Umfrage - Gemeinsames Sorgerecht trotz Trennung in der Schwangerschaft ?

  • Besteht ein gemeinsames Sorgerecht trotz Trennung in der Schwangerschaft ? 45

    1. NEIN (35) 78%
    2. JA (10) 22%

    Hallo,
    auf die Umfrage zur Einigung mit dem anderen Elternteil in einem anderen Thread fiel mir folgende Frage ein:
    Das gemeinsame Sorgerecht ist bei verheirateten Eltern auch nach der Trennung die Regel.
    Wie ist es bei nicht miteinander verheirateten Eltern, wenn die Trennung schon vor der Geburt erfolgte? In diesem Fall besteht das gemeinsame Sorgerecht ja nur bei Abgabe einer entsprechenden Erklärung. Ohne Erklärung hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
    Bei wem besteht ein gemeinsames Sorgerecht? Würde mich auch freuen, wenn Kommentare erfolgen, warum ihr euch dafür oder dagegen entschieden habt.


    LG,
    hopeful

    Einmal editiert, zuletzt von hopeful ()

  • Wir haben uns erstmals im März 09 getrennt, sehr unschöne Situation, mit Gewalt, Anzeige (8 Monate auf Bewährung+80 Sozialstunden) und trotzdem war er bei der Geburt dabei und es war für mich unvorstellbar, ihm nicht das GSR zu geben, er ist genauso Elternteil wie ich... soll genauso mitentscheiden dürfen und können. Ich wollte, das er weiß, das ich ihn wichtig finde für unsere Tochter. Das Unterschreiben der Sorgeerklärung war für mich lediglich ein äußerliches Zeichen...


    Heute ist unsere Tochter 18 Monate unser Verhältnis ist nicht wirklich besser, aber wir haben trotzdem ein Wechselmodell. Ich hoffe sehr, das er sich irgendwann -unserer Tochter zu Liebe- auf die Elternebene begeben kann!



    Beim KV meiner Ältesten habe ich das ASR, liegt aber schlicht daran, das er 6 Jahre brauchte um zu akzeptieren, das er ne Tochter hat und 800 km weit weg wohnt! Würde er sich bemühen, dann würde ich ihm das GSR auch geben, aber da er nicht nachfragt... so what...




    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Wir kannten uns erst ein paar Wochen, als ich schwanger geworden bin und haben uns während der Schwangerschaft schon wieder getrennt. Der Vater wohnt 350 km von uns entfernt.


    Aus zwei Gründen war ich damals für das alleinige Sorgerecht bei mir: Ich konnte noch nicht wirklich einschätzen, wie sich die Situation mit dem Vater entwickeln würde, da wir uns noch nicht wirklich lange und gut kannten. Und ich dachte, bei der großen Entfernung wäre es schwierig mit gemeinsamen Unterschriften.


    Heute, 8 Jahre später, muss ich sagen, dass wir auch das gemeinsame Sorgerecht hätten nehmen können. Es besteht ein sehr guter und regelmäßiger Kontakt mit unserer Tochter, wir Eltern kommen auch gut miteinander aus, ich würde uns mittlerweile als gute Freunde bezeichnen. Bisher wären erst 3 Unterschriften fällig gewesen, die hätten wir auch trozt der Entfernung hinbekommen.


    Ich habe daher dem Vater angeboten, dass wir jetzt gerne auf gemeinsames Sorgerecht umändern können, wollte er aber nicht. Er fühlt sich auch so an allen Entscheidungen gut beteiligt und meint die Rennerei zu den Ämtern wäre daher nicht nötig.


    Falls mir etwas passieren sollte haben wir hinterlegt, was dann mit unserer Tochter wird. Wir waren uns einig, dass das Sorgerecht dann bei ihm liegen soll, das Aufenthaltsrecht aber erstmal bei meinen Eltern, die direkt bei mir im Ort wohnen. Dann würde unsere Tochter ihre gewohnte Umgebung nicht sofort verlieren. Papa hätte dann auch Zeit, in Ruhe sein Leben so zu organisieren, dass Töchterchen zu ihm kommen kann, wenn beide es wollen und sich bereit dazu fühlen. Papa arbeitet zur Zeit in einem 13-Stunden-Job und wohnt in einer WG mit wenig Platz, spontanes umziehen wäre schwierig, so lange Töchterchen noch klein ist.


    Ich denke, gemeinsames Sorgerecht hin oder her, wichtig ist wie beide Seiten "Eltern" und "Verantwortung" leben.

  • Für mich stand nie zur Debatte die Gemeinsame Sorgeerklärung zu nicht unterschreiben... :Hm Welche Gründe mich dazu bewegt haben es als selbstverstänlich anzusehen, lässt sich so im Nachhinein nur schwer und möglicherweise verzerrt rekonstruieren -deshalb lasse ich es sein.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hallo,
    ich hab das ASR und bin Heute sowie damals sehr froh darüber.
    Bei uns gibt und gab es immer Streit und Drohungen seinerseits und das erschwert die gemeinsamen Entscheidungen ungemein!
    Wir haben aber natürlich regelmäßigen Umgang.


    ich würde mir das an Deiner Stelle sehr gut überlegen! Fakt ist, nach wie vor, auch wenn mir hier viele wiedersprechen werden:
    Das Sorgerecht enthält für den Vater keinerlei Pflichten, sondern nur Rechte! Zum Beispiel könntest Du mit dem Kind nicht umziehen, auch wenn Du eine neue Arbeitsstelle hättest und dadurch aus Harz 4 herauskommen würdest. Der Vater aber könnte nach Timbuktu auswandern und sich nie wieder melden und das egal ob er das Sorgerecht hat oder nicht.


    Bei uns war es so, dass ich gesagt hab, wenn es nach den ersten 2-3 Jahren gut klappt, dann können wir gerne das gemeinsame Sorgerecht machen. Und siehe da, der Papa hat sich kein Stück geändert, droht sogar noch mehr als vorher...
    Also bin ich froh das es so ist wie es ist!


    PS: Es soll ja auch Paare geben die sich nach der Trennung noch gut über Angelegenheiten die das Kind betreffen einigen können, dann ist das GSR natürlich das beste. Leider sieht das in der Realität meistens nicht so aus!


    Der springende Punkt für Dich wird wohl sein, wie gut Du den Papa kennst und wie sehr Ihr Euch gegenseitig vertraut. Das kannst nur Du entscheiden!
    Ich kannte den Vater nur kurz und habe leider feststellen müßen dass ich Ihm nicht vertrauen kann.


    Grüße

  • Wir haben das GS und das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist auch noch nicht geklärt! Ich hätte gern beides, denn dann könnte ich 2 Monate länger zu Hause bei meiner Maus bleiben ( geht um das Elterngeld) :angry


    Wir haben das GS weil wir verh. sind, leben aber seit meiner Schwangerschaft getrennt..mehr od. weniger! :amok:


    Da fällt mir gerade ein, hat jemand eine Idee wie man als AE die 14 Monate bekommt, wenn das alles nicht geklärt ist??? :Hm

  • Da fällt mir gerade ein, hat jemand eine Idee wie man als AE die 14 Monate bekommt, wenn das alles nicht geklärt ist??? :Hm


    garnicht. ASR oder ABR ist Vorraussetzung.


    Und nur wegen dem Elterngeld wirst du keins von beiden bekommen :frag

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • :( hat mir meine Anwältin auch schon gesagt, finde nur Schade er wird nämlich die 2 Monate nicht nehmen! Ich muss dann zusehen wo ich die kleine lasse...so ein Egoist! :nawarte:

  • Ich habe ASR. Wir hatten uns auch während der Schwangeschaft getrennt. Er wollte GSR, wogegen ich auch nichts gehabt hätte. Nur tätig ist er auch nach mehrmaligen Anfragen nicht geworden :frag Da kein Kontakt herrscht ist es für mich aber auch leichter gewisse Dinge zu regeln.


    LG


    Friday

  • Ich finde das bisherige Ergebnis ziemlich erschreckend... und frage mich gerade, ob das bei Kindern, die in uneheliche Partnerschaften gebohren werden ähnlich aussieht??? Allerdings traue ich mich, auf Grund der letzten Tage nicht mehr, eine Umfrage zu starten :tuedelue

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Ich finde das bisherige Ergebnis ziemlich erschreckend...


    Warum?


    Wenn während der Schwangerschaft die Beziehung beendet wurde, ist nicht selten der werdende Vater geflitzt und will nichts mit dem Kind zu tun haben. Warum ihm Rechte hinterhertragen und wohin?


    Für das Ergebnis mitverantwortlich ist die beschränkte Sicht der Dinge bei Eröffnung der Umfrage: Diejenigen z.B., die sich unverheiratet nach der Geburt des Kindes getrennt haben/ getrennt wurden, wurden hier nun mal nicht befragt. Ebensowenig wurden diejenigen befragt, die mal gemeinsames hatten und nun nicht mehr (gar nicht wenige in diesem Forum!!!) .... und das bespöttelte Kompetenzteam hat offensichtlich Urlaub. :lach

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • und frage mich gerade, ob das bei Kindern, die in uneheliche Partnerschaften gebohren werden ähnlich aussieht???




    da ich da rein zähle und du angst vor einer Umfrage hast ich aber keine angst darauf zu antworten:



    Ich habe alleiniges Sorgerecht von Anfang an..und heut zu tage bin ich auch froh drum ja.

  • Ich finde das bisherige Ergebnis ziemlich erschreckend...

    Ich finde das Ergebnis ehrlich gesagt auch ziemlich erschreckend.



    Wenn während der Schwangerschaft die Beziehung beendet wurde, ist nicht selten der werdende Vater geflitzt und will nichts mit dem Kind zu tun haben.

    Heißt "nicht selten" in 75 %? Glaubst du wirklich, dass in so vielen Fällen die Trennung vom Vater ausging? Und selbst wenn, falls die Trennung von der Mutter ausging nimmt man ihr ja auch nicht das Sorgerecht weg.



    Warum ihm Rechte hinterhertragen und wohin?

    Vielleicht einfach damit das Kind auch einen Vater hat, der sich mit der Verantwortung für das Kind auch identifiziert?



    Für das Ergebnis mitverantwortlich ist die beschränkte Sicht der Dinge bei Eröffnung der Umfrage: Diejenigen z.B., die sich unverheiratet nach der Geburt des Kindes getrennt haben/ getrennt wurden, wurden hier nun mal nicht befragt. Ebensowenig wurden diejenigen befragt, die mal gemeinsames hatten und nun nicht mehr (gar nicht wenige in diesem Forum!!!)

    Die Umfrage war absichtlich auf die Situation einer Trennung vor der Geburt begrenzt. Bei der Geburt in einer intakten nichtehelichen Partnerschaft halte ich GSR für eine Selbstverständlichkeit, obwohl ich weiß, dass es oft trotzdem nicht existiert. Für ASR in einer bestehenden Partnerschaft gibt es für mich aber keinen akzeptablen Grund.
    Die Begrenzung auf die Situation der Trennung vor der Geburt erfolgte deswegen, weil dies die einzige Situation ist, in der ein Elternteil (in diesem Fall kann es nur die Mutter sein) NACH der Trennung das ASR bekommen kann ohne dass dies vom Gericht festgelegt wird. In allen anderen Fällen besteht das Sorgerecht wie VOR der Trennung weiter, es sei denn es wird vom Gericht auf Antrag anders festgelegt. Das ist aber etwas ganz anderes. Dass dies dazu führt, dass so viele Väter von vornherein ausgegrenzt sind, finde ich bedauerlich. Damit wird dem Vater von Anfang an signalisiert, dass man nur sein Geld in Form von Unterhalt will, er sich ansonsten aber raushalten soll. Diese Strategie wird auf Dauer meistens Erfolg haben und der Vater wird sich nicht verantwortlich fühlen. Er ist es ja auch nicht, denn wer nichts mitentscheiden darf, kann wohl kaum für etwas verantwortlich sein.


    Frohe Weihnachten an alle!


    hopeful

  • Zitat von »MarleneE«
    Wenn während der Schwangerschaft die Beziehung beendet wurde, ist nicht selten der werdende Vater geflitzt und will nichts mit dem Kind zu tun haben.


    Heißt "nicht selten" in 75 %? Glaubst du wirklich, dass in so vielen Fällen die Trennung vom Vater ausging? Und selbst wenn, falls die Trennung von der Mutter ausging nimmt man ihr ja auch nicht das Sorgerecht weg.


    Ich habe nicht geschrieben, dass die Trennung vom Vater ausging.




    Eine seriöse Umfrage ist was anderes. :winken:

  • Eine seriöse Umfrage ist was anderes. :winken:

    Du wirst mir vielleicht zugestehen, dass eine Trennung schon vor der Geburt eine besondere Situation darstellt, die sich in Bezug auf das Kind von späteren Trennungen unterscheidet. Weshalb sollte es unseriös sein dazu eine Umfrage zu machen?