Hallo zusammen....
kann mir jemand weiterhelfen??? Bitte!!!
KV wird seit April/2010 aufgefordert höheren Kindesunterhalt zu zahlen, er hat nicht auf Schreiben vom JA reagiert, jetzt steht dem KV die Zwangsvollstreckung bevor.
Jedoch ist er seit November/2010 stationär in psychiatrischer Behandlung! Weiß jemand, ob trotzdem die Zwangsvollstreckung durchgezogen wird oder wird er aufgrund seiner psychiatrischen Erkrankung geschützt und brauch nicht zu zahlen???
Wäre Euch für eine Antwort sehr dankbar.
VLG Widder22 :winken: