Prozesskostenhilfe wg. KU

  • Hallo und Achtung - sehr lang ,


    ich kann kaum sagen, wie wütend ich gerade bin. :angry:wuetend:angry:angry
    Habe lange gegooglt, viel gefunden, aber noch nichts passendes.


    Gestern abend rief mich meine Tochter an (hunderte km entfernt vom Ausbildungsort aus), denn sie hatte einen Brief bekommen vom hiesigen Amtsgericht. :wuetend Der war 5 Monate unterwegs, weil meine Tochter ja seit 2003 schon mehrmals umgezogen ist. :kicher


    Darin geht es um Überprüfung wegen Prozesskostenhilfe und evtl. Rückzahlung. Das geht ja über 4 Jahre, ist mir auch bekannt.
    Ich habe 2003 für meine da noch minderjährige Tochter eine Überprüfung des Vergleiches von vor einigen Jahren über die Höhe des Unterhalts, der weit unter dem Regelbetrag lag, angestrebt. Darf man ja... :anbet
    Ich beantragte dafür auch Beistandschaft vom JA und PKH.
    Der Titel wurde festgesetzt, es gab ein paar € mehr.
    Das lief dann die wenigen Monate bis zu ihrem 18. Geburtstag gut, danach stellte er die Zahlung ganz ein. Sie kam zeitgleich aus der Schule und begann ihre Ausbildung in einem Beruf, der 12-Stunden-Dienste, Bereitschaftsdienste und selten pünktlichen Feierabend mit sich bringt (im medizin. Bereich).
    Das JA ist ab 18 nicht mehr zuständig, also mußte sie notgedrungen zu einem Anwalt. PKH beantragt und genehmigt.
    Sie verzichtete sogar auf einen Teil des Unterhaltes usw. usw., denn nach einigen Monaten ganz ohne Unterhalt wollte sie mal zum Ende der Geschichte kommen. :schwitz
    Die Anwaltskanzlei hatte einen guten Ruf bei uns, aber offenbar wollten sie sich mit solchen niederen Dingen (denn bei PKH verdienen sie ja nicht so viel am Mandanten..., außerdem unabhängig vom Ergebnis) nicht wirklich befassen. :wand Nun gut, dieser Fehlgriff nur am Rande. :schiel


    Der erste Anwalt des KV brachte 1 Jahr damit zu, immer neue Schimpfkanonaden loszulassen, :nudelholz:wow wie z.Bsp., der Azubi liege auf des Staates und des KV`s Tasche, Lehrjahre sind keine Herrenjahre, :rolleyes: es sei ihr zuzumuten, morgens gg. 03.00 Uhr zur Bahn zu gehen, um pünktlich am Ausbildungsort zu sein ( der wechselte immer mal, verschiedene Krankenhäuser usw. zum durchlaufen ), von den Feierabendzeiten, gerade spät und nachts könne sie auch noch mit der Bahn nach Hause, also auch Auto ( Bj. `96, Corsa, war meins vorher ) sei Luxus und unverschämt, und sie solle kellnern gehen, um ihren Bedarf zu sichern......fff...! :hä
    Und das Beste: wieso sucht sie sich überhaupt einen Ausbildungsplatz, der 25km entfernt vom Wohnort liegt, schließlich gäbe es auch in unserem Ort (mit allen OT 8000 Einwohner) GENÜGEND Lehrstellen!! :lach:lgh:lgh
    Mehr und schlimmeres will ich an dieser Stelle weglassen, es war so weit, dass ich ihr riet, den Kram zu lassen und den KV nicht weiter zu "behelligen ". :kopf
    Doch da flatterte ihr eine Klage von ihm ins Haus, weil sie Unterhalt verlangte!!! :batsch:radab
    Also gab es kein zurück mehr für sie als nunmehr Angeklagte.
    Der KV wechselte dann den Anwalt, der mäßigte wenigstens den Ton etwas.


    Verfahren, er wurde zu lächerlichen 175€ insgesamt für den ganzen Zeitraum verdonnert und ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Rechtsstreites zu 00,00€! :wand:wand Er geht arbeiten, hat aber Ehefrau und 8jähr. Kind, da kann Frau nicht voll arbeiten gehen usw., also bleibt nichts übrig.
    Bei der Berechnung für SchülerBaföG wird der Vater theoretisch aber immer schön mit reingerechnet, wenn er nicht zahlt, solle sie lt. Amt zum Gericht gehen ... (na danke!). :crazy
    Wenigstens das ist momentan vom Tisch, nachdem ich mit dem BaföG-Amt korrespondierte und paar §§ raussuchte. Sie meckerten zwar, :nanana aber sie kriegt jetzt die paar € doch noch. :bet


    Wenn ab Juli das neue Gesetz wg. Nachrangigkeit der Ehefrau in Kraft tritt, hoffentlich sagt das Amt da nicht wieder, sie soll einen Anwalt einschalten.( Das ist aber noch graue Theorie.)


    So, das mußte mal raus. :kotz
    Meine Frage ist aber die, ob jemand weiß, wie es sich wegen der PKH verhält, als der Prozeß mit der Beistandschaft vom JA lief. :hilfe
    Ich weiß, es gibt verschiedene Urteile, ein Bundesland sagt, wenn das mj. Kind Unterhalt einklagt, bekommt es PKH, denn es ist mittellos, andere Bundesländer, u.a. auch unseres sagt, die Mutter muß dafür aufkommen. Deshalb habe ich damals ja auch PKH beantragt und bekommen.
    Müsste dann nicht ich aufgefordert werden, und nicht meine Tochter? Die wird praktisch für meine Handlung verantwortlich gemacht? Das verstehe ich nicht. Nur weil sie jetzt 18 ist? Sonst würde es doch auch über mich gehen? :Hm:frag


    Als nächstes ist sie ja auch noch 3 Jahre in der Pflicht wegen dem Prozeß, der vom KV angestrebt wurde...?!
    Sie hat noch nicht mal einen Arbeitsplatz, aber schon mindestens zwei staatliche Stellen, die zuschlagen, sobald ein müder € verdient wird.
    Das kann doch so nicht gewollt sein, oder ...??


    Ich hatte so gehofft, dass dieser Zirkus mal zu Ende ist. Zumindest erstmal für die Große... :(:heul


    In diesem Fall bin ich fast geneigt zu sagen, ich hätte den KV nach seiner Flucht kurz vor dem Mauerfall nicht suchen sollen :tot , wäre wohl ausnahmsweise besser gewesen. :hm... (Alle interessierten KV mögen diesen Satz bitte entschuldigen.)
    Werde am Montag auch das JA aufsuchen, aber das sind noch zwei Tage voller Wut im Bauch !

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.