern verbringen.


    Gehts Dir jetzt darum, dass Deine Kinder keine Betreuung haben oder dass DU sie nicht betreuen kannst, sondern diese blöde Fortbildung machen musst?


    Man kann es sich ja nun mal nicht aussuchen, wann man einen Job bekommt. Evtl. solltest Du Dir, zumindest was auf Teilzeit, versuchen so schnell wie möglich zu ergattern, das würde Deine Fortbildungspflicht ausser Kraft setzen und Du wärest dann für die Kids da.

    3 Mal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Hallo...möchte auch mal meinen senf dazu geben...hatte letztes Jahr auch so eine art Weiterbildung.vom AA..für 6monate...ich konnte die Weiterbildung aber auf Teilzeit machen,weil ich ja Allein erziehend bin. Die Massnahme hatte im juni angefangen...da war dann die Bildungszeit von mo-fr,8.30-12,und die Ferienzeit hatte ich komplett frei!! Hatte auch keine Betreuungsmöglichkeit in den Ferien..wie nachher wieder Schule war habe ich monatlich 130 euro für die betreuung bekommen...


    Ich hätte meine Kinder auch nicht den ganzen Tag von mo-fr alleine gelassen
    Ich denke auch wenn was passiert hat man doch seine Aufsichtspflicht verletzt,oder :radab


    Gruss Indianer