Kindesunterhalt ab Geburt?

  • Hallo miteinander,


    ist es wahr, dass der KV einen Kindesunterhalt an die KM ab der Geburt des Kindes zahlen muss, wenn man sich z. B. 2 Jahre danach trennt?


    Ist es von der gemeinsamen Zeit des Zusammenleben abhängig?


    Muß es vom KV bewiesen werden, dass er Essen und Kleidung o. ä. in der Zeit des Zusammenlebens bezahlt hat?


    Oder muss es von der KM bewiesen werden, dass der KV nichts oder zuwenig für das gemeinsame Kind beigesteuert hat?


    Weiß jemand, wovon dies abhängig gemacht wird?


    Danke,
    Blumenelfe

  • zum verständnis:
    ihr habt zwei jahre zusammen gelebt und du willst für die zwei jahre im nachhinein noch geld?


    wenn ich das richtig verstanden habe, kannst du das vergessen. zusammen gelebt, zusammen gewirtschaftet und damit thema erledigt,

  • hallo,


    :hae: also mal anders rum: ich habe noch keine intakte familie erlebt, in der der hauptverdiener -meistens ja der papa- an die kinder-betreuende person unterhalt gezahlt hat....!!


    wenn dann ist das "haushaltsgeld", welches die -meistens mama- vom papa überwiesen bekommt, um damit die GESAMTE familie mit lecker essen, kleidung etc zu versorgen.


    also eine unterhaltsberechnung ab tag der geburt kommt m.m. nach nur dann zu tragen, wenn sich die eltern schon vor der geburt trennten bzw. evtl mehrere potentielle väter VOR der geburt "zur verfügung" stehen, und dann weit nach der geburt erst der test gemacht werden konnte. dann wird der unterhalt auch ab tag geburt berechnet. ansonsten nicht.


    wenn doch, bin ich gespannt auf die erklärungen.... ;)


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Unterhalt gibt es frühestens ab dem Tag, wo er schriftlich nachweisbar eingefordert wurde...


    :frag


    Was vor dieser Forderung war, ist grds. völlig unerheblich-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    danke für eure Antworten.


    Nein - ich will kein Geld rückwirkend fordern.


    Mir ist zugetragen worden, dass ich doch doof sei, nicht Unterhalt seit Geburt zu fordern, das stände mir zu. Das war mir eben auch neu, da wir eben 2 Jahren zusammen gewohnt haben (allerdings ich kein Haushaltsgeld für alles bekam, sondern von meinem Elterngeld stets die Hälfte mit beitrug - oder es gab Streit, wenn ich meine Ausgabe teilweise einforderte, da ich halt kaum Geld hatte).


    Auf Nachfragen konnte mir allerdings auch keine genaue Lage dargelegt werden, wie es bei diesem besagten Papa gewesen ist, der eben seit Geburt (das Kind ist jetzt 5 Jahre) jetzt rückwirkend Unterhalt zahlen muss.


    Ich kann mirs auch nur so vorstellen, wie Casha es mit dem Vaterschaftstest erklärt hat.


    Nochmal danke,
    Blumenelfe :thanks:

  • ist es wahr, dass der KV einen Kindesunterhalt an die KM ab der Geburt des Kindes zahlen muss, wenn man sich z. B. 2 Jahre danach trennt?


    Nein. Barunterhalt ist quasi der finanzielle Ausgleich dafür, dass der Unterhaltspflichtige nicht mehr im vollen Umfang persönlcih für das Kind aufkommen kann.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Barunterhalt ist quasi der finanzielle Ausgleich dafür, dass der Unterhaltspflichtige nicht mehr im vollen Umfang persönlcih für das Kind aufkommen kann


    Streiche: kann
    Setze: darf

  • @3erPapa: kann man so pauschal nicht sagen. Viele können es auch einfach nicht. (Mein Ex z.B., bedingt durch seinen Schichtdienst. ) Und es gibt sogar welche, die wollen es garnicht ;)


    Wäre nett, wenn nicht jedesmal jeder Begriff hier gleich auf die "armen-nichts-dürfenden-und-benachteiligten-Väter" umgemünzt würde, :thanks:

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Zitat von »Rovena«
    Barunterhalt ist quasi der finanzielle Ausgleich dafür, dass der Unterhaltspflichtige nicht mehr im vollen Umfang persönlcih für das Kind aufkommen kann



    Streiche: kann
    Setze: darf


    Naja... in meinem Fall eher "will"/"kann" (weil 100 km weggezogen) und das ist sicher auch in vielen vielen anderen Fällen so. ;) Egal ob der Umgangselternteil männlich oder weiblich ist.


    Und was den Unterhalt angeht: Es ist so wie Luchsie es schreibt. Unterhalt gibt es erst ab dem Tag, wo er eingefordert wird, schriftlich.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()