was steht mir zu??

  • hallo ihr lieben,


    habe da mal ein paar fragen, ich habe mich von meinem freund getrennt und frage mich jetzt wie es weiter geht.
    wir wohnen noch zusammen, aber alleine kann ich die wohnung wohl nicht halten. ich bin in elternzeit und bekomme 900 euro elterngeld und das kindergeld.
    wie groß darf die wohnung sein?? wieviel darf sie kosten?? wieviel unterhalt steht mir zu?? mein sohn ist drei monate alt und ich komme aus bremen.
    vieleicht gibts ja muttis aus bremen die mir da weiter helfen können...

  • Hallo und herzlich Willkommen,


    Wie lange hast Du denn Elternzeit? 1 oder 2 Jahre? Und gehtst Du nach der Elternzeit wieder zurück in den Job?
    Wenn Du nach der Elterngeldzahlung auf das Arbeitsamt angewiesen bist, stehen Dir und Deinem Kind eine Wohnung von 60 qm zu.
    Arbeitet Dein Exfreund? Denn es steht Dir auch Betreuungsunterhalt von ihm bis zum 3.Lebensjahr Eures Kindes zu (dieser ist nicht pauschal zu benennen, sondern errechnet sich aus dem zur Verfügung stehenden Einkommen Deines Exfreundes), und Eurem Kind steht natürlich der reguläre Kindesunterhalt zu.
    Am besten beraten wärst Du darüber bei einem Anwalt für Familienrecht.


    Ich wünsche DIr alles Gute und viel Kraft :knuddel

    Einmal editiert, zuletzt von Preisgarantie ()

  • Das ganze ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich.Frage am besten bei der zuständigen Arge einfach mal uverbindlich nach. Kaltmiete mit genauer staffelung heizkosten etc.

  • Wenn Du Dir von Deinem Gehalt die Kaltmiete leisten kannst, dann ist es egal wieviel die beträgt. Du zahlst es ja selber. Oder wie meinst Du Deine Frage?

  • Sorry - was dir und deinen Kindern an Unterhalt zusteht kann man so pauschal auch nicht sagen. Da kommt es immer drauf an was der unterhaltspflcihtige verdient - Es gibt da einen Selbstbehalt unter den er nicht kommen darf. Der liegt seit diesem Jahr soweit ich weiß bei 1050 Euro...

  • Also wenn 900 € EG die Basis sind und du in Job zurück kannst - dann ist das eine gute Basis.
    Dazu kommt der Kindesunterhalt - siehe Düsseldorfer Tabelle 2010 auf Seite 7 (?) sind die Zahlbeträge.


    Wichtig ist zu wissen, was der Vater verdient. Das Jugendamt kümmert sich kostenlos um die Berechnung -
    siehe Beistandschaft. Kann er nicht zahlen stehen dir 72 Monate lang 133 € Unterhaltsvorschuß zu.


    Die Kosten für Tagesmutter oder Kindergarten kannst du bei der Steuer absetzen bzw.
    einen Antrag auf Kostenzuschuß oder Übernahme beim Jugendamt stellen.

  • Wegen Wohnung guckst du hier. Das ist schonmal ein grober Anhaltspunkt.


    Das mit den 2ZKB und 60m² stimmt nicht ganz. Zum einen kann die Wohnung auch angemessen sein, wenn sie größer ist aber nicht zuviel kostet. Und: Es gibt in vielen Städten, Kommunen Ausnahmeregelungen für Alleinerziehende so das die auch 3 ZKB haben dürfen. Das Problem könnte sein das wenn du jetzt eine 2ZKB nimmst, weil der Kleine noch schön kompakt ist, sie dir später keine Notwendigkeit zum Umzug bescheinigen. Dann musst du
    a) Umzug, Renovierung, und monatliche Mehr(Miet)kosten für eine 3ZKB voll selbst tragen
    b) oder du musst vor Gericht eine Einzelfallprüfung durchziehen
    c) oder du sitzt mit deinem Sohn noch in einer zu kleinen Wohnung wenn er langsam Haare ins Gesicht bekommt :schiel.
    Alles keine Alternativen, das Problem hatte ich nämlich :/.


    Kurz: Wenn du drin bist können sie dich nicht rauswerfen, weil die Wohnung für AE mit Kind angemessen ist. Wenn du umziehen willst bezahlen sie es dir nicht, weil der Umzug nicht notwendig ist :frag.
    Deshalb würde ich versuchen eine kleine 3ZKB bis 70m² zu ergattern. Unter Umständen kannst du die Wohnung auch behalten wenn der KV auszieht, gesetzt denn Fall sie ist nicht zu teuer. Wohnen denn deine Eltern in der Nähe, sonstige "sozialen Bande" oder ist dein Arbeitgeber in der Nähe, damit kann man argumentieren.
    Wenn der KV allerdings KU zahlen kann, bzw. du mit EG, Kindergeld UVG hin kommst bzw. später Gehalt, Kindergeld, UVG brauchst du die ARGE nicht :-). Aber vorsichtshalber eine Wohnung nehmen, die nicht den Rahmen sprengt, solltest du irgendwann ergänzendes H4 benötigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • solltest du ein fall für die arge sein:


    dann steht dir eine wohnung bis zu 65qm zu. dabei ist es unerheblich ob du 2 zimmer, drei zimmer oder vier zimmer beziehst. erheblich ist die höhe der kaltmiete und die höhe der betriebskosten. genaue informationen findest du bei der sb deiner arge.
    dann bekommst du kindergeld, elterngeld und vom kv des kindes unterhalt und unter umständen betreuungsunterhalt.
    elterngeld bis zum freibetrag von 300 euro, kindergeld, unterhalt für dich und kind werden als einkommen vom bedarf abgezogen.
    wenn du umziehen musst und im leistungsbezug der arge bist, dann kannst du unter umständen erstausstattung für hausrat und möbel stellen, umzugskosten, renovierungskosten - ob auf einmaliger beihilfenbasis oder als darlehen, dass entscheidet der sachbearbeiter vor ort.


    den unterhalt für dich und das kind kannst du ganz unproblematisch im jugendamt im rahmen einer beistandschaft klären lassen. damit ersparst du dir den anwalt und dessen kosten.
    dort kannst du auch gleich klären wie der umgang zukünftig zwischen kind und vater ablaufen soll etc. vielleicht findet ihr dort im rahmen einer gemeinsamen mediation eine gemeinsame gesprächsbasis auf elternebene.


  • den unterhalt für dich und das kind kannst du ganz unproblematisch im jugendamt im rahmen einer beistandschaft klären lassen.


    kümmert sich das jugendamt inzwischen auch um den betreuungsunterhalt? :hae:


    letztes jahr hats das hier noch nicht gemacht, sondern zum anwalt geschickt :winken:

  • Das Jugendamt ist nur für Kindesunterhalt zuständig--- Nicht für Betreuungsunterhalt

  • Aber wenn der Kindesunterhalt berechnet ist, kann man schon gut abschätzen, ob es für Betreuungsunterhalt noch reicht.


    stimmt zwar, aber sie muss den ex ja "in verzug setzen," da wäre wohl der gang zum anwalt sinnvoller (wenns jetzt eng wird wegen der wohnung)


    oder sie macht es erstmal selber schriftlich und bittet um seine gehaltsnachweise wegen der berechnung des betreuungsunterhalts? :hae: