Hab ich in etwa richtig gerechnet?

  • hallo,
    ich werde morgen bei der arge beraten, was mir an finanziellen mitteln zusteht.
    ich habe nun soviel im i-net gelesen, dass ich jetzt total verwirrt bin.
    also, soweit ich weiß, wird mir eine angemessene wohnung bezahlt.
    dann bekomme ich 345,oo eur alg2 + 124,- eur alleinerziehenden bonus.
    für meine kleine bekomme ich 207 eur, vobei der unterhalt und das kindergeld angerechnet werden (kindergeld 154 eur, unterhalt 230 eur).
    da mein mann nicht sehr viel verdient, gehe ich davon aus, dass ich keinen unterhalt bekomme.
    das würde also bedeuten, dass mir im endeffekt gerade mal ca. 300 euro zum leben für mich und meine tochter bleiben.
    liege ich damit etwa richtig? kann doch irgendwie nicht hinkommen, oder doch???


    lg
    rosy

  • obs genau ist weiss ich auch nicht.
    Aber doch, es kommt leider hin.


    Also ich noch im Erziehungsulaub war bekam ich 590 Euro , davon musste ich allerdings Miete etc. selber bezahlen.
    200 Euro Unterhalt
    und 154 Euro Kindergeld.


    Mit den 300 Euro Erziehungsgeld ging das.
    Aber ich hätte ab dem 3. Jahr nicht mehr bekommen.


    Mir wären also nicht mal 300 Euro über geblieben zum leben.


    Ich weiss nicht wie sie sich das vorstellen, aber leider ist das so. :angry


    Ich bin auch shcon super ängstlich wie es hier aussieht ab nächsten Monat. Da erd ich arbeitslos.

    liebste Grüße von S.abrina mit Jasi (02/04) und Mia-Fay (01/10)

  • Hallo,
    ich bekomme seit der Geburt meiner Tochter Alg II
    die Miete und Strom/Gas werden bezahlt,
    dazu kommen dann noch extra ca. 550 Euro.
    Dann bekomme ich noch Kinder- (154,-), Erziehungsgeld (300,-) und Unterhaltsvorschuss (127,-).


    Davon kann man also ganz gut leben, hatte vorher auch Angst, dass ich mit viel weniger auskommen muss.
    Also keine Panik.


    LG,Nicole.


  • Wieso sind die Berechnungen so verschieden? Ich musste von 590 Euro noch selber Miete zahlen. :Hm

    liebste Grüße von S.abrina mit Jasi (02/04) und Mia-Fay (01/10)

  • aaalso, 345 eur für mich + 207 eur für sophia + 124eur alleinerziehendenbonus sind 676 eur.
    davon werden dann abgezogen 154 eur kindergeld und 230 eur unterhalt für sophia, bleiben knapp 300 euro übrig.


    gut, die wohnung wird ja auch bezahlt, aber wie soll ich denn von 300 euro den rest bezahlen, also lebensmittel für zwe personen, kfz-versicherung, benzin, windel + klamotten für die kleine (sie wächst ja momentan ständig) etc.


    hoffe, du sagst mir, ich habe irgendwo einen denkfehler, und mir bleibt doch noch etwas mehr.


    zur zeit bekomme ich ja noch 300 euro erziehungsgeld, aber das fällt im oktober auch weg.

  • Hallo,
    ja, ich denke, deine Rechnung ist richtig. Miete + 345 für dich ,207 für das Kind,127 Aleinerziehendenzuschlag.


    Summe 679
    Wenn du dann noch feste Kosten wie Telefon Strom ,Versicherung abziehst, bleiben bei dir vielleicht nur 300 Euro.
    Wenig ,aber :Man gewöhnt sich an Allem ,auch am Sparen :lgh


    Gruss
    die Neandertalerin

  • Zitat

    Original von sweety4980
    .
    davon werden dann abgezogen 154 eur kindergeld und 230 eur unterhalt für sophia, bleiben knapp 300 euro übrig.


    .


    Wieso werden denn das Kindergeld und der Unterhalt wieder abgezogen?
    Da komme ich gerade nicht ganz mit... :frag


    Mag aber auch daran liegen, das ich mich mit ALG 2 so gar nicht auskenne :brille

  • Hallo,


    neee leider, kommt schon hin.


    Ich führe bei mir ganz genau Haushaltsbuch, damit ich hinkomme. Und wenn ich Kosten für Auto, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung abziehe, dann hab ich ziemlich exakt 200 Euro im Monat für Lebensmittel, Kleidung und so. Da darf aber das Auto und so nicht kaputt gehen... :crazy


    Ich würds nicht hinkriegen, wenn ich nicht penibel vorher ausrechnen würde, was ich jeden Monat zahlen muss. Sonst laufe ich Gefahr, dass ich eine Woche vor Monatsende mit nix mehr da stehe.


    Schmalhans und spitzer Bleistift ist angesagt!


    Achja: Ich hab einen Vorteil: ich rauche nicht und ich trinke nicht. Ich denke, Raucher haben es echt schwer :rauchen


    Naja, evtl. bin ich bald ausm Hartz IV raus, weil mein Mann (und der Vater meiner Tochter) muss jetzt zahlen, er wollte ja lange nicht, aber jetzt hab ich nen Urteil :daumen


    LG Gisela

  • mensch leute, es ist einfach viel zu spät für mich um noch zu denken.
    hab das kindergeld und den unterhalt vom alg2 abgezogen, aber insgesamt nicht miteinbezogen, also aus meiner rechnung komplett weggelassen. :radab
    und sowas wie ich wollte mal buchhalter werden :rotwerd


    danke für eure hilfe.

  • Zitat

    Original von Tine


    Wieso werden denn das Kindergeld und der Unterhalt wieder abgezogen?
    Da komme ich gerade nicht ganz mit... :frag


    Mag aber auch daran liegen, das ich mich mit ALG 2 so gar nicht auskenne :brille


    Das zählt als "Einkommen" fürs Kind. Und da Alg II ja nur als Grundsicherung gedacht ist, wirds eben abgezogen.


    Geschenkt wird einem nix :engel


    LG Gisela


  • Achso...danke Gisela !


    Aber verstanden hab ich es immer noch nicht so ganz ! :lach


    Ich geh wohl auch lieber ins Bett ! Gute Nacht ! :wink

  • Mich würde mal interessieren, wie hoch deine monatliche Miete ist, KM + Nebenkosten, bitte einzeln aufschlüsseln.


    Wenn deine Tochter nämlich ihren Bedarf aus eigenem Einkommen (KU + KG) abdecken kann, wird sie gar nicht in eure BG mit einberechnet und alles was sie über hat, kann nicht auf dich angerechnet werden, sondern bleibt ihr.


    urteil


    Ich hoffe, heute funzt mein link, bin da irgendwie bissel ungeschickt. ;)

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • echt? na dann kann ich ja hoffen, dass noch ein klein wenig mehr übrigbleibt.
    da ich ja noch keine wohnung hab, kann ich dass noch gar nicht sagen. sie darf höchstens 425 eur kalt betragen.
    na mal sehen, was die mir bei der arge nachher erzählen, aber danke für den tip.


  • Hallo Tine,


    ich versuche mal es zu erklären:


    Da ALG II eine Fürsorge- und keine Vorsorgeleistung ist (es also nicht durch Versicherungsbeiträge gedeckt wird) gilt hier das Subsidiaritätsprinzip. Das besagt, dass erst ich mir, dann meine Angehörigen bzw. mein Umfeld mir und an letzter Stelle erst die Allgemeinheit mir helfen soll. Das heißt, dass ich (auch ein Kind) mir immer erst selbst helfen muss, danach müssen die Angehörigen unterstützen und erst dann greift der Staat ein und unterstützt mit Hilfe von Steuergeldern.


    Demzufolge ist das Kindergeld Einkommen des Kindes, dass dem Kind, das Anspruch auf ALG II hat als Einkommen angerechnet wird und das Kind folglich einen Teil seines Lebensunterhaltes selbst bestreiten kann. Der Kindesunterhalt ist ebenso Einkommen des Kindes, da es eine Unterstützung eines Angehörigen darstellt, der vorrangig für den Unterhalt des Kindes aufzukommen hat.


    Ebenso ist es bei Bedarfsgemeinschaften:


    Lebt ein Erwachsener, mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen, so wir auch hier im Sinne der Subsidiarität sein Einkommen auf den Anspruch des alleinerziehenden Elternteils und des Kindes angerechnet. Infolge dessen vermindert sich der Anspruch entsprechen.


    Inwieweit das gerecht ist, darüber kann man sicherlich diskutieren.


    Eines wird hier nur absolut deutlich: Der Gesetzgeber erwartet von einem Menschen, der nicht mit dem Kind verwandt ist für dieses Kind Unterhalt zu leisten. Bei Kindergeld und Kindesunterhalt ist die Sachlage ja doch ein wenig anders. Dieses Geld kann sehr Wohl als Einkommen des Kindes angesehen werden und es mag gerechtfertigt sein, dass hier der Steuerzahler entlastet werden soll.


    Was nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass die Höhe der Leistungen nach SGB II nicht wirklich ausreichen um einem Kind ein angemessene Bildung angedeien zu lassen und eine soziale Intergation (beispielweise durch eine Mitgliedschaft in einem Verein) zu gewährleisten.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Wie hoch deine Miete sein darf, ergibt sich aus eurem Mietspiegel.
    Auf jeden fall dürft ihr zu zweit 50 qm bewohnen.


    Von der Arge wird die Miete auf euch beide verteilt, d.h. auf jeden fällt die Hälfte.
    Die Kaution kannst du als Darlehen von der Arge erbitten, sofern du nichts gespartes dafür hast.


    Für die Erstausstattung kommt die Arge auch auf, d.h. für alles, was du nicht aus der gemeinsamen Wohnung mitnimmst. Wichtig: beantragen, Bescheid abwarten, dann kaufen, sonst gibt's kein Geld mehr dafür.

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  • Zitat

    Original von Gisela



    Achja: Ich hab einen Vorteil: ich rauche nicht und ich trinke nicht. Ich denke, Raucher haben es echt schwer :rauchen

    +


    Das war der Grund, wo ich aufgehört habe zu rauchen, sonst hätte ich (trotz Vollzeitjob) mit "nix" dagestanden, denn das was ich im Monat in die Luft geblasen habe, blieb nun grad zum Leben Über... 160 Euro und zwar das Kindergeld und ich habe KEIN Auto zu finanzieren oder andere "unsinnige" (mein Luxus war eine 13,- Euro Internetflat, damit ich überhaupt Kontakt nach "draussen" habe und ein Handyvertrag aus dem ich nicht so schnell raus kam) Ausgaben gehabt... :frag


    Wäre mein Kredit nicht (150,- Euro) gewesen, hätte ich auch mit 300 mir nen relativ entspanntes Leben machen können :daumen

    Einmal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • Sorry, dass ich hier mal verofftopice


    Kaj: heißt das, dass die Kinder nicht mit in die BG reingezählt werden dürfen, wenn ihr eigenes "Einkommen" höher ist als der Bedarf? Bei mir zählen die Kinder nämlich alle mit rein, obwohl sie ja höheres Einkommen (nämlich UVG & KG) haben. Was mach ich da nun? Widerspruch, oder?





    Man kann auch auf http://www.geldsparen.de den (voraussichtlichen) ALG II- Betrag ausrechnen.

  • Hatte ich bei mir auch gedacht, aber: man darf nicht vergessen, dass es sich hierbei nur um den KU handelt, der alles abdecken muss.
    In den Bedarf des Kindes rechnet sich allerdings zu den 207 Euro noch der Anteil der Wohnung rein (Miete inkl. NK).


    Das Überschüssige KG darf auf den Bedarf des Haushaltsvorstandes angerechnet werden.


    Bsp.: Bedarf 207,- plus 150,- Mietanteil = 357,- Bedarf.


    Wer bekommt das an KU für sein Kind ausbezahlt?

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  • Die Form der Aufstellung und Berechnung ist aber von Amt zu Amt verschieden, kann also auch innerhalb des Bundeslandes verschieden sein . Vom Mietanteil für`s Kind habe ich z.Bsp. noch nichts gehört (habe Bescheid gerade vor mir liegen). Allerdings unterm Strich ist es gleich, heißt also, mit UV und KG hält Sohnemann mich z.Teil noch mit aus....... :rolleyes:

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.