Hab ich in etwa richtig gerechnet?

  • Zitat

    Original von Kaj
    Bedarf 207,- plus 150,- Mietanteil = 357,- Bedarf.


    Wer bekommt das an KU für sein Kind ausbezahlt?


    Ich nicht...

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • chaosmaus,


    steht bei dir nicht im Bescheid eine Aufteilung der Miete unter der Bedarfsrechnung?
    Bei mir ist da die Miete durch 3 aufgeteilt - jeder 1/3.


    Ist nämlich gar nicht so egal, gerade wenn es um solche Anrechnungen geht.


    Hatte ich zwar irgendwo schon geschrieben, aber besser nochmal: minderjährige Kinder sind ihren Eltern nicht unterhaltspflichtig, d.h. vom KU darf NICHTS auf Mutter/Vater rübergerechnet werden. KG ist allerdings erlaubt. :angry

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)


  • Und da KG und UV zusammen mehr als 207 € betragen, wird der Rest eben für mich gerechnet. Also 154 € + 151 € = 305 €. Ob die übrigen 98 € dann vom KG oder UV abgerechnet werden, ist doch nur eine Formsache, d.h., rechtlich nicht relevant.
    Zum Mietanteil: Nein, unsere Bescheide sehen völlig unterschiedlich aus. War in L. beim Verband für Arbeitslose, die haben das durchgesehen. Und wir haben hier auch BGA und nicht Arge....Macht jeder seinen eigenen Stiefel, darum kann man ja nie verbindlich was raten... :crazy

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Offiziell wird immer das überschüssige KG auf einen angerechnet. Sonst könnte man dagegen Widerspruch einlegen und klagen. :kopf


    Ist schon gemein, wie man so über den Tisch gezogen wird. :angry

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