EILT Verzweifelte HILFE benötigt!!

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier und brauche dringend Rat...
    Ich bin ledig, alleinerziehend und habe eine Tochter (12 Jahre), für die eine Beistandschaft beim Jugendamt besteht. Nach der Geburt 1998 wurde vom JA ein Unterhaltstitel erwirkt, in dem der Kindsvater 107% des jeweiligen Regelunterhalts zu zahlen hatte. Die Raten gingen mehr oder weniger regelmäßig ein, so dass ich auch teilweise UVG erhalten habe.


    Im April 2005 erhielt ich vom Kindsvater eine Klage über die Abänderung des Unterhaltstitels aufgrund einer Mangelfallberechnung durch seine Rechtsanwältin. Der KV hat 2002 geheiratet und es ist 2005 ein eheliches Kind geboren, welches ihn auf Unterhalt verklagt. (also wohl wieder in Trennung lebend). Die Anzahl der Unterhaltsberechtigten ist auf drei gestiegen. In der Klage ist die Mangelfall-Berechnung mit dem Bruttoeinkommen von 2003 angegeben. Offensichtlich wurde ein Haus gekauft, da in der Berechnung Hypotheken-Darlehen zum bereinigten Einkommen + Mieteinnahmen + Wohnvorteil angerechnet wurden. Der Kindsvater ist voll erwerbstätig mit einem Bruttoeinkommen von ca. 2600 Euro.
    Da eine Beistandschaft besteht, musste ich die Klage an das JA weiterleiten!
    Anfang 2006 wurde eine Abänderung des Unterhaltstitels auf 110 Euro eben wegen dieser Mangelfall-Berechnung beurkundet.
    Im Zuge der Gesetzesänderung 2008 bezüglich der Rangfolge und Änderung der Düsseldorfer Tabelle sind alle Kindsväter vom Jugendamt überprüft worden. Diese dauerte durch mangelnde Mitwirkung vom KV und zu wenig Personal beim JA mit der Berechnung bis August 2010 an!!


    Ergebnis 2010:


    Der Kindsvater kann beide Kinder zu 100% Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe aus seinem Einkommen bedienen. Zahlungen erfolgten dann auch prompt bis Ende des Jahres. Soweit ok….
    Aufgelaufene Rückstände bisher: 4100 Euro!!
    Im Januar 2011 wurde die Urkunde beim JA unterschrieben mit einer Unterwerfungsklausel zur sofortigen Zwangsvollstreckung. Der Unterhalt ist jeden Monat im Voraus zum 1. zu zahlen. Im Januar und auch im Februar 2011 erhielt ich keinen Unterhalt. Auf telefonische Nachfrage beim Jugendamt sagte mir der Sachbearbeiter, dass der Kindsvater sich gemeldet habe und dass es - O-Ton: „schlicht und ergreifend so ist, dass er eine Lohnpfändung von seiner mittlerweile geschiedenen Ehefrau hätte und daher den Unterhalt nicht bezahlen könne“ weiter: O-Ton:“ Der Kindsvater konnte mir glaubhaft versichern, dass er an dieser Pfändung unschuldig sei, da die Ehefrau wohl bei der Durchsetzung offensichtlich verschwiegen hat, dass da noch ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind ist… . "Der NETTE Herr vom Jugendamt sagte mir, dass er nahezu täglich mit dem KV im telefonischen Kontakt steht und dass der KV sich kümmert, die unberechtigte Pfändung zurückzuführen, sowie die Pfändungsverfügung aufzuheben. Auch wurde mir versichert, dass der Februar-Unterhalt nicht gefährdet sei.
    Nachdem auch im Februar kein Unterhalt eingegangen ist wurde mir geraten, dass ich mich beim Job-Center um ergänzende Leistungen bemühen solle.
    Wie kann das sein??


    Ich bin seit 8 Jahren im gleichen Betrieb beschäftigt, seit Mitte letzten Jahren aus gesundheitlichen Gründen leider nur noch Teilzeit (30 Std.)
    Ich habe das Gefühl, der NETTE Herr vom JA steht auf der falschen Seite,?!?


    Habt ihr so was schon mal erlebt? Kann jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten kann??
    In dem Haus scheint er nicht mehr zu wohnen, auf der neuen Urkunde steht eine andere Adresse. Vom Jugendamt erhalte ich im Übrigen gar keine Infos – aus Datenschutzgründen, angeblich…
    Ich würde gerne die Beistandschaft auflösen und zum Anwalt gehen, habe aber leider keine RS-Versicherung und müsste den Anwalt selbst bezahlen... (wovon denn?). Einen Beratungsschein bekomme ich nicht, da das Jugendamt die Vertretung meiner Interessen (respektive die meiner Tochter) kostenlos vertreten kann.


    Nur wann denn? Die haben ihn nicht mal angemahnt!!


    Und die Zwangsvollstreckung würde angeblich auch mindestens 4-6 Wochen dauern – ohne Garantie auf Erfolg…. – die Berechnung von Hartz 4 auch genauso lange!!
    HILFEEE!!! Was kann ich denn nur tun?
    Die Bank führt meine Daueraufträge schon nicht mehr aus!!!
    Bitte schnelle Antwort, wenn jemand Rat hat.
    1000 Dank!
    Verzweifelte Küchenfee :hilfe

  • Du brauchst erst mal Geld um Miete zu Zahlen. Also tust Du
    bitte was der Herr vom Jugendamt sag und geh zur Arge. Die berechnen was Dir
    zusteht und halten Dich über Wasser. Mehr auch nicht. Aber so, kannst Du
    deine Wohnung und evt. Auto behalten.


    Dein Ex erweckt bei mir den Eindruck als wolle der sich vor
    den Zahlungen drücken, und ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass das
    ein langer und entbehrungsreicher Weg wird, für Dich.


    Kein Tier auf dieser Erde, bringt seinen Nachwuchs, zum Schlafen auf den Nachbarbaum
    .

  • Hallo Bummelliese


    lieben Dank für deinen Beitrag. Ich habe mir heute die Formulare schon ausgedruckt & kämpfe mich da gerade durch "UFF"


    Was mich beschäftigt ist, ob es Sinn macht die Beistandschaft beim JA aufzuheben und die Sache selbst in die Hand zu nehmen??


    Was bedeutet das genau, wenn in der pfändbaren Urkunde steht, dass der KV sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft?? Kann ich dann direkt zum Arbeitgeber gehen (oder aber zur Bank?) - nicht falsch verstehen bitte, will da nix abzocken oder so - aber wir müssen ja auch leben, oder?


    Bin echt total überfragt, weil das bisher eigentlich mehr oder weniger mit den Zahlungen geklappt hat - bisher....


    Kann der jetzt gar nicht mehr zahlen? Was ist mit den Rückständen?


    Was passiert eigentlich, wenn ich zur ARGE gehe, die was zahlen und der KV plötzlich doch wieder Unterhalt bezahlt? (Ok, das was ich bekommen habe wahrscheinlich zurückführen - kein Problem) aber wie geht das dann weiter, wenn er mal zahlt - oder - mal nicht zahlt....
    Man kann doch nicht alle paar Monate bei der ARGE antanzen und ergänzendes ALG II neu beantragen, oder ist das dann so??


    Danke für Info


    LG,
    Küchenfee

  • Was mich beschäftigt ist, ob es Sinn macht die Beistandschaft beim JA aufzuheben und die Sache selbst in die Hand zu nehmen??


    Wenn die andere Ex ihn schon komplett gepfändet hat, kann das JA auch nichts mehr unternehmen. Und danach sieht es ja hier aus. Vermutlich gab es da die gleichen Rückstände wie bei dir, und die hat sie sich ohne Rücksicht auf Verluste geholt. Mit Sicherheit bis zur Pfändungsgrenze. Also auch, wenn du die Beistandsschaft kündigst: wo nichts mehr zu holen ist, ist nichts zu holen. Von daher würde ich mir das Geld für den Anwalt sparen. Evtl. wird die dir ARGE dazu aber auch noch was sagen, da diese ja jetzt einspringen müßen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • hallo küchenfee,


    also wenn du nicht gerade betucht bist, kannst du beim anwalt ein antrag auf verfahrenshilfe oder prozesskostenhilfe beantragen. frag doch einfach mal nach, bei mir läuft der antrag grad, da der kv auch nicht zahlen will. ich denke, das wird sich auch etwas hinziehen, bis es durch ist und dann gehen sie zum kv.


    für kindesunterhalt ist der kv bei allen kindern zu gleichen teilen unterhaltspflichtig. und ich glaube, dass der kindesunterhalt auch vor dem ehegattenunterhalt kommt, aber das alles musst du beim anwalt erfragen. das jugendamt gibt da oft nur unzureichende auskünfte - hab ich die erfahrung gemacht.


    Der Kindsvater konnte mir glaubhaft versichern, dass er an dieser Pfändung unschuldig sei, da die Ehefrau wohl bei der Durchsetzung offensichtlich verschwiegen hat, dass da noch ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind ist…


    also wenn dein kind hier einfach aussen vor gelassen wurde anscheinend von dem anwalt der exfrau, solltest du dich schon um ein anwaltliches schreiben bemühen, meiner meinung nach. sonst machen die mit dir alles, was sie wollen...


    und die frage ist auch, dass, wenn der kv zahlungswillig ist, doch auch die möglichkeit besteht, das ganze abzustottern. dass die exfrau es durchsetzen konnte, das ganze gehalt pfänden zu lassen, ist schon eigenartig, oder nicht? hat sich der kv da nicht gewehrt? oder ist ein klein wenig absicht von den BEIDEN dahinter, dich abzuhängen? :kotz hört sich komisch an für mich...


    daumen drück,
    das elfchen :rotwerd

  • Hallo Rovena,
    lieben Dank für dein Posting. Habe schon fast so etwas befürchtet... will aber nicht aufgeben!


    Das kann doch nicht sein....!!! & das darf auch nicht sein - er ist voll erwerbstätig und Kindesunterhalt geht doch vor?!?


    Verabschiede mich für heute, da mein Bimm-ellimme-ling (auf dem Nachttisch stehend) mich undankbar um 05:30 Uhr weckt.



    LG,
    Küchenfee

  • Was bedeutet das genau, wenn in der pfändbaren Urkunde steht, dass der KV sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft?? Kann ich dann direkt zum Arbeitgeber gehen (oder aber zur Bank?) - nicht falsch verstehen bitte, will da nix abzocken oder so - aber wir müssen ja auch leben, oder?


    nein, nicht direkt zum arbeitgeber oder zur bank gehen, sondern zu einem gerichtsvollzieher, der das für dich macht.
    oder (am besten)du beauftragst einen anwalt...
    vorher holst du dir einen beratungsschein und nach dem hoffentlich erfolgreichen anwaltstermin kündigst du die beistandschaft.



    sieh hier:


    http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-12003.html

  • hat sich der kv da nicht gewehrt?


    wie soll er sich denn wehren? Der guckt auf sein Konto, stellt fest: komisch, mein Chef hat mir ja kaum was überwiesen, guckt auf seinen Gehaltszettel und guckt dann einfach nur noch dumm aus der Wäsche. (So ging es einem KOllegen von meinem Ex, da hat die Personalabteilung auch mal eben so den Pfändungsfreibetrag ignoriert und ihm noch sage und schreibe 200 euro Gehalt überwiesen. War auch nicht Rechtens, aber erstmal nichts zu machen).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Nein, nicht zum Anwalt, sondern weiter mit Beistandschaft. Anwalt dauert länger, ist ungewisser und teurer. Die Beistandschaft kann agieren und tut das auch, wie Du schreibst. Aber es dauert natürlich, wie immer in so Sachen. Mach einen Termin beim Sachbearbeiter und lass Dir genau erklären, was er macht. Und bis wann das durch ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    hatte gerade heute wieder ein Telefonat mit dem JA. Leider wiederholt ohne Erfolg...... Mein zuständiger Sachbearbeiter (mal wieder) außer Haus....
    Vertretung keine Akteneinsicht - da Rollvertretung - und ich wurde gebeten, doch nicht immer anzurufen...es gäbe da wohl nix neues und ich solle doch einfach abwarten! - wieder keine INFO über den Stand der Dinge?!?


    Soviel zum Thema: Besser bei der Beistandschaft bleiben.


    OHHH Manno-Mann :kopf


    LG,
    Küchenfee

  • Wenn die Beistandschaft ordnungsgemäß arbeitet, muss nun an den Gerichtsvollzieher gegangen werden. Kindesunterhalt hat immer Vorrang. Aber: Es kann sein, dass der andere Titel auch Kindesunterhalt betrifft. Wäre logisch, was könnte die Ex sonst via Gerichtsvollzieher durchsetzen? Wer weiß ...
    Jedenfalls: Da sitzen mehrere Verwaltungsstellen dran. Das dauert seine Zeit, auch wenn die Leute ordnungsgemäß arbeiten.


    Der Rat von gestern gilt weiter: Gesprächstermin ausmachen. Und ist Dein Sachbearbeiter nicht telefonisch zu erreichen, dann mail ihn an oder schreibe einen Brief. Das solltest Du sowieso zwecks Nachweisbarkeit. Da sind Telefongespräche immer Banane.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin bei meinem Ex weder mit der Beistandschaft (die konnten dann nichtmal mehr den Titel finden, auch nicht die Akte.....) , noch mit Rechtsanwalt weitergekommen , sondern erst die Arge hat agiert - die waren nämlich stinksauer, daß die in Vorleistung treten mußten.
    Vor Jahren kam ich mal mit ner Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung weiter, plötzlich kamen die Zahlungen, und das auch noch pünktlich.