Anwaltspost wegen Umgang

  • Hallo,


    heute ist das ins Haus geflattert, auf das ich schon seit ein paar Wochen warte, da ich es vermutet hatte und doch hat es mich extrem aus der Bahn geworfen. Ein Brief vom Anwalt meines Ex wegen Umgang.


    So nun meine Fragen an euch:
    Wie läuft es jetzt ab, wenn es keine außergerichtliche Einigung gibt?
    Wie lange dauert es bis zur Verhalndlung?
    Muss ich diese Ablehnung von einem Anwalt schreiben lassen oder darf ich das auch selber?
    Und was muss da rein? Muss ich auf den Inhalt seines Schreibens genauer eingehen oder darf ich mich da mit "Ich stimme dem nicht zu!" (so ähnlich natürlich) kurzhalten?


    Ich glaub es wird nämlich schwierig innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Anwalt zu bekommen, den ich mir ja auch noch suchen muss. Werde Montag jedenfalls gleich beim JA anrufen.
    Der Anwalt hat mir eine Frist bis 5.4. gesetzt, das Schreiben hat das Datum vom 22.3. und der Poststempel ist vom 25.3., heute war der Brief da. Ist das so in Ordnung oder muss er eine 14. Tage Frist einhalten? Das "witzige" daran ist, dass die neue Umgangsregelung ab 2. April schon umgesetzt werden soll.. :hae::batsch Nach diesem schmierigen Schreiben werde ich die Nicht-Zustimmung generell erst am 2.4. wegschicken.... :wuetend


    LG Lari

  • Hi,
    ich würde mich beim JA telef. beraten lassen und auf das RAIN-Schreiben reagieren.
    Kurz und bündig!
    Danach solltest Du Dir einen Anwalt zulegen, der von Familienrecht echt Ahnung hat.
    Ohne Anwalt- vergiss es....


    Dauer?
    Hm....kommt drauf an, ob er nachweisen kann, dass Du aus niederen Beweggründen den Umgang unterbindest etc.....
    Wenn er das nachweisen kann, dann geht,s schnell
    So, und det ist nur meine Einschätzung als Laie
    :ohnmacht: .....leider mit Erfahrungswerten

  • :Hm Nein, ich unterbinde keinen Umgang, im Gegenteil!!!! Trotzdem gehts vor Gericht! :kopf :ohnmacht:


    :thanks:

  • @larifari,
    weißt.......
    mitunter kommt es auf die Sichtweise drauf an und eine Sichtweise kann zerstückelt und zermehrt werden.
    Mach Dich nicht verrückt, hol Dir den PKH-Schein und lass Dich beraten.
    (behalte die Fristen im Auge und reagiere Termingerecht)

  • ganz fix am montag einen anwalt suchen. wer weiß eventuell bekommste bei sowas schneller einen termin als du gucken kannst versuchs einfach!



    als laie würde ich auch sagen die frist ist eindeutig zu kurz.


    mein ex macht das generell mit fristen so das er diese erst mal nicht einhält kurzes schreiben das es dir in der kurzen zeit nicht möglich ist dann aufschub. das schreiben kann dir auch ein anwalt aufsetzen wenn du erst nachher einen termin hast. denke das es ein ausreichender grund ist das du die chance haben must dich ebenfalls anwaltlich vertretten zu lassen.


    was sagte mein anwalt mal?


    och der anwalt von der gegenseite kann viel reden zu sagen hat der bloß och nüscht! also lass dir keine panik machen.


    lg jea

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Es geht im groben darum, dass ER mir im Dez. eine Umgangsregelung ab Januar vorgeschlagen hat, doch jeden Termin bis jetzt abgesagt hat. Bis Dez. war 3 Mal Umgang.
    Jetzt möchte er die Kleine (6 Monate) 14-tägig am Samstag von 10 Uhr bis 18 Uhr, "manchmal auch bis 19 Uhr". Ich sollte sie ihm nächsten Samstag bereits in die Hände drücken und sagen "Hier und tschüssi"... Ne ne :nanana Wenn ich dem nicht zustimme, gehts vor Gericht und dann fordert er Umgang von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 19 Uhr :ohnmacht::radab
    Es wäre ja auch alles gut, aber er nimmt ja nicht mal die zwei Stunden wahr, die er jetzt alle zwei Wochen hätte und er ist definitiv noch ein Fremder für sie, was er sich selber zuzuschreiben hat.
    Meiner Meinung nach kann man da nichts zerstückeln, da Fakten die Sache beherrschen. Ich werd aber deinen Rat befolgen, mich mit dem Jugenamt zu beraten und dann sofort einen Anwalt im Familienrecht suchen und einen Termin machen.


    :winken:

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  • Den gewünschten Aufschub kenn ich auch ganz gut von meinem EXemplar...


    Es ist meine erste Begegnung mit Anwälten und mit Gerichten, deswegen bin ich mir da ziemlich unsicher. Zudem war der Anwalt nicht gerade nett :nudelholz


    Werd mein Glück am Montag probieren. Das solche Post auch immer vorm/am We kommen muss??? Sollte verboten werden! :pfeif

  • Sorry aber das ist auch viel zu wenig!!!
    2 Stunden in 2 Wochen????
    Da würde ich als KV auch vor Gericht gehen.


    Und er wird wahrscheinlich sogar recht bekommen.


    Gehe von dir aus, auf ihn zu. Biete ihm an, das er die Kleine öfter sehen kann, aber erst mal kleine Zeitangaben.
    Also zum Beispiel. Montag und Donnerstag und Sonntag je 2 Stunden, damit die Kleine sich daran gewöhnen kann.
    Oder 2 mal die Woche für 3 Stunden oder so was. Du siehst deine Kleine 24 Stunden am Tag, rechne dir das mal hoch auf 2 Wochen. Und er bekommt läpische 2 Stunden?
    Man kann auch 4 mal die Woche für 2 Stunden machen. Je mehr desto besser für Vater und Kind.
    Solange es dem Kind nicht schadet und/oder der Vater sich was zu schulden hat kommen lassen dann,
    aufjedenfall mehr Stunden.
    Am Anfang kannst du ja auch sagen, das du dabei sein möchtest. Aber nach einer Weile lass die beiden alleine, auch mal auf einen Spielplatz oder spazieren oder so was.


    Wie soll den die Kleine ihn kennen lernen und umgekehrt?
    Geht doch nicht, in 2 Stunden, alle 2 Wochen.
    Die Kleine ist 6 Monate, da ist das viel, viel zu wenig was du ihm da anbietest. So kann sie ihn gar nicht kennen lernen.
    2 Wochen sind ewig lang und 2 Stunden schnell vorbei. Die Kleine hat ihn dann schon wieder vergessen.


    Finde es auch vom Vater nicht anmaßend oder so was, wenn er alle 2 Wochen von 10-18 Uhr verlangt,
    nur gleich von jetzt auf hier, würde ich das auch nicht machen. Aber ihm dann eben diese Regelung vorschlagen.
    Das dann ein paar Monate laufen lassen, dann 2 Tage die Woche 5 Stunden oder so. Bis die Kleine ihn gut kennt und dann kann es weiter ausgeweitet werden.
    Auch mit übernachtungen.


    Ich finde du unterbindest die Vater-Kind-Beziehung.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von dragonlady84 ()

  • Sorry aber das ist auch viel zu wenig!!!
    2 Stunden in 2 Wochen????
    Da würde ich als KV auch vor Gericht gehen.


    Klar ist da zuwenig. Aber nicht mal das hat der kV regelmäßig wahrgenommen. Ich glaub nicht, dass seine Chancen so gut stehen, wenn er immer nach mehr schreit und droht und es nicht schafft Umgang kontinuierlich wahrzunehmen.


    Da wird er sich einige unangenehme Fragen gefallen lassen müssen.

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Ich habe ihm anfangs 2 mal in der Woche eine Stunde angeboten. Das hat ER abgelehnt, was ich auch verstehen kann, da er ca. 150 km weit weg wohnt. Auch einmal pro Woche 2 Stunden hat ER abgelehnt. Dies kann ich auch schriftlich belegen! Würde er diesen Umgang regelmäßig und verlässlich wahrnehmen, wäre die Sachlage eine ganz andere.


    Ich unterbinde die Vater-Kind-Beziehung???? Meiner Meinung nach eine ziemlich anmaßende Aussage deinerseits, du kennst keinerlei Hintergründe!
    :nanana


    Alles weitere möchte ich hier auch nicht besprechen, um den Inhalt geht es hier in diesem Thread nicht! :wink


    Vielen Dank für eure Hilfe! :thanks:

    Einmal editiert, zuletzt von larifari ()

  • Ja und warum darf er die Kleine dann nicht alle 2 Wochen für 6 Stunden sehen?
    Ist immerhin mehr als deine 2 kleinen Stündchen.


    Und jaaa, ich finde du unterbindest eine Vater-Tochter-Beziehung.


    Oder biete ihm doch an, jede Woche 4 Stunden und macht es abwechselnd. Eine Woche fährst du die Kleine zu ihm, die andere Woche holt er sie.
    150km sind auch nicht mal eben so überwunden und verständlich, das er mehr Zeit mit seiner Tochter verbringen möchte, sich 2 Stunden aber kaum lohnen, schon wegen den Spritpreisen nicht.


    Würde dich mal schreien hören wollen, wenn du dein Kind nur alle 2 Wochen für 2 Stunden sehen dürftest.
    Versetzt dich doch einfach mal in seine Lage und denk mal drüber nach, wie das für ihn ist.


    LG

  • Hier trifft vermutlich mal wieder Stolz mit dem wünsch sein Kind zu sehen zusammen.


    Niemand lässt sich gerne vorschreiben warum er Euer Kind nur 2 Stunden sehen darf.

  • Aus eigener Erfahrung finde ich 2 Stunden auch zu wenig, grade mit Blick auf die Entfernung kann ich den Vater verstehen. Mir selbst geht es zur Zeit noch genau so. Die ersten Minuten eines Umgangtermines finde ich immer sehr traurig, da es jedesmal dieselbe neue Anlaufphase gibt. Könnt ihr das nicht ohne Anwälte/Gericht klären, etwa mit Vermittlung des JAs?

    Ich hab dich geliebt
    und im Herzen getragen,
    nun bist du gerutscht
    und liegst mir schwer im Magen!

  • Es geht im groben darum, dass ER mir im Dez. eine Umgangsregelung ab Januar vorgeschlagen hat, doch jeden Termin bis jetzt abgesagt hat. Bis Dez. war 3 Mal Umgang.
    Jetzt möchte er die Kleine (6 Monate) 14-tägig am Samstag von 10 Uhr bis 18 Uhr, "manchmal auch bis 19 Uhr". Ich sollte sie ihm nächsten Samstag bereits in die Hände drücken und sagen "Hier und tschüssi"... Ne ne :nanana Wenn ich dem nicht zustimme, gehts vor Gericht und dann fordert er Umgang von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 19 Uhr :ohnmacht::radab
    Es wäre ja auch alles gut, aber er nimmt ja nicht mal die zwei Stunden wahr, die er jetzt alle zwei Wochen hätte und er ist definitiv noch ein Fremder für sie, was er sich selber zuzuschreiben hat.
    Meiner Meinung nach kann man da nichts zerstückeln, da Fakten die Sache beherrschen. Ich werd aber deinen Rat befolgen, mich mit dem Jugenamt zu beraten und dann sofort einen Anwalt im Familienrecht suchen und einen Termin machen.


    :winken:



    Unter diesen Umständen ist es auch kein Wunder wenn er ein Fremder für sie ist. Ich denke ihr beide habt da auch entsprechendes dazu beigetragen. Du bietest ihm bei einer Entfernung von 150km 2 Stunden die Woche an, er nimmt diese nicht war. Er fordert mehr, du lehnst ab weil er seither kaum Umgang wahr genommen hat.


    Ehrlich, bei euch scheitert es eindeutig an der Kommunikation und das jeder seinen gekränkten Stolz nicht überwinden kann weil jeder versucht dem anderen etwas vorzuschreiben.


    Wenn ihr so weiter macht, wird er immer ein Fremder für sie bleiben. Warum magst du nicht darauf eingehen das er sie alle 14 Tage wenigstens den Samstag sehen kann? So haben sie doch viel mehr Stunden zusammen und wenn er das dann zuverlässig wahr nimmt wird es auch nicht lange dauern bis die beiden sich kennen und der Umgang kann ausgedehnt werden. Und das sollte doch Ziel des ganzen sein oder nicht?


    Ihr könnt euch ne Menge Ärger und Stress ersparen wenn ihr gemeinsam versucht eine Lösung für eure Tochter zu finden. Dazu braucht es keine Anwälte und auch kein Gericht. Zumindest nicht wenn ihr beide aufeinander zu geht.


    Und ich wär mir auch nicht so sicher ob er nicht doch mehr Umgang zugesprochen bekommen würde in der Zukunft. Denn die Vergangenheit interessiert kaum jemand, wichtig ist nur wie es weiter gehen wird. Es kann auch sein das der Richter was ganz anderes dann fest legt als du oder er wollen. Und dann werdet ihr euch beide dran halten müßen.


    ich drück euch die Daumen das ihr es zum Wohle eurer Tochter geregelt bekommt.

  • Und das sollte doch Ziel des ganzen sein oder nicht


    Wer weiß. Die Erfahrung hier im Forum zeigt was oft das Ziel ist. "Nicht loslassen zu können und teilen zu müssen"


    Das man bei sowas vor Gericht gehen muss verstehe ich nicht. Statt froh zu sein das es jemanden gibt der einem Freizeit beschafft, auch mal da ist wenn man Krank ist etc. muss man Gerichte beauftragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ja leider zeigt es die Erfahrung hier im Forum. Aber ich mag auch einfach nicht verstehen warum man es immer so "kompliziert" machen muß. Währe man noch zusammen währe es auch das normalste der Welt das der Partner mit dem Kind zusammen ist. Nur weil man kein Paar mehr ist und man sich nicht mehr liebt bleibt man doch trotzdem noch Eltern :frag

  • Nur weil man kein Paar mehr ist und man sich nicht mehr liebt bleibt man doch trotzdem noch Eltern


    Das ist leider bei einigen NICHT so. Hier lese ich raus, er darf in 2 Wochen 2 Stunden. Alternativ jede Woche 1 Stunde. So wenig Zeit wie möglich.
    Gerade jetzt wo das Kind anfängt zu fremdeln. Klar das, dass Kind den Vater nicht kennt und fremdelt und dann heißt es wieder, das Kind kennt den Vater ja gar nicht, weil der Vater.......


    Mal ehrlich, ich wäre froh, wenn der Vater meines Sohnes sich kümmern würde. Es wollen würde. Da würde ich nie zwischen stehen.
    Egal was zwischen uns gelaufen ist, ich denke an mein Kind. Und ihm fehlt auf dauer ein Vater. Ein richtiger Vater, der sich kümmert.
    Nicht einer, der nur auf dem Papier steht. Der Vater meines Sohnes hat den Kleinen seid 3 Jahren nicht mehr gesehen und so wird es wohl auch leider weiter laufen.
    Also sei doch froh, das deine Tochter die Chance auf einen Vater hat, der sich kümmert und machs nicht noch schlimmer.


    LG

  • Dem Stimme ich zu.
    Ich hab Bens Vater angebettelt ihm alles mögliche angeboten damit der sich kümmert.
    Ich hätte mein letztes Hemd für gegeben.
    Unglaublich :tuedelue

  • öhm hab jetzt irgendein verständigungsproblem?


    helft mir mal bitte.



    da oben steht vater nimmt nicht mal den umgang regelmässig wahr! will jetzt aber mehr!


    hab ich das so richtig verstanden?



    wieso wird dann aber die mutter angegangen das es viel zuwenig umgang ist?


    sorry aber wenn der liebe papilein nicht mal das schaft wahrzunhemen wozu will er dann mehr?


    ich find die logik nicht!


    und ganz ehrlich mal so ausem bauch herraus ich finde das aufrechnen so schäbig so menschenunwürdig.


    och zwei stunden lohnt sich nicht mein kind zu sehen, das kostet zuviel benzin. dann verzichte ich mal lieber komplett.


    sorry was ist das denn bitte?????



    nee geht ja mal gleich gar nicht!


    hier gehts um kinder ums eigene fleisch und blut und nicht um kosten nutzen rechnung!



    wenn man dann mal liest wieviele kilometer weit gefahren wird ,weil fernbeziehung und ach doch so verliebt und wie wenig da das geld zählt und spritkosten
    wird das ganze immer schäbiger.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Wenn der Vater es sich aber zum Beispiel nicht leisten kann, jede Woche FÜR EINE STUNDE in der Woche 300 Km weit zufahren???


    Was ist daran so schlimm, zu sagen, 6 Stunden alle 2 Wochen?
    In 2 Stunden kann das Kind den Vater auch nicht kennen lernen.


    Rechnen wir doch mal hoch:
    Ne halbe Stunde brauchen die beiden um ein bissl warm zu werden, dann wird eine stunde gespielt und die andere halbe Stunde heißt es ja fast schon wieder abschied nehmen.
    Mir würde das auch nicht reichen.
    Er bekommt kein bissl Altag mit. Vielleicht mal wickeln, falls das die Mutter nicht dann übernimmt.
    Aber kein Essen, schlafen, sonstiges.
    Und dann, wenn es heißt, Umgang kann erweitert werden, kommt dann, neee, aber der kann ja nicht füttern, sie schlafen legen, sonstiges.


    Auf die Entfernung würde ich sagen, 6 Stunden, jeden 2ten Samstag NICHT zu viel.


    Soll die Mutter es doch drauf ankommen lassen, auf einen Prozess. Der Vater wird gewinnen, wenn er nicht an nen total doofen Richter kommt.


    LG