Zuschuss zum Umzug?

  • Hallo zusammen,


    ich werde dieses Jahr versuchen umzuziehen. Die aktuelle Wohnung wird nun doch zu teuer und vor allem ist der Weg zu meinem Arbeitsplatz einfach zu weit.


    Weiss jemand von euch, ob man als allein erziehende Mutter irgendeinen Zuschuss zum Umzug bekommt? Ich gehe momentan 21 Stunden/Woche arbeiten, bekomme aber Kindesunterhalt und Unterhalt für mich von meinem Ex, da unser Sohn erst im September 3 wird. Steht mir da ein bisschen finanzielle Hilfe zu? Je nach dem wie der Umzug abläuft und wann ich was finde, muss ich ja bis zu 2 Monate doppelt Miete zahlen plus die ganzen anderen Kosten (Makler, Kaution) ist das ja allein fast nicht zu stemmen.


    Hat da jemand Erfahrung?


    :thanks: und schon mal einen schönen Sonntag :D


    Christine

  • Ich wüsste nicht das es da irgendwelche Zuschüsse extra für AE s gäbe. Ich fänds auch ungerecht - denn es gbit genauso viele komplette Familien die eben wenig Geld haben....Man kann natürlich immer mal zum Örtlichen Pfarrer gehen und fragen...


    Bezieht man ALG 2 werden Umzüge auch nur bezuschusst wenn sie wegen einer Jobaufnahme erfolgen oder wg nachweislicher gesundheitlicher probleme in der alten Wohnung..


    Ansonsten ist man für Umzüge selber zuständig....


    man kann die dafür entstandenen Kosten allerdings dann im nachhinein von der Steuer absetzen wenn der Umzug beruflich motiviert war ...

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Nun,


    du kannst dir den Umzug erstmal "schönrechnen".
    Durch günstigere Miete und weniger Fahrtkosten finanziert er sich selbst.... ;)


    Für den Umzug selber kannst du mal beim Arbeitsamt nach Angeboten fragen. Wir haben hier zum Beispiel so ein Arbeitslosenprojekt, daß den Leuten beim Umziehen oder Entrümpeln mit eigenem Transporter und für kleine Kohle hilft.



    Ansonsten ist es wohl so wie immer: Ohne einen Ct H4 zu bekommen, legst du als Geringverdiener in unserem Sozialstaat :rolleyes2: immer selber 'drauf und hast manchmal faktisch weniger im Portmonai.



    Volker

  • Meine Erfahrungen -


    ohne Makler suchen
    ohne doppelte Miete suchen oder max. 1 Monat (Nachmieter)
    Kaution gibt es über Bankbürgschaften/Kautionsversicherungen für unter 10 €/Monat im Internet


    Umzug mit guten Freunden und einem Anhänger bzw. Transporter möglichst nicht am 1. Wochenende im Monat oder
    frühzeitig reservieren....

  • Druide hat Recht.


    Ich selber hab meine Eigenbedarfskündigung bekommen, als meine Maus 4 Wochen alt war.
    Ich hatte weniger als Sozialhilfe ( da die 650 € private Krankenkasse nicht angerechnet wurden ) und hab versucht, den Umzug selber zu stemmen.
    Dann hatte ich einen Unfall und musste erst ins Krankenhaus und dann in die Reha. ( Ich wurde mehrfach operiert )


    Ich konnte Monatelang nicht richtig laufen und Auto fahren und trotzdem musste ich umziehen.


    Meine ehemalige Vermieterin hat mich dann verklagt, weil ich einen Monat zu spät aus der Wohnung bin ( hat die Klage aber verloren ;) )


    Bis jetzt ( nach 1,5 Jahren ) hab ich meine Kaution nicht wieder.


    Ich habe schmerzlich feststellen müssen, daß man so durchs soziale Netz fallen kann.


    Ich habe bei der evangelischen Familienbildungsstätte eine ehrenamtliche Helferin bekommen ( zur Kinderbetreuung ), diese soll eigentlich 4 € pro Stunde kosten, aber ich habe bis heute keine Rechnung bekommen.


    Des weiteren gibt es beim Sozialamt noch eine Stelle für Härtefälle, da kann man Zuschüsse bekommen, allerdings nur im Bereich von ca. 300 Euro.


    Ich hatte das Glück, daß ich von Bank und Freunden Geld leihen konnte ( trotz 8.000tsd Euro bestehender BäföG Schulden ).


    Wenn ich nach einem Jahr Elternzeit nicht wieder angefangen hätte zu arbeiten, hätte ich die Finger heben dürfen.


    Nun stottere ich halt ab ;)

  • :thanks: für eure Antworten.


    Hm ich seh schon, dass ich wohl keinen Zuschuss bekomme, geh ja arbeiten und bekomme genug Unterhalt....naja in München ohne Makler eine Wohnung zu finden ist fast unmöglich, vor allem als Frau mit Kind ohne Mann :brille und das mit dem höchstens einen Monat doppelt Miete bezahlen ist auch sehr schwer, muss mich ja auch nach dem neuen Ki-Ga-Jahr von meinem Sohn richten....ach wird schon werden, werd mal mit meinem Ex reden, hatten mal ausgemacht, wenn ich aus der gemeinschaftlichen Wohnung ausziehe, dass er uns finanziell unterstützt, da er ja total "gemütlich" und ohne doppelt Miete damals ausziehen konnte.


    LG Christine

  • Ich hatte das Glück, daß ich von Bank und Freunden Geld leihen konnte ( trotz 8.000tsd Euro bestehender BäföG Schulden ).


    Wegen der Bafög-Schulden mach dich nochmal schlau. Ich bin nach der Entbindung auch mangels Betreuungsunterhalt erst in die Sohi gerutscht, und es war zwar deutlich weniger, aber wegen dem Kind, keinem Einkommen usw. wurde mir das vollständig erlassen. Weiß nicht wie das heute ist, aber vor 10 Jahren bin ich ihnen damit von der Schippe gesprungen.

  • Auch als Nicht-HARTZIV Bezieher kannst Du ein Darlehn gemäß SGBII beziehen, dass habe ich bei der Trennung auch bekommen. Das ganze läuft über das Jobcenter (ARGE) . Ich konnte damals keine Kaution und den Umzug nicht finanzieren. Ein Darlehn für die Maklergebühren bekommst Du aber glaube ich nicht.


    Das ganze ist im § 23 SGBII geregelt


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/23.html

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Hi Robert,


    der Paragraph regelt Sonderleistungen für Hilfebedürftige.
    Du hast also damals von keinem Amt Geld bezogen und dir wurde dennoch Unterstützung bewilligt? Wie denn, du bist ja dann kein "Kunde" von Arbeitsamt, Wohngeldstelle und Co :hae:


    Volker

  • Hi Robert,


    der Paragraph regelt Sonderleistungen für Hilfebedürftige.
    Du hast also damals von keinem Amt Geld bezogen und dir wurde dennoch Unterstützung bewilligt? Wie denn, du bist ja dann kein "Kunde" von Arbeitsamt, Wohngeldstelle und Co :hae:


    Volker


    Das Jobcenter bzw. ARGE ist seit 2005 dafür zuständig. Früher konnte man so ein Darlehn beim Sozialamt beantragen.
    Wie gesagt es handelt sich um ein Darlehn! Es muss nachgewiesen werden, dass für einen notwendigen Umzug die Mittel anderweitig nicht zu beschaffen sind. Den Bewilligungsbescheid von 2008 habe ich eben mal in meiner Akte aufgeschlagen.


    Sehr geehrter Herr Robert....


    auf Ihren Antrag vom 04.12.2008 gewähre ich Ihnen hiermit nach § 22 Abs. 3 SGBII ein Darlehn in Höhe von ....
    zur Zahlung der Genossenschaftsanteile bei der ...... und der doppelten Mietzahlung für den Monat Januar 2009.


    Ihre JobAgentur .......


    Ich habe aber den falschen SGB II § eben reingesetzt


    hier der richtige SGBII § 22 Absatz 3


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html

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  • Wegen der Bafög-Schulden mach dich nochmal schlau. Ich bin nach der Entbindung auch mangels Betreuungsunterhalt erst in die Sohi gerutscht, und es war zwar deutlich weniger, aber wegen dem Kind, keinem Einkommen usw. wurde mir das vollständig erlassen. Weiß nicht wie das heute ist, aber vor 10 Jahren bin ich ihnen damit von der Schippe gesprungen.

    Jaaaahaaaa, wenn ich nicht so schlau gewesen wäre einen Kredit aufzunehmen um die Bafög Schulden schneller abzubezahlen ;)


    Da war der Zwerg ja auch nicht eingeplant ;)

  • Das heißt also, die ArGe prüft auch die Hilfsbedürftigkeit (mit allen Konsequenzen wie Kontoführung, Vermögen, Einkünfte - auch der Kinder (Kindergeld, Unterhalt, etc) ) ohne daß du Anspruch auf Sozialleistungen hast? :hae:


    Coole Sache,
    wenn es so ist, ist sicher einigen Lesern hier geholfen.


    Deine Links klemmen übrigens.... ;)



    Volker

  • Ja - das ist die Crux.....eine Studienkollegin von mir hat das auch gemacht mit dem Kredit --- Und vorzeitig zurückgezahlt..... Ihr Kind ist ein halbes Jahr vor meinem geboren... Ich bekam den Rest erlassen - sie hat den Kredit abgestottert....


  • Das gleiche gilt für den Personenkreis, dem eine Sperre duch den Energieversorger droht, wegen aufgelaufener Schulden.
    Sollte Vermögen natürlich vorhanden sein, so ist dieses auch vorrangig einzusetzen. Es muss ein Notsituation vorhanden sein, oder ein Absturz ins SGBII droht ansonsten, wegen zu hoher Miete etc. Eine Trennung gehört übgrigens auch dazu, Haushaltsbeschaffung etc. Dieser § kommt auch in anderen Notsituationen in betracht.


    Die links klappen doch - zumindest bei mir...


    Ich suche mal weiter nach einer Verfahrensanweisung eines Jobcenters....

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  • So jetzt habe ich eine Verfahrensansweisung gefunden auf der Seite der Stadt Hamburg


    Bei Haushalten, die keinen Anspruch auf laufende Leistungen nach dem SGB II haben und nicht in der Lage sind, diese Kosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten, ist eine Hilfegewährung nur im begründeten Ausnahmefall möglich, wenn ansonsten die Beschaffung einer angemessenen Wohnung erheblich gefährdet wäre und der kommunale Träger ein hohes Interesse an einer bedarfsgerechten Unterbringung hat.


    http://www.hamburg.de/fa-sgbii…gsbeschaffungskosten.html


    und hier noch die umfangreichere Version zum kommunalen Darlehen


    http://www.hamburg.de/fa-sgbii…i-22-3-komm-darlehen.html

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  • Ok - und gelten Verfahrensanweisungen bundesweit einheitlich ? Soweit ich weiß ist das nicht so , oder ?

  • Jaaaahaaaa, wenn ich nicht so schlau gewesen wäre einen Kredit aufzunehmen um die Bafög Schulden schneller abzubezahlen ;)


    Da war der Zwerg ja auch nicht eingeplant ;)


    Autsch, ja, das ist dann natürlich unglücklich. Manchmal ist aussitzen garnicht so unpraktisch.


    Ok - und gelten Verfahrensanweisungen bundesweit einheitlich ? Soweit ich weiß ist das nicht so , oder ?


    Das ist tatsächlich regional unterschiedlich, aber das "Niedrigeinkömmler" tw. noch Unterstützung für Umzug, Klassenfahrten und ähnliches bekommen habe ich auch schon gehört. Da muss man sich vor Ort erkundigen, am besten bevor man beim JC anruft, weil öhmja, die sagen einem auch nicht immer alles.


    Allerdings habe ich so meine Zweifel das mit Teilzeit, Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt und Kindergeld ein Bedarf anerkannt wird. Das ist schon etwas mehr. Ich weiß, im Münchner Raum kommt fast immer ein Makler hinzu und bei den Mietpreisen und 2.38 Provision fällt einem schon das Haar ab. Aber dafür stellt sich das Nachmieterproblem fast garnicht, außer der Wohnungsmarkt hätte sich in den letzten Jahren um 180 Grad gewendet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Ok - und gelten Verfahrensanweisungen bundesweit einheitlich ? Soweit ich weiß ist das nicht so , oder ?


    Die Verfahrensanweisungen sind in etwa gleich. Sie stellen ja lediglich eine Hilfe für den SB da, was das SGB II aussagt und das SGBII gilt ja bundesweit!


    Ich bin auch erst 2008 darauf gekommen, weil ich nicht wusste wie ich mit drei Kindern den Umzug aus meinen Einkommen sollte, als wir uns trennten.
    Das Sozialamt verwies mich an das Jobcenter, da diese seit 2005 durch die Zusammenlegung von ALGII und Hilfen zum Lebensunterhalt nunmal zuständig sind.

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  • Nochmal :thanks: Robert!


    (Jetzt fehlt mir der Button: Dieser Beitrag ist sehr hilfreich :blume )



    Volker

  • Ich kenne das mit den Verfahrensanweisungen aber anders.... nämlich so das die schon unterschiedlich sein können... Außerdem sind alle Darlehensbestimmungen immer nur KANN- Bestimmungen... heißt letztlich: man hat keinerlei rechtsanspruch darauf -