Hallo miteinander,
ist es wahr, dass der KV einen Kindesunterhalt an die KM ab der Geburt des Kindes zahlen muss, wenn man sich z. B. 2 Jahre danach trennt?
Ist es von der gemeinsamen Zeit des Zusammenleben abhängig?
Muß es vom KV bewiesen werden, dass er Essen und Kleidung o. ä. in der Zeit des Zusammenlebens bezahlt hat?
Oder muss es von der KM bewiesen werden, dass der KV nichts oder zuwenig für das gemeinsame Kind beigesteuert hat?
Weiß jemand, wovon dies abhängig gemacht wird?
Danke,
Blumenelfe