Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt trotz psychischer Erkrankung?

  • ...er hat wohl burn-out!


    und dann fragst du, ob es zuviel verlangt ist, auf Briefe zu reagieren? Weißt du was Burn-out heißt? Eins, dass stationär behandelt werden muss?



    Ich kann verstehen, dass dir der Unterhalt sehr wichtig ist - immerhin weiß ich, wie es ist, ganz ohne Unterhalt zu sein. Ich verstehe auch, dass man irgendwann die Nase gestrichen voll hat.
    Ich versteh aber jetzt diese Härte einem kranken Menschen gegenüber nicht mehr.

  • @ scharlotte



    ...ich versteh so manches beim kv nicht. ich habe einen behinderten sohn und er hat ihn einfach fallen lassen, nicht mal ein wort, ihm gegenüber gesagt, warum er sich nicht mehr um ihn kümmern kann, einfach so von heut auf morgen....burn-out hin oder her!


    ich stehe auch ganz alleine. mich hat er in all den jahren nicht mal gefragt, ob ich klar komme....daher meine härte, ich kann und will dem kv nicht mehr die stange halten. dafür hat er sich in all den jahren einfach zuviel geleistet! und ich nehme mich da ganz bewußt zurück...es geht hier um mein kind, dass sich nicht alleine wehren kann.


  • In welchem Land wohnst Du? Was Du hier beschreibst, entspricht eigentlich nicht deutschem Recht.
    Wenn das Jugendamt, also die Beistandschaft, einen Titel bei Gericht hat ausfertigen lassen und den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, geht der üblicherweise zum Arbeitgeber und führt eine Lohnpfändung durch.
    Alternativ wird eine Kontopfändung durchgeführt. Haftandrohung oder Abgabe Eidestattlicher Erklärung gibt es in dem Stadium noch nicht.
    Mitteilungen macht der Gerichtsvollzieher über Briefkasteneinwurf. Nach der Erkrankung kann der Vater Wiedereinsetzung in den alten Zustand verlangen, da er nachweislich erkrankt war. Mit der Information setzen Gerichtsvollzieher das Verfahren üblicherweise selbst aus, es sei denn, es geht um Lohnpfändung. Die kann ja vollzogen werden.
    Hat der Vater denn das Gerichtsurteil anerkannt gehabt? Waren Du und er bei der Verhandlung anwesend?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sag mal Widder,
    wäre es nicht besser deine Wut, die ich so gut nachvollziehen kann, am Boxsack rauszulassen... wenn der KV burn-out hat, dann wird der nach der stationären Therapie, die auch noch länger dauern kann, nicht sofort wieder voll arbeiten...


    Wie willst du den Unterhalt höher einstufen lassen, wenn sein tatsächliches Einkommen sinken wird?


    Burn out = Mensch liegt am Boden...
    Willst du auf Dauer Geld für euer Kind, dann muss der Mann wieder auf die Füße kommen, sonst wird das nix.


    Verjähren diese Ansprüche, wenn du diese nicht jetzt und sofort pfänden läßt?

  • @ volleybap



    ...der Titel war vorhanden, das JA hat den KV mehrfach angeschrieben, den Mindestunterhalt zu zahlen. Er hat bisher nur 300,- gezahlt, aber aufgrund des Kindesalters muß er jetzt 362,- zahlen. Er wurde aufgefordert seine Einkommensverhältnisse darzulegen, demnach muß er jetzt 470,- zahlen.


    Da aber nur ein Titel von Geburt meines Sohnes besteht, kann demnach auch nur der Mindestunterhalt, bzw. nach dem Regelsatz der Unterhalt gefordert werden. Dem ist der KV aber bisher nicht nachgekommen und das JA hat ihm nach 9 Monaten die Beantragung der Zwangsvollstreckung angedroht. Jetzt hat Ihm der Gerichtsvollzieher wohl zwei Schreiben zukommen lassen, weiß dies auch nur nach Aussage des KV.


    Warum nicht direkt eine Lohnpfändung gemacht wurde, ist mir selber schleierhaft. Lt.Aussage des JA-Mitarbeiter verspricht er sich mehr von einer Sach-u.Taschenpfändung. Ich selber finde das auch absolut unsinnig, zumal der AG und das Konto des KV bekannt ist.


    Aber ich werd jetzt erstmal abwarten müssen....

  • @ scharlotte


    Schlotterlotte bitte schön um das mal richtig zu stellen 8)


    ...er hat wohl burn-out!


    Weisst Du was das ist???? Ich weiss es!


    62.-€? Pfändung? Sry bin raus :ohnmacht: ----neee geht garnicht grade!




    :mussweg

    Einmal editiert, zuletzt von Nic2709 ()

  • ....eigentlich wollte ich nur wissen, ob sich jemand damit auskennt, ob in so einem fall die zwangsvollstreckung ausgesetzt werden kann.


    ob die ansprüche verjähren, weiß ich nicht. darum geht`s mir auch gar nicht!


    ich bin nur einfach sauer, vielleicht kann man das nachvollziehen, wenn der kv alles an seinem kind auslässt! das kann nix dafür, dass es behindert ist. aber es hat ein recht darauf, es normal zu behandeln.....und ich versuche nur, dass es sein recht bekommt.

  • Anscheinend zahlt der Vater seit Jahren einen Unterhalt von 300 Euro. Jetzt ist das Kind älter geworden und der Dauerauftrag hätte geändert werden müssen. Es fehlen 9x62 Euro.
    Der Vater hat am Anfang mitgewirkt und Gehaltsauskunft gegeben. Seine Nichtreaktion und seine Erkrankung laufen zeitlich ziemlich parallel - um beim Burn-out eine Reha zu bekommen, ist im Schnitt mit mindestens sechs Monaten Wartezeit zu rechnen. Mutmaßlich war der Vater vorher bereits krank geschrieben. Aber das sind nur Vermutungen.


    Klar wird gepfändet in so einem Fall. Auf die Taschenpfändung geht das JA, weil es den Vater als so gutsituiert ansieht, dass er dass auf einen Sitz bezahlen kann. Das geht dann schneller als auf die gehaltspfändung zu warten. Mutmaßlich ist das auch so: Er könnte es locker begleichen (aber mit Burn-out ist das halt technisch nicht möglich ...).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.