abhänig von arbeitsamt

  • hallo leute...
    ich bin alleinerziehend und leider auch hartz 4 empfängerin...
    ich hab jetzt zum vierten mal einen umzug beantragt.
    da ich mein sohn (knapp4jahre alt) in einer zweiraum whg lebe das sind 48 qm und die miete ist der hammer von 378€ habe ich es schon paarmal versucht ein antrag durch zu bekomm doch es wir immer wieder ab gelehnt mit der begründung das die 48qm ausreichen für zwei personen.
    ich habe auch whg anbebote ab gegeben von 3raum whg die preisgünstiger sind als meine jetzige whg...aber ohne erfolg...
    hab ihr irgendwie eine idee was ich noch tun kann?


    lg

  • Hallo,


    wenn die Wohnung billiger als deine jetzige ist, sowohl KM als auch Nebenkosten und Heizung, und du keine Umzugskosten und Kaution haben willst, dann kannst du ohne Zustimmung umziehen.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...


  • In der Regel sind eigentlich 60 qm durchaus angemessen.


    Schaue mal, ob Du hier die örlichen Richlinien deiner Stadt oder Gemeinde findest:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    Google mal, ob es in Deiner Nähe eine Sozialberatung gibt. Caritas, Awo, Diakonie oder ein anderer Träger. Die helfen dir auch bei der Formulierung eines evtl. Widerpruches. Lt. aktuellen Urteilen stehen Alleinerziehenden durchaus noch mehr als 60 qm zu. Dieses richtet sich aber nach den Einzelfall. Eine Mutter muss zb. nicht mit ihren 16jährigen Sohn einen Schlafraum teilen.... Aber bei Dir ist das Kind ja noch klein.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • ich hab mir auch schön überlegt nen anwalt ein zu schalten...mein miete wird ab märz dann auch höher(insgesamt 386€) un dann muss ich drauf zahlen...un das sehe ich nicht ein.
    aber das arbeitsamt schreibt ständig das 48qm für einen zwei personenhaushalt völlig ausreichen.
    selbst das jugendamt wollte mir helfen aber anscheint ohne erfolg...


    lg

  • guggst du hier:


    http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug-bei-hartz


    Da steht dem Umzug doch nichts im Wege ;)


    Und was den Wohnraum angeht:


    "Was die angemessene Größe der Wohnung betrifft, so gelten in der Regel 45m² für eine, bzw. 60m² für zwei Personen, sowie weitere 15m² für jede weitere Person, als angemessene Wohnungsgröße. Als Person zählen nach der Rechtsprechung auch Säuglinge (LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.10.06, L 6 AS 556/06 ER, LSG Baden-Württemberg vom 27.9.2006 - L 7 AS 4739/05 ER-B u.a.)."


    Quelle: http://www.sozialleistungen.in…/angemessene-wohnung.html

    "Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht

    Einmal editiert, zuletzt von ännchen ()

  • ich hab mir auch schön überlegt nen anwalt ein zu schalten...mein miete wird ab märz dann auch höher(insgesamt 386€) un dann muss ich drauf zahlen...un das sehe ich nicht ein.
    aber das arbeitsamt schreibt ständig das 48qm für einen zwei personenhaushalt völlig ausreichen.
    selbst das jugendamt wollte mir helfen aber anscheint ohne erfolg...

    Ich weiß niht zwingen kann Dich keiner da wohnen zu bleiben. Wenn es nicht mehr kostet?
    Nur den Umzug bezahlen werden die nicht ohne zwingenden Grund.

  • wenn es dir finanziell (umzugskosten, kaution) möglich ist umzuziehen, würde ich auch sagen, ziehe um.
    zumal du bei einer mieterhöhung ein sonderkündigungsrecht erhältst und somit leichter aus deinem jetzigen vertrag kommst.
    leider ist die rechtssprechung da nicht immer einheitlich, aber wenn der umzug erfolg ist und das amt geld für miete einspart :daumen

    Wenn mich mein Kind später nach meiner "großen Liebe" fragt,
    dann möchte ich nicht in Fotoalben kramen,
    sondern durch den Raum zeigen und sagen: "Da sitzt sie."
    :wink

  • Hallo,


    386 Euro ist für zwei Personen zu viel Miete? Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Hier in Berlin sind es für zwei Personen 444 Euro.
    Aber sollte es doch richtig sein, wird dich das Amt ja zum Umzug auffordern, da die Miete zu hoch ist. Dann bekommst du alles bezahlt, Renovierung, Umzugskosten und die Kaution -dann bsit du doch aus dem Schneider?!


    Gruß Clara

  • Wenn die Wohnung zu teuer wird, kann tatsächlich von der ARGE eine Aufforderung kommen, das du umzuziehen hast. Sollte es sich allerdings nur um ein paar Euro halten, gilt auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Um ein paar Euro zu sparen, muss man nicht einen Umzug finanzieren. Bis dahin muss die ARGE aber auch die erhöhte Miete bezahlen.


    Was du machen kannst ist erstmal eine generelle Umzugserlaubnis zu beantragen. Da schilderst du wieso, weshalb, warum euch die Wohnung zu klein wird. Sollte da auch wieder eine Ablehnung kommen, kannst du Widerspruch einlegen und damit dann zum Anwalt. Im Zweifelsfall geht das dann vor das Sozialgericht. PKH beantragen.


    Diese angemessenen QM sind Höchstgrenzen, es gibt leider keine Minimalgrenzen, das z.B. eine zweiköpfige Familie min. 50-60 qm haben muss. Deshalb schaffen sie es immer mit den angemessenen Größe zu argumentieren: Die Wohnung ist angemessen, weil sie nicht zu groß (oder teuer) ist. Davor prallst du immer ab. Strenggenommen wären auch 20 qm "angemessen"


    Und noch ein Edit: Normalerweise schafft man es als ALG2-Empfänger nicht, Umzug und Kaution zu finanzieren. Außer man hat hilfreiche Hände, schafft es die Zeit zu überbrücken zwischen Auszahlung alter Kaution - Einzahlung neuer oder hat einen Nebenjob. Soviel bleibt am Monatsende nicht übrig, das man da sonderlich viel ansparen könnte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()