Zuschuss zum Umzug?

  • So einen Antrag habe ich damals gestellt, da haben die mir gesagt, wieso Sie haben doch 1800 € im Monat.


    Die 650 Euro Krankenversicherung und 300 € BaföG und die 200 € Berufsverbände im Monat wurde leider nicht anerkannt...und nach Abzug der 630 € Miete...naja, die Zeiten sind ja jetzt vorbei :)

  • Ich kenne das mit den Verfahrensanweisungen aber anders.... nämlich so das die schon unterschiedlich sein können... Außerdem sind alle Darlehensbestimmungen immer nur KANN- Bestimmungen... heißt letztlich: man hat keinerlei rechtsanspruch darauf -


    DAs mit dem Kann ist richtig, aber man kann es versuchen

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Hallo,


    wie schon öfter geschrieben, sind Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II kommunale Sache und da gibts genau so viele individuelle Richtlinien wie angemessene Mietkosten ;)


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Hallo,


    wie schon öfter geschrieben, sind Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II kommunale Sache und da gibts genau so viele individuelle Richtlinien wie angemessene Mietkosten ;)


    Gruß
    Igrainne



    Für den vorliegenden Fall, lohnt es sich allemal einen Versuch zu starten. Es geht ja nicht unbedingt um einen Zuschuß, sondern um ein Darlehn. Anders ist es auch nicht möglich, wenn man nicht im Leistungsbezug ist. Alleinerziehende kommen übrigens leichter in den Genuß, insbesondere kurz nach der Trennung. Notfalls das JA mit ins Boot holen, dann klappt das schneller. So zumindest hier vor Ort.


    Das es eine reine kommunale Sache nicht ist, haben die SG mehrmals bereits festgestellt.

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