Hallo,
heute ist das ins Haus geflattert, auf das ich schon seit ein paar Wochen warte, da ich es vermutet hatte und doch hat es mich extrem aus der Bahn geworfen. Ein Brief vom Anwalt meines Ex wegen Umgang.
So nun meine Fragen an euch:
Wie läuft es jetzt ab, wenn es keine außergerichtliche Einigung gibt?
Wie lange dauert es bis zur Verhalndlung?
Muss ich diese Ablehnung von einem Anwalt schreiben lassen oder darf ich das auch selber?
Und was muss da rein? Muss ich auf den Inhalt seines Schreibens genauer eingehen oder darf ich mich da mit "Ich stimme dem nicht zu!" (so ähnlich natürlich) kurzhalten?
Ich glaub es wird nämlich schwierig innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Anwalt zu bekommen, den ich mir ja auch noch suchen muss. Werde Montag jedenfalls gleich beim JA anrufen.
Der Anwalt hat mir eine Frist bis 5.4. gesetzt, das Schreiben hat das Datum vom 22.3. und der Poststempel ist vom 25.3., heute war der Brief da. Ist das so in Ordnung oder muss er eine 14. Tage Frist einhalten? Das "witzige" daran ist, dass die neue Umgangsregelung ab 2. April schon umgesetzt werden soll.. :hae::batsch Nach diesem schmierigen Schreiben werde ich die Nicht-Zustimmung generell erst am 2.4. wegschicken.... :wuetend
LG Lari