Umschulung und Unterhalt

  • Grüße euch!


    Ich frag nicht für mich, sondern für eine Bekannte, die heute ein paar Fragen an mich hatte, deren Antworten ich auch nicht kenne. Ich habe ihr gesagt, ich würde mich mal bei euch schlau machen :D


    Vorgeschichte: Sie ist verheiratet und hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ihr Mann hat zwei Kinder, die in Pflegefamilien leben (wieso, weshalb, warum kann ich euch auch nicht so genau sagen...) Er bezahlt den Mindestunterhalt für beide Kinder. Sie ist nun schwanger und er hat zeitgleich seinen Job verloren :party ...


    Nun hat er sich überlegt eine Umschulung zu machen (er hat in den letzten Jahren Hilfsjobs gemacht, ist gelernter Industriekaufmann, aber schon 15 Jahre raus.) Das Arbeitsamt will ihn unterstützen. Nur hat er dort anscheinend nicht erwähnt, dass er unterhalspflichtig ist. Ich kam nun ins grübeln, ob das wohl so rechtens ist :hae: Entfällt dann der Unterhalt für ihn? Wer kommt dann für die Kids auf?
    Außerdem würde sie gerne zwei Jahre in Elternzeit gehen. Das erste Jahr kann sie mit Elterngeld überbrücken und dann? Kann sie trotzdem ALG2 beantragen?


    Danke für Infos


    LG
    Friday

    Liebe Grüße


    Friday

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  • Hallo,


    eine Verpflichtung, der AA Unterhaltsverpflichtungen mitzuteilen, gibt es nicht. Ob seine Unterhaltsverpflichtung komplett entfällt, lässt sich schwer beurteilen, da er sein ALG I bzw. das ALG bei Weiterbildung als Einkommen zur Verfügung hat. Da prüft ja das JA bzw. der Anwalt, die AA ist da außen vor. Die Beantragung und der Bezug von ALG II sind grundsätzlich möglich, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt.


    LG, Jette1979.

  • also ich würde alles einschalten...JA, Arbeitsamt und... evtl auch nen Anwalt???


    genaueres weiß ich auch ned... trau dich und frage nach...

    Man erzieht durch das, was man sagt,
    noch mehr durch das, was man tut,
    am meisten aber durch das, was man ist


    (HL.Ignatius von Loyola)

  • Das Umschulungsgeld rechnet sich nach seinem letzten Verdienst - unabhängig vom Unterhalt.
    Sehr wahrscheinlich wird er weniger haben, als vorher, und somit weniger Unterhalt zahlen können.

  • sorry klar du fragst, aber ich meint eigentlich deine "Bekannte"

    Man erzieht durch das, was man sagt,
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    am meisten aber durch das, was man ist


    (HL.Ignatius von Loyola)