Erziehungsgeldanspruch???

  • Hallo,


    so langsam bekommt mein Leben wieder Ordnung, aber letzte Fragen bleiben immer.


    Da ich ja meinen Job kündigen musste, da ich die Betreuung der Kids nicht gewährleisten konnte stelle ich mir grad die Frage ob ich wieder Anspruch auf Erziehungsgeld habe.


    Ich bin derzeit in Elternzeit mit der Kleinsten geb 2003, der jetzige Vertrag war nur ein Zeitvertrag. Ab nächstes Jahr September kann ich wieder auf meinen alten Vertrag arbeiten.


    Nun hatte ich Anspruch auf Erziehungsgeld, als ich wieder anfing zu arbeiten natürlich nicht mehr. Aber ab dem 1.7 bin ich ja wieder in Elternzeit ohne Verdienst nur Hartz4.


    Habe ich für die drei Monate bis zum 2 Geburtstag der Kleinen wieder Anspruch auf das Erziehungsgeld? Vieleicht weiß ja einer von euch Bescheid.


    Gruß Hep

  • Hallo Hep


    Ich glaube nicht das du wieder Anspruch hast!Da du den 2 Antrag ja vor seinem 1.Geburtstag hättest einreichen müssen!
    Bin mir aber nicht sicher!Hast du schön mal beim zuständigen Amt angerufen?
    Falls du es bekommen solltest,darf es dir nicht an Hart4 angerechnet werden!


    Lg


    Kerstin


    :wink

    Einmal editiert, zuletzt von tiggerin ()