Hallo,
hab heute mal eine Frage die mir ziemlich auf der Seele brennt.
Was darf das JA entscheiden/ "anweisen"/ empfehlen/ ausführen?
Also ein wenig genauer: Darf meine Sachbearbeiterin vom Jugendamt beim
Gericht Aussetzung des Umgangs oder überhaupt eine Gerichtsverhandlung
"anleihern"?
Wenn ihr noch Info´s braucht, einfach bescheid sagen, ich werde sie liefern
soweit ich das kann
Lg :wink