Kurz zum Sachverhalt:
Ich lebe mittlerweile fünf Jahre getrennt von der Mutter unserer Kinder. Geschieden sind wir ca ein Jahr. Schwierigkeiten mit dem Umgang hatte ich schon immer. Genauer beschrieben, immer wenn ein ´´Neuer´´ da war konnte ich die Kinder nicht holen bzw hat sie den Kontakt abgebrochen und ich habe sie nicht mehr erreicht.
Im Okt 2010 ist mir der Kragen geplatzt. Ich bin zum Anwalt geganngen um den Umgang wenn nötig vor Gericht regeln zu lassen. Ihre antwortschreiben waren
die schönsten Geschichten die man sich vorstellen kann. Ein ewiges hin und her......!!!
Mitte Jan 2011wurde ich in einem Schreiben der gegnerischen Anwältin aufgefordert dem Umzug und dem Schulwechsel der Kinder zuzustimmen.
Meine geschiedene Frau möchte mit ihrem mittlerweile in fünf Jahren dritten Lebenspartner zusammen ziehen. Sie empängt HarzIV, bewohnt mit ihrer Mutter eine grössere Wohnung. Da die Mutter/Oma ausziehen möchte kann sie sich diese Wohnung nicht mehr leisten.
Der Lebenspartner, empängt auch HarzIV und besitzt ein kleines Haus. Dort möchte sie gerne einziehen. Sich dann von der Arge abmelden und von dem Unterhalt für die Kinder und vom Kindergeld leben. Klar nach fast zwei Jahren sozialbetrug. (hat Unterhaltsvorschuss und mein Unterhalt bekommen)
Nun drückt bei ihr die Zeit. Sie muss die Kinder in der Schule anmelden usw.
Daher hat sie ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht gestellt. Nach anraten meiner Anwältin habe ich gleiches getan. Der Termin der Kindesanhörung wurde auf den 16.03.11 und die Verhandlung am 17.03.11 gelegt.
Mein Problem ist, ich wollte nicht das es zu einer Kindesanhörung kommt.
Doch bin ich der Meinung, dass die derzeitige Schule gut für die Kinder ist. Sie haben mittlerweile , soweit ich es sagen kann gute Noten. Nach dem sie Förderuntericht erhalten. Auch bin ich der Meinung, das die Kinder nicht aus ihrem Sozialen Umfeld genommen werden sollen.
Desweiteren habe ich erfahren, dass die Kinder 7 und 8 ,bis spät Abends Fehrnsehn dürfen. (22:00) Als auch das die Kinder wenn Mama und Ihr Partner, Call of Duty spielen, die Kinder zusehen dürfen. Ich könnte noch viele dieser Beispiele schreiben. Aber ich denke das wird dann ein wenig zu viel.
Meine Frage an euch, wie läuft so eine Kindesanhörung, was wird gefragt usw.
LG Hein-Fietje