KV droht mit Gericht/Umgang

  • Hallo ihr Lieben,


    ich melde mich heute mal wieder mit einem Problem bei euch. Hier nochmal unsere Geschichte in Kurzfassung: die Next steht unter Verdacht des Missbrauches an unserer Tochter, Anzeige von mir erfolgte im Oktober 2010. Bis jetzt ist nichts passiert, Kind wurde von mir nicht mehr zum KV gelassen, da Next da noch wohnte. KV hat das so akzeptiert. Next musst im februar 2011 ausziehen, jetzt geht der KV auf die Barrikaden, er will jetzt sofort seine Tochter wieder haben für längere Zeit immer. Problem ist, dass mir niemand sagen kann, was wirklich passiert ist...ich habe keine Ahnung, aber die Pflicht, mein Kind zu schützen, oder?? Beistand von KiSchuBu und Jugendamt? Fehlanzeige! Da verweist man immer nur auf das alleinige ABR, das bei mir liegt...und dem KV teilt man mit, dass es ja keinen Beschluss gibt, der rechtfertigt, dass das Kind nicht zum Vater darf bzw. nur unter Aufsicht.


    So, und nun droht mir der KV mit Gericht, wenn ich ihm unsere Tochter nicht umgehend für längere Zeit "aushändige", er hätte ja schließlich auch ein Recht an ihr...Aber mir kann keiner sagen, WAS wirklich vorgefallen ist und wer hier mit ihr was gemacht hat...die Übergriffe sind bei ihm passiert...aber wer sagt mir, dass er es nicht war?? Ich dreh hier noch durch...und jetzt ruft er mich an und droht mir unterschwellig mit Gericht und dass er den Umgang gerichtlich durchsetzen wird. Nur nebenbei: ich habe ihm so oft angeboten, dass er HIERHER (wir wohnen 400km voneinander entfernt) kommen kann und mit seiner Tochter was unternehmen kann...er will nicht, dass würde "sein Kopf nicht aushalten"...


    Und nun? Soll ich schneller sein? Oder soll ich klein beigeben und meinem Kind eventuell einer Gefahr aussetzen? Und wenn was passiert?? Hinterher werden alle die, die jetzt nur die Schulter zucken, mir Vorwürfe machen...Ich bin langsam nur noch genervt und ratlos...

  • polly halt weiter die nerven straff. du hast schon soviel geschafft!! was sagt dein anwalt? wie verhält sich denn kv ggü. seiner next? glaubt er der tochter? hat er auch die next angezeigt?

  • Hallo Polly,


    hast du einen Anwalt und zwar einen Fachanwalt für Familienrecht? Ich glaub, dass sich das ohne rechtliche Beratung auch nicht lösen lassen wird.


    Hast du demKV den Umgang bei dir schriftlich angeboten? Wenn nicht, dann mach es lieber so aus Gründen der Nachweisbarkeit.


    Wenn solche Vorwürfe im Raum stehen wär ich auch verdammt vorsichtig. Aber ich würd hier glaub ich eine gerichtlichen Beschluss zum Umgang anstreben um Ruhe reinzukriegen.


    Wie kommt denn eure Tochter klar mittlerweile?


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Wer hat die Vorwürfe erhoben?


    Das ist eine schlimme Situation, aber ich würde es auf eine Klage ankommen lassen.
    Dann hast Du auf jeden Fall die Gewissheit das das untersucht wird, auf jeden Fall aber zur Sprache kommt.


    Was bedeutet, Dir sagt keiner was?



    Liebe Grüße


    Tilla

  • Geht das nicht, dass du mit deiner Tochter eine Therapie bekommst? Ein Fall in meinem Bekanntenkreis: da "arbeitet" das Kind die Vorfälle gerade ziemlich gut mit Hilfe auf.

  • Hallo Du,


    versuche beim JA vorzusprechenund bestehe auf begleiteten Umgang beim Kinderschutzbund.
    Der KV soll ja seine Tochter sehen aber wenn ein schwebender Verdacht des sex. Missbrauches im Raum steht, geht es eben nur unter Begleitung.
    Sollte der KV sich darauf einlassen zeigt es dass er wirklich Interesse am Kind hat.


    Bitte wende dich an die Beratungsstelle des Kinderschutzbundes, die helfen sofort weiter und bieten diese Umgänge an.


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Der KV soll ja seine Tochter sehen aber wenn ein schwebender Verdacht des sex. Missbrauches im Raum steht, geht es eben nur unter Begleitung.


    Bisher richtete sich dieser Verdacht aber ausschließlich gegen Next, und mit dieser Begründung wurde auch der Umgang ausgesetzt. Wenn es jjetzt auf einmal heit: "ja, aber vielleicht doch der Vater...Umgang wird weiter ausgesetzt", und das ohne Beweise, könnte das auch nach hinten losgehen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • woher kommt denn jetzt der evtl Verdacht gegen den Vater?


    Ich dachte, Umgang wäre wegen der Next ausgesetzt, wenn die dort doch nimmer wohnt, ist es schon schwer zu verstehen, dass jetzt auf einmal der Umgang auch nicht stattfinden kann, obwohl sie weg ist :hae:

  • Hallo,ich möchte jetzt keinem zu nahe treten,aber leider musst du den UG zulassen,weil wenn der KV
    tatsächlich klagen tut,du sehr schlechte Karten haben könnstest.


    Ist eine schwierige Situation,aber solange seine Next nicht verurteilt ist,ist sie unschuldig.
    Übrigens kannst du davon ausgehen,wie du selber schreibst,nehmen die Behörden wie JA deine
    Anzeige/Verdacht garnicht ernst.


    Du schreibst du und der KV wohnt 400km auseinander,wie kannst du da eine solche Anzeige gegen
    die Next tätigen ? Sorry,für diese Frage.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Hallo,


    auch wenn "nur" der Verdacht besteht, bitte melde dich beim Kinderschutzbund, die können wirklich helfen in Bezug auf den Umgang!
    Und wenn du dich daran hälst, dass du auch Umgang zwischen deiner Tochter und dem KV möchtest und dich verantwortungsvoll darum kümmerst, kann es kaum Einwände geben.


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Tinchen: die TE macht sich selbst unglaubwürdig. Es stand nie der Verdacht gegen den Vater im Raum. Jetzt ist Next weg, und schwups bleibt der Umgang weiter gestoppt, weil jetzt auf einmal der Vater anvisiert wird. Wie das aussieht brauch ich wohl kaum sagen. Und im schlimmsten Fall wird die Next, die es wenn ich mich richtig erinnere sogar selbst zugegeben hat wegen dieser Aktion auch noch freigesprochen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hi,
    ich kann mich noch so "lala" an dies von Dir damals geschilderte Sache erinnern.
    Dämlicher Zustand!
    Destotrotz ist der Vater nun mal der Vater und warum sollte diese ganze Geschichte nicht wirklich mal vor Gericht geklärt werden.
    Die Richter können Gutachter einsetzen und anerkannte Kinderpsychologen.
    Da käme der ganze verwirrte "Ball" mal endlich richtig ins rollen.
    Und Angst hätt ich da keine, da Du ja keine Verdachtsmomente geschaffen hast.
    Ich wär im Namen des Kindes FÜRS Gericht!

  • He Du Arme, erstmal :troest ...es gibt leider in der Welt schreiende Ungerechtigkeit in dem Bezug von Missbrauch.
    Aber:
    Natürlich gilt jemand ohne Verurteilung als unschuldig, es zu beweisen ist wirklich sehr schwer wenn man nicht grade daneben stand.
    Das jedoch ist das Strafgesetz, im familiengesetz gilt der Verdacht für viele Gerichte schon..


    Ich weiß ja nicht was genau dort vorgefallen ist, aber wenn es der KV event. ebenso gewesen sein konnte, dann solltest du das in deinem herzen genauso gewissenhaft prüfen.
    Ein begleitendender Umgang ist nichts chlimmes und gibt dir Sicherheit bis das Verfahren zu ende ist.
    Stellt sich kein weiterer Verdacht gegen den KV auf, dann kann man es eben wieder normal machen mit dem Umgang.


    Lieber zuviel einmal hingeschaut als einmal zu wenig!


    Gegen die alte Next kannst du im Moment nichts machen, lege im zweifelsfall Berufung ein.
    Wie geht es denn deiner Tochter psychisch?


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Tinchen: für den begleiteten Umgang braucht es aber entweder einen Vater, der dies freiwillig mitträgt, oder einen Gerichtsbeschluß. Kinderschutzbund ist bereits involviert (steht im ersten Beitrag).


    Der Vater wird sich mit Sicherheit nicht auf den begleiteten Umgang einlassen, warum sollte er auch? Er hat getan,was verlangt wurde: Next aus der Wohnung entfernt. Das war die Bedingung, und der hat er sich gefügt, ohne zu klagen. (im doppelten Sinne).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...


  • auch wenn "nur" der Verdacht besteht, bitte melde dich beim Kinderschutzbund, die können wirklich helfen in Bezug auf den Umgang!


    Da war sie schon,aber keiner nimmt die sache ernst. Es glaubt ihr keiner !!!!



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • im familiengesetz gilt der Verdacht für viele Gerichte schon..

    absoluter Schwachsinn.Wenn dies so wäre,wäre es für viele sehr böse.



    jp

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Da war sie schon,aber keiner nimmt die sache ernst. Es glaubt ihr keiner !!!!


    ne, also das hab ich anders in Erinnerung - es läuft ja auch ne Anzeige.


    Nicht ernstnehmen kann man aber die jetztige Gesinnungswandlung - erst sollte die Next nicht dabei sein, jetzt ist sie weg, und jetzt darf Papa trotzdem nicht???


    Dafür gäbs ja Erklärungsgründe - war er dabei? hat er nicht geholfen?
    Ist das Kind so traumatisiert, dass es an den Ort nicht mehr kann?


    Aber dafür wäre ja inzwischen viel Zeit gewesen, um das auch amtlich/gutachterlich/therapeutisch /gerichtlich anzugehen...

    da das nicht passiert ist, klingt es jetzt schon son bissle nach: eigentlich ganz schön, dass es keinen Umgang gibt...


    und das ist dann eben ein Eigentor... :crazy

  • Hallo und danke für die vielen Antworten,


    also die Next hat mir ja eine email geschickt, wo sie letztendlich alles "aus ihrer Sicht" geschildert hat, also sich selbst beschuldigt...und auch der KV wird da irgendwie mit reingezogen, das ist ja mein Problem. WER sagt hier die Wahrheit, WER spielt mit offenen Karten...der Verdacht geht nicht von mir aus, aber mehr möchte ich hier auch aus juristischen Gründen nicht preisgeben, die Ermittlungen laufen...ich will nur eins: mein Kind schützen und irgendwann einmal die Wahrheit. Der KV hat die Next nicht angezeigt, warum, keine Ahnung...er hat es ja auch erst nach 5 Monaten geschafft, sie vor die Tür zu setzen...Pflichten wahrnehmen? Wozu? Rechte ja, aber nur, wenn ihm die Tochter serviert wird vor Ort...herkommen? Nö, ist nicht...Und das regt mich nur noch auf...nur bei sich haben, das zählt...aber sich um seine Tochter kümmern...wozu?


    Kinderschutzbund? So langsam krieg ich da das Grausen: die haben mir gesagt, geben Sie das Kind nicht allein zum Vater, solange die Ermittlungen laufen...setzen Sie sich durch, Sie haben das ABR...alles andere ist Kindeswohlgefährdung...und der KV ruft an: ja, also für betreute Umgang besteht doch gar keine Veranlassung, es gibt da doch überhaupt keinen Beschluss...


    Und DAS ist mir die Nase hochgefahren...ich wurde null informiert, dass sie der Meinung sind, dass der KV jetzt doch nicht unter Verdacht steht...aber ihm haben Sie das so gesagt und mich an die Wand gestellt...und deswegen bin ich heute auch etwas unangenehm geworden denen gegenüber...so geht das nicht...

  • Aber dafür wäre ja inzwischen viel Zeit gewesen, um das auch amtlich/gutachterlich/therapeutisch /gerichtlich anzugehen...

    Ähm, ich habe die letzten Monate einen wahren Ämter-, Einrichtungs- und wasweißichnoch-Marathon hinter mir...Diesen Vorwurf, NICHTS oder nicht genug getan zu haben, den weise ich ganz weit von mir...und gerichtlich irgend etwas anzugehen, auch wenn ein Verfahren bzw. eine Akte monatelang bei der Staatsanwaltschaft schlummert, davon wurde mir anwaltlich abgeraten...


    Und ganz ehrlich: ich biete jedem erst einmal meine "Schuhe" an...lauft ein Stück damit meinen Weg...und dann dürft ihr urteilen...auch in Bezug auf Unglaubwürdigkeit...