Neues Gesetz Sorgerecht!

  • [quote='schneeflocke35',index.php?page=Thread&postID=852126#post852126]


    Nochmal er kümmert sich seit dem er eine Freundin hat und hat ihn alle 2 Wochen!





    Seit wann ist das denn?


    Sorry, wenn ich das jetzt überlesen haben sollte.


    Edit sagt: Editieren geht mal wieder nicht, deshalb in rot ;)

    Einmal editiert, zuletzt von *Finja* ()

  • Er sieht seinen Sohn alle 2 Wochen seitdem er aber ne neue Freundin hat die ebenfalls allein ist mit ihrer Tochter will er das halbe Sorgerecht aber warum was will er damit bezwecken also ich meine ist man dadurch Cooler in der beziehung?


    Ich lese im Eingangsposting ganz klar, er sieht seinen Sohne alle 2 Wochen (da steht nichts davon, wie lange das schon geht) und das er das GSR möchte seit er die neue Freundin hat.
    Daran ist erstmal nichts verwerfliches festzustellen, klingt nach einem Vater der sich kümmert. Das er den Kleinen erst sieht, seit er die Freundin hat steht einige Postings später.
    Das ist sicherlich relavant bei einem etwaigen Gerichtstermin. Allerdings entscheidet das dann ein Richter!



    sry aber ich bin froh dass erstmal die Mutter das SG alleine bekommt ausser man möchte es anders.


    Das wäre das totale Chaos für viele Kinder wenn die KV überall Mitspracherecht haben.


    Naja, mehr Chaos als momentan bei den Gerichten kann es doch fast nicht geben... weil alle Väter -zu Recht- ihr Recht einfordern!




    Aber erklärt mir doch bitte alle mal aus Eurer Sicht, WARUM eine Mutter es automatisch bekommt, ein verheirateter Vater ebenfalls (auch da lässt sich noch nichts über die Vater- und Mutterqualitäten sagen) und ein lediger Vater ist der DEPP!


    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Ab sofort bestimmen beide Eltern gemeinsam, wo das Kind wohnt,

    Du vermichst das ABR mit dem Sorgerrecht.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1687.html

    Wenn mehr dazu gehört, dann erklär mir doch mal bitte, warum eine Mutter das Sorgerecht automatisch ab Geburt bekommt, ein -lediger- Vater aber nicht?

    Weil es so in unserem Gesetzen steht.
    Verheiratet = Sorgerecht Peng.

    Das wäre das totale Chaos für viele Kinder wenn die KV überall Mitspracherecht haben.

    Warum? Lies Dir mal das Gesetz zu elterlichen Sorge mal durch und sag es ist schlecht.

  • Hmm naja, auf der einen Seite kann ich es ja verstehen, das du noch warten willst.
    November ist ja noch nicht wirklich lange.....


    Aber wenn er doch eh schon alles mitentscheiden darf, kannst du ihm theoretisch auch das
    gem. SR geben. Er hat deswegen trotzdem nicht das Recht den Kleinen einfach zu sich
    zu nehmen etc. (wenn das deine Sorge ist)



    Ich habe mit meinem Exfreund das gem. SR unterschrieben als wir uns trennten. Wir haben
    beide gesagt, die Trennung soll fair ablaufen, FÜR das Kind und bis jetzt haben wir es, glaub
    ich gut hinbekommen.
    Mein Ex überlässt mir übrigens alle Entscheidungen, aber für mich ist es beruhigend zu wissen,
    das da noch jemand ist, der auch mal was entscheiden kann/ darf und ich es auch mal (zumindest
    zur Hälfte) abwälzen könnte.

  • Ja es wäre schlecht wenn ich bedenke dass der papa von meinem kleinen automatisch das GSR bekommen hätte das wäre furchtbar.Ich kam damals mit einem Frühchen nachhause und er schrieb mir nur einen Zettel mit dem Vermerk er möchte kein krankes Kind er wollte einen gesunden Sohn und er somit jetzt weg ist.
    Der Papa von der großen gab mehrer MOrddrohungen gegen das ungeborene los



  • Meine Frage ist ja was ändert sich denn überhaupt damit?Wenn er das Sorgerecht hat?Bleibt alles beim alten?Was ist im Notfall ?Wenn der kleine dringend Operriert werden muss im Notfall er ist nicht erreichbar wohnt ja auch 80 Kilometer weit weg brauche ich seine Zustimmung?Wobei im Nottfall wird denke ich für die Gesundheit entschieden...Er entscheidet wie gesagt bei allem mit warum soll er dann das halbe sorgrecht bekommen?

  • Bleibt alles beim alten?


    Ja, es bleibt alles beim Alten, das Kind lebt weiterhin bei Dir, er ist aber dann legitimiert, seine Unterschrift unter ne KiGa- Schulanmeldung zu setzen, er muss mit unterschreiben, wenn Du ein Konto fürs Kind eröffnen willst!


    Was ist im Notfall ?Wenn der kleine dringend Operriert werden muss im Notfall er ist nicht erreichbar wohnt ja auch 80 Kilometer weit weg brauche ich seine Zustimmung?


    Notfall-OPs (lebensrettend) da reicht eine Unterschrift, Deine oder seine. Könnte ja auch sein, das dem Lütten was passiert (Blinddarmdurchbruch) wenn er beim Vater ist. Für alle anderen OPs (z.B. Mandeln) brauchst Du dann seine Unterschrift.


    Er entscheidet wie gesagt bei allem mit warum soll er dann das halbe sorgrecht bekommen?


    Wie gesagt, dann ändert sich nix, außer ein paar Unterschriften, die er dann leisten muss!



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)


  • Danke!Er möchte das der Kleine beschnitten wird ich nicht kann er das mit dem Sorgerecht durchsetzen?
    Ich meine es ist nicht mediznisch notwenidig er findet es einfach schöner aber ich finde den Kleinen mit 4 " zu alt" um ihn wegen einer Schönheitskorektur das anztun Babys oder kleinere sollen es ja nciht so stark mitbekommen habe ich gehört vieleicht liege ich auch falsch!

  • Er möchte das der Kleine beschnitten wird ich nicht kann er das mit dem Sorgerecht durchsetzen?
    Ich meine es ist nicht mediznisch notwenidig


    Nein, kann er nicht! Da keine medizinische Notwendigkeit besteht. Wäre jetzt anders, wenn eine Phimose vorliegen würde. Da könnte er dann Deine Unterschrift per Gericht ersetzen lassen, Du seine aber auch! Aber rein aus ästhetischer Sicht nicht!


    Ob der Zwerg dafür zu alt ist oder zu jung, keine Ahnung, ich hab nur Mädels...



    LG Carina


    Edith hat noch was korrigiert!

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

    Einmal editiert, zuletzt von Bernstein ()


  • Notfall-OPs (lebensrettend) da reicht eine Unterschrift, Deine oder seine. Könnte ja auch sein, das dem Lütten was passiert (Blinddarmdurchbruch) wenn er beim Vater ist. Für alle anderen OPs (z.B. Mandeln) brauchst Du dann seine Unterschrift.


    Nicht unbedingt.
    Meine Kleine hatte eine Augen- Op, auf dem Narkosebogen stand unter dem Feld für meine Unterschrift: Unterschrift eines Elternteils reicht, wenn der andere mit dem Eingriff einverstanden ist. (oder so ähnlich halt)
    Also hab ich meinen Doc druntergesetzt und gut war. Keine hat gefragt ob wir GSR haben.


    Beim Blinddarmdurchbruch fragte der Chirurg ob ich GSR habe, aber meinte im gleichem Atemzug, das der Vater wohl kaum was dagegen haben kann. Sie lag vorher schon 5 Tage im Kkh und man hätte auch die halbe Stunde noch auf den Vater warten können, aber es wurde verzichtet.


    Auch bei Schul- und Kigaanmeldung hat meine alleinige Unterschrift gereicht.


    Ich denke bei Konto und Pass/ Ausweis wird genauer hingeschaut.

  • Zitat


    Auch bei Schul- und Kigaanmeldung hat meine alleinige Unterschrift gereicht.


    und bei arztbesuchen,krankenhausaufenthalten,notaufnahmen im krankenhaus,hat mich auch nie jemand nach der unterschrift des anderen elternteil gefragt.bräuchte ich eh nicht.weil ich für alle das alleinige sorgerecht habe.
    allerdings wird bei kontoeröffnungen genau nachgefragt.


  • und bei arztbesuchen,krankenhausaufenthalten,notaufnahmen im krankenhaus,hat mich auch nie jemand nach der unterschrift des anderen elternteil gefragt.bräuchte ich eh nicht.weil ich für alle das alleinige sorgerecht habe.
    allerdings wird bei kontoeröffnungen genau nachgefragt.


    ich hab auch das asr und es war bei mir genau so. ich hab taufen lassen, in zwei kindergärten angemeldet und eingriffe im krankenhaus gehabt...da musste ich NIE was vorlegen :-)


  • Nicht unbedingt.
    Meine Kleine hatte eine Augen- Op, auf dem Narkosebogen stand unter dem Feld für meine Unterschrift: Unterschrift eines Elternteils reicht, wenn der andere mit dem Eingriff einverstanden ist. (oder so ähnlich halt)
    Also hab ich meinen Doc druntergesetzt und gut war. Keine hat gefragt ob wir GSR haben.


    [/quote]


    Finja, wenn Du das unterschreibst, dann garantierst Du dem Arzt, dass Du das Einverständnis vom anderen Elternteil hast. Sollte sich später herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, hast Du eine Urkundenfälschung begangen. Sprich: So ein Ding darf man nie, nie, nie unterschreiben, wenn man sich der Zustimmung des anderen Elternteils nicht sicher ist.


    Zur TS: Du hast, wie Du schreibst, einen Gerichtsentscheid zum Sorgerecht. Der kann auch nur durch einen Gerichtsentscheid aufgehoben werden. Dein Ex muss klagen auf das Sorgerecht. Und er muss verflixt gut begründen, weshalb er es haben will. Auf das BGH-Urteil kann er sich hier nicht berufen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zur TS: Du hast, wie Du schreibst, einen Gerichtsentscheid zum Sorgerecht. Der kann auch nur durch einen Gerichtsentscheid aufgehoben werden. Dein Ex muss klagen auf das Sorgerecht. Und er muss verflixt gut begründen, weshalb er es haben will. Auf das BGH-Urteil kann er sich hier nicht berufen.[/quote]
    :thanks: Genau das wollte ich wissen!


  • Das hat mit Querdenken nichts zu tun.


    Natürlich bekommt die Mutter das Sorgerecht des Kindes zuerst alleine, schliesslich bekommt sie es ja auch 'alleine' eben ohne rechtlichen Partner. Es ist ein Einfaches für den Vater, schon während der Schwangerschaft, zur Vaterschaftsanerkenntnis zu gehen. Dann ist das SR automatisch bei den 'gemeinsamen' eingetragenen Eltern.


    Der -ledige- Vater muss nur seine Unterschrift geben, natürlich zusammen mit der Mutter - und schon ist das Problem schon keins mehr :tuedelue

  • Es ist ein Einfaches für den Vater, schon während der Schwangerschaft, zur Vaterschaftsanerkenntnis zu gehen. Dann ist das SR automatisch bei den 'gemeinsamen' eingetragenen Eltern.


    Das ist falsch.


    Der -ledige- Vater muss nur seine Unterschrift geben, natürlich zusammen mit der Mutter - und schon ist das Problem schon keins mehr :tuedelue


    Das ist richtig.


    Allerdings sollte die Unterschrift unter einer Heiratsurkunde sein oder unter der Erklärung der Gemeinsamen Sorge (die ohne Zustimmung der Mutter bzw. neuerdings auch eines Richters nicht möglich ist) ;)




    Dass das so ist und warum das wohl so ist, ist hier im Thread das Thema.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Das ist falsch.


    Nein - ist es nicht - weil die Vaterschaftsanerkennung schon über das Jugendamt - Beistandschaft - während der Schwangerschaft erfolgen kann. Und dort auch sogleich die 'gemeinsame' Sorge 'unterschrieben' werden kann :strahlen

  • @ LoveMum2011


    Volleybab hat das Wesentliche ja schon gesagt: der Kindesvater muss klagen, wenn er das gmeinsame Sorgerecht möchte.


    Selbst wenn er dies tun sollte und gesetzt den Fall auch bekäme, wird er aufgrund von problematischen Situationen in der Vergangenheit keine Chancen auf das alleinige Sorgerecht haben.


    Kurz gesagt: Egal was war...bist du erziehungsgeeignet ist die Mission 'alleiniges Sorgerecht' für den Vater 'Mission Impossible'.