Miete bei ALG 2 und Verwandtenstatus

  • Hallo,


    langsam ordnet sich mein Leben wieder. Jetzt haben mir meine Eltern ein sehr tolles Angebot gemacht. Sie haben ein Einfamilienhaus mit großem Grundstück. Nun haben sie mir angeboten dort ein neues kleines Haus zu bauen und mir das andere zu überlassen (mit der Sicherheit das ich es auch nach deren Ableben bekomme wie auch das andere). Sie würden mir halt das Haus vermietet zu den Konditionen die mir vom Amt zustehen ( 355 Euro für 3 Leute). Mit diesem Geld würden sie halt den Abtrag vom neuen Haus tragen. Strom etc müßte ich halt selbst bezahlen ,aber ja sonst auch alle anderen Kosten wie Versicherungen, Grundsteuern wären in den 355 Euro mit drin.


    Nun stelle ich mir aber die Frage ob das Amt das so überhaupt genehmigt. Nicht das die sagen können meine Eltern dürften ja keine Miete verlangen.


    Ich hoffe ihr versteht was ich meine und einer von euch kann mir helfen bei der Problematik.


    Würde mich über Antworten sehr freuen.


    Gruß hep

  • Hallo hep,


    Ich kann nur von meiner Freundin sprechen. Die wohnt sogar in einer extra Wohnung im Haus ihrer Eltern.


    Das AA bezahlt die Miete für die Wohnung. Obwohl sie da wohnt. Und ihre Eltern auch.


    Ich drück Dir die Daumen das, das AA dir da keine Probleme macht.

  • Die Frage ist, ob das Haus nicht zu groß ist, weil je nachdem wie viele Personen mit dir im Haus leben, darfst du ja nur eine bestimmte m²-Zahl bewohnen. Und das eben auch nur bis zu einem bestimmten Preis.
    Und wie alt bist du? Normalerweise dürfte ja nichts gegen eine Vermietung von deinen Eltern an dich sprechen, da auch sie ja leben müssen. Wenn du unter 25 bist, sieht die Sache leider anders aus.


    Ich würde mich einfach mal bei der ARGE erkundigen. Sag ihnen aber vielleicht besser, dass deine Eltern nur ein anderes Haus bauen, wenn sie Miete für das andere bekommen.

  • Hallo, so viel ich weiß können deine Eltern Dir das Haus Vermieten,nur müßt ihr genau bei der Feststellung zum Mietvertrag auf den genauen Wortlaut achten,
    Es darf kein StandartMietvertrag sein ,am besten von einen Anwalt aufsetzen lassen,der wird sicher wissen was da alles ein darf und was neet.
    LG wuddy

  • Wenn ich alles von dir richtig gelesen habe, lebst du derzeit in Trennung, gehst arbeiten und bist über 25 .
    Heißt also, das du rein theoretisch momentan vom Amt (noch) nicht abhängig bist, oder bekommst du zum Lohn noch Hartz IV aufstockend ?
    Wenn nicht, kannst du eigentlich tun, was du willst, wegen Mietvertrag usw. Und solltest du mal auf`s Amt gehen und Sozialleistungen beantragen, wissen die doch gar nicht, dass du in ein von deinen Eltern vermietetes Haus ziehst......Oder ? Ihr habt doch sicher verschiedene Familiennamen. :engel
    Die qm spielen keine Rolle, solange die Miete im genehmigten Bereich liegt. Da kannst du auch 200 qm bewohnen. Die Mietkosten sind angemessen, das ist für das Amt wichtiger.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Also bei mir wurde eine Wohnung abgelehnt, weil sie genau einen m² über dem lag, was ich bewohnen dürfte. Die Miete war aber (warm) billiger als die, die ich jetzt bewohne!

  • Zitat

    Original von Korja
    Also bei mir wurde eine Wohnung abgelehnt, weil sie genau einen m² über dem lag, was ich bewohnen dürfte. Die Miete war aber (warm) billiger als die, die ich jetzt bewohne!


    Das ist ja doof. Vielleicht ist das so, wenn man schon beim Amt ist und umziehen will...? :frag
    Leider macht ja jedes Amt sein eigenes, und Arge und BGA- Entscheidungen sind dann auch noch verschieden . Denn jedes Amt und jeder Bearbeiter hat ja den berühmten "Ermessensspielraum".
    Bei mir sind es auch wenige qm mehr, aber der Preis ist angemessen.
    Deshalb darf ich erstmal bleiben. :daumen
    Komisch manchmal. :kopf


    Wobei glaube ich die Grenze berechnet wird aus Kaltmiete und Abfallentsorgungskosten. Für die Heizungskosten usw. gibt es ja eh nur `ne Pauschale.
    Vielleicht waren die qm-Kosten kalt höher?

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmaus ()

  • Hallo,


    also folgendes dann nochmal zu meiner Situation. Ich bin 30 Jahre alt und habe zwei Kinder. Ich trenne mich gerade von meinem Mann und habe erstmal auch eine Mietwohnung gefunden. Meinen Job habe ich heute per Auflösungsvertrag gelöst, da ich die Betreuung der Kinder nicht adäquat lösen konnte. Ab dem 1.7. werde ich also vom Amt leben müssen.


    Das haus meiner Eltern ist größer als die 75 qm die mir zustehen, aber die Dame vom Amt meinte vor einigen Wochen als ich das erste mal da war das es eigentlich die Hauptsache ist das der Mietprei eingehalten wird. Ich bekäme halt nur für 75 qm Heizkostenpauchale.


    An den Qm-Zahlen würde sich am Haus auch einiges machen lassen, da viele Dachschrägen im Obergeschoß etc.


    Wollte nur gerne wissen ob meine Eltern mir in dem Falle Unterpflichtig wären oder irgendwie sonst zur Rechenschaft gezogen werden könnten.


    Werde nächste Woche wenn meine Eltern alles geklärt haben nochmal zum Amt fahren mit genauen Zahlen, und schauen ob die da was zu sagen können.


    Erstmal besten Dank


    Gruß Hep

  • ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.