Steuererklärung getrennt oder gemeinsam Veranlagen

  • Hallo @ all,


    ich weis meine fragen werden in letzter Zeit viel,aber die Materie getrennt Leben überfordert mich in einigen Dingen ganz schön,ich hoffe ihr habt ein Nachsehen mit mir!! :rotwerd


    mein Ex möchte nun die Steuererklärung für 2006 machen(ich war Hausfrau,er Arbeiter)nun meine Frage was ist denn da wohl besser wenn wir die Erklärung gemeinsam oder getrennt machen also wie ist es gescheiter Veranlagt zu werden??


    habe da leider überhaupt keine Ahnung davon weil sie all die Jahre er gemacht hat,ich wäre euch dankbar über ein paar Tipps!!!


    einen :sonne Tag wünscht


    Rosa-Marie

  • Hallo Rosa-Marie,


    grundsätzlich ist die Zusammenveranlagung für euch beide zusammen die günstigste Lösung. Wenn die Trennung erst im Laufe des Jahres 2006 erfolgte, könnt ihr diese für 2006 auch noch beantragen.


    Wie sieht es bei dir in 2006 mit eigenem Einkommen und Lohnsteuerzahlungen aus? Wenn du kein eigenes Einkommen und keine Steueren gezahlt hast, kannst du noch nicht einmal auf eine eigene Veranlagung bestehen. Heißt, dein Ex braucht noch nicht einmal deine Unterschrift für die mögliche Zusammenveranlagung. Eine etwaige Steuererstattung steht dann nur deinem Mann zu, da er diese Steuern aus einem Einkommen gezahlt. Häufig wird behauptet, daß diese Steuererstattung bei Trennung je zu Hälfte jedem Ehegatten zusteht. dies ist aber falsch. Richtig ist, daß im Falle des gesetzlichen Güterstandes (Zugewinngemeinschaft) diese Erstattung dem Endvermögen zugerechnet wird und darüber ausgleichsfähig ist.


    Edit: Einkommensteuerrichtlinien
    und hier besonders Absatz 3 Satz 4


    Der einseitige Antrag eines Ehegatten auf getrennte Veranlagung ist rechtsunwirksam, wenn dieser Ehegatte im Veranlagungszeitraum keine positiven oder negativen Einkünfte erzielt hat oder wenn seine positiven Einkünfte so gering sind, dass weder eine Einkommensteuer festzusetzen ist noch die Einkünfte einem Steuerabzug zu unterwerfen waren....

  • ich habe vom Finanzamt da lediglich die Aussage bekommen das gemeinsam veranlagt wird, da wir uns "erst" im 2. Halbjahr getrennt haben - ich habe mich zum 01.08. in eine andere Wohnung umgemeldet.

    Suche nette Menschen um nicht gefangener zu werden

  • danke für die schnelle Antwort mclaneindiehard!!


    Chase wie gesagt kenn mich da überhaupt nicht aus,getrennt lebend gemeldet hab ich mich 10.05.06 aber umgemeldet erst zum 1.September 06 da ich vorher keine eigene Wohnung bezogen habe.


    naja ich geb ihm jetzt meine Unterlagen dann machen wir die Veranlagung gemeinsam,ich denke was raus kommt steht eigentlich eh nur ihm zu da ich ja nur zu Hause war und er Arbeiten ging!!


    LG


    Rosa-Marie

  • Guten Abend,
    was heißt denn das genau, mclaneindiehard, bei mir wäre die Situation anders herum, ich habe etwa ein Drittel mehr verdient als er und natürlich auch dementsprechend Steuern bezahlt. Was heißt denn das so in etwa für die Anteile, würde ich ihm einen Gefallen tun, wenn wir halbehalbe aufteilen oder er mir?
    Lieben Gruß Minimotte

  • hallo minimotte,


    ich verstehe deine Frage nicht so wirklich :frag. Meinst du die Aufteilung der Steuererstattung, die bei einer Zusammenveranlagung vom Finanzamt ausgezahlt wird?


    Diese ist regelmäßig im Verhältnis der Lohnsteuer aufzuteilen.


    Allerdings kannst du dich auch getrennt veranlagen lassen. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn keine einvernehmliche Aufteilung der Erstattung mit dem Ex möglich ist, da die Steuerfestsetzungen der beiden Veranlagungen regelmäßig höher ist als bei einer Zusammenveranlagung.


    Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen :D

  • Hallo mclaneindiehard,
    ja genau das meinte ich, ich bin bisher immer davon ausgegangen, daß man eben zahlt und wenn man dann eine Erstattung bekommt, hat jeder theoretisch einen Anspruch auf die Hälfte des Geldes.
    Da die Erstattung höher ist als bei alleiniger Veranlagung, haben wir uns diesmal noch zusammen veranlagen lassen, nächstes Mal sind wir hoffentlich geschieden und allein verantwortlich :D
    Daher aber meine Frage, mir war nie klar, daß es da unterschiedliche Ansprüche gibt, je nach Anteil, was man zahlt, für mich war immer klar, macht man zusammen , teilt man auch, was rauskommt...das gehört sich so und so wird es auch diesmal sein, zumindest von meiner Seite.
    Ich wollte nur sicher gehen, daß er mir nicht vorwerfen kann, ich würde mit der Hälfte einer Erstattung mehr in Anspruch nehmen, als mir zusteht.
    Hmmm, hört sich immer noch wirr an, aber ich hoffe , Du hast es verstanden :hä
    Im Schreiben des Beraters steht was von: er hat 21% Anteile und ich 79% an der Erstattung, das heißt dann übersetzt für mich, er kann mir nichts vorwerefen, weil er ...rechne .... 29% mehr bekommt , als ihm gesetzmäßig zusteht, richtig?
    Lieben Gruß
    Minimotte