Zwangsvollstreckung von Kindesunterhalt trotz psychischer Erkrankung?

  • Hallo zusammen....


    kann mir jemand weiterhelfen??? Bitte!!!


    KV wird seit April/2010 aufgefordert höheren Kindesunterhalt zu zahlen, er hat nicht auf Schreiben vom JA reagiert, jetzt steht dem KV die Zwangsvollstreckung bevor.


    Jedoch ist er seit November/2010 stationär in psychiatrischer Behandlung! Weiß jemand, ob trotzdem die Zwangsvollstreckung durchgezogen wird oder wird er aufgrund seiner psychiatrischen Erkrankung geschützt und brauch nicht zu zahlen???



    Wäre Euch für eine Antwort sehr dankbar.




    VLG Widder22 :winken:

  • Wegen der Erkrankung wird eine Zwangsvollstreckung wahrscheinlich nicht aufgehoben.
    Wenn er so sehr beeinträchtigt wäre, dass er seine Finanzen nicht mehr regeln könnte, hätte wohl die Klinik schon veranlasst, dass geprüft wird, ob er dafür einen gesetzl. Betreuer braucht. Der hätte sich dann auch um den unterhalt kümmern müssen.



    Die Frage ist, ob sie Sinn macht? Hat er denn so ein hohes Krankengeld, dass er zahlungsfähig wäre?

  • Schwierige Frage... Steht er denn noch in einem Arbeitsverhältnis/bekommt er Gehalt/Krankengeld oder ALG I? Wenn dem so ist könnte ich mir schon vorstellen dass zwangsvollstreckt wird. Wenn er allerdings ohne Job ist und ALG II bekommt ist für Unterhalt eh nicht genug da.


    Ist denn absehbar wann er wieder entlassen wird? Hat er einen Betreuer?


    Ich hab mal gegoogelt und das gefunden: § 765a ZPO Ich würde das so interpretieren, dass er die Aussetzung der Zwangsvollstreckung beantragen kann.

    LG sumsil


    :strahlen

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  • Es kommt drauf an, wer bezahlt..Wenn es eine Reha ist, dann kann das Übergangsgeld gepfändet werden, wenns die Krankenkasse bezahlt, dann gibts nur Taschengeld und da ist nichts zu holen.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Na ich hoffe doch mal schwer das die Pfänden! Dieser Verbrecher! Reagiert nicht auf das schreiben vom Jugendamt! Das kriegt jawohl auch ein psychisch Kranker hin! Es geht immerhin um 62 Euro! Hoffentlich buchten sie ihn noch ein wenn er nichtmehr stationär ist! Achne, Zwangsarbeit, noch besser, immerhin geht es hier um dein Geld!

  • wieso soll Krankengeld bis auf Taschengeld gepfändet werden können und Übergangsgeld nicht? :hae: Hast du da ne rechtsgrundlage zu?


    Übergngsgeld ist nicht pfändbar - und beim Krankengeld müßte doch die normale Pfändungsfreigrenze gelten, oder?


    Na ich hoffe doch mal schwer das die Pfänden! Dieser Verbrecher! Reagiert nicht auf das schreiben vom Jugendamt! Das kriegt jawohl auch ein psychisch Kranker hin! Es geht immerhin um 62 Euro! Hoffentlich buchten sie ihn noch ein wenn er nichtmehr stationär ist! Achne, Zwangsarbeit, noch besser, immerhin geht es hier um dein Geld!


    Meinst du das ernst?? :hä

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  • @Schlotter nein, natürlich nicht, das war sarkastisch gemeint.
    Der Vater zahlt ja 300 Euro wie die TS in einem anderen Beitrag schreibt.. ich finde die Art einfach.. naja.. wenn man nichts nettes zu sagen hat.. mach ich jetzt auch..

  • @ Malina



    naja...Zwangsarbeit ist ein bißchen zu grob!


    Aber ich geb dir da gerne Recht, seit April/2010 wird er aufgefordert den Mindesunterhalt zu zahlen, aber da kommt nix. Jetzt kann er es gar nicht verstehen, dass ihm die Zwangsvollstreckung angedroht wird.


    Nunja, ich meine, wenn ich meine Knolle nicht bezahle, dann kann ich auch nicht erwarten, dass sie sich irgendwann in Wohlgefallen auflöst und nix mehr danach kommt.



    Gruß Widder 22


  • Nein es kommt drauf an, wer den Aufenthalt bezahlt und ob er Einkommen hat oder nicht....Wenn es ne Reha ist und er vorher Lohn und dann Krankengeld bekommen hat, dann wird Übergangsgeld gezahlt...Wenn die Krankenkasse die Unterbringung zahlt und er nur Taschengeld bekommt, dann gibts nix zu pfänden...

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Das Jugendamt kann keine Zwangsvollstreckung durchziehen. Das Jugendamt kann in Deinem Auftrag Klage bei Gericht einreichen. Liegt ein Gerichtsurteil vor mit Festlegung des Unterhalts, kann daraus ein durchsetzungsfähiger Titel erstellt werden. Mit dem kann eine Pfändung durchgesetzt werden. Allerdings ist der mutmaßliche Zahlungspflichtige derzeit erkrankt. Ob er geschäftsfähig ist, wird überprüft werden (müssen).
    Es ist zu vermuten, dass seine Erkrankung bereits im Frühjahr weit fortgeschritten war, wenn er im November stationär aufgenommen worden ist. Bei aller Wut über sein Nichtzahlen sollte man dies "mildernd" für ihn berücksichtigen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wieso sollter er als Arbeitnehmer in ner stationären Therapie nur Taschengeld bekommen? nach 6 Wochen Lohnfortzahlung kriegt er doch Krankengeld??


    oder meinst du, wenn er dauerhaft in Pflege wäre? iss er ja aber nicht, erst seit nem Monat im KH

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  • ....aber Krankengeld/Übergangsgeld bekommt er ja erst nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit....was ist mit den Monaten davor? Er wird ja schließlich seit April aufgefordert zu zahlen....


    Er ist wohl für 6-8 Wochen stationär in Therapie, wären jetzt bald um. Danach weiß ich nicht, ob er wieder arbeiten geht. Ich gehe aber mal schwer davon aus.



    :frag

  • jetzt mal so von Mensch zu Mensch gefragt - ist das denn wirklich notwendig, während jemand im Krankenhaus ist ihn zwangsvollstrecken zu lassen? kann man da nicht die 6 Wochen warten??? kommts da jetzt noch drauf an??

  • @ Volleybap



    ...Das JA hat die Zwangsvollstreckung beim Gerichtsvollzieher eingeleitet. Dem KV liegen nach seiner Aussage jetzt zwei Aufforderungen des Gerichtsvollziehers vor, dass er den Unterhalt zahlen soll, sonst würde ihm die Abgabe der Eidesstattliche Erklärung, bzw. Haftandrohung bevorstehen.


    Da er ja aber bisher nicht auf die Schreiben reagiert hatte und jetzt wohl durch den Gerichtsvollzieher kalte Füsse bekommt, weiß ich nicht ob er die Zwangsvollstreckung versucht jetzt auszusetzen, wenn er denn überhaupt die Möglichkeit dazu hat?!

  • @Scharlotte



    ich wußte bisher nicht, dass er im Krankenhaus ist. Mir hatte er bisher nichts davon gesagt und wie gesagt, dem JA auch nicht. Dann hätte man sicherlich damit warten können, aber ich find`s einfach nicht ok, gar nicht auf die Schreiben zu reagieren und sich nachher zu beschweren, wenn das dicke Ende angedroht wird...


    Oder seh ich da was falsch?????

  • naja... ich weiß ja nicht warum er in der Klinik ist, aber z.B. bei ner handfesten Depression, da KANN man einfach nicht auf Schreiben reagieren.

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  • Es geht immerhin um 62 Euro!

    Aber ich geb dir da gerne Recht, seit April/2010 wird er aufgefordert den Mindesunterhalt zu zahlen, aber da kommt nix. Jetzt kann er es gar nicht verstehen, dass ihm die Zwangsvollstreckung angedroht wird.

    Sagt mir bitte das ist eine Realsatire? Da wird jemanden der stationär in Behandlung ist wegen 62€ gepfändet!

  • ...er hat wohl burn-out!



    nunja, aber er war bisher immer in der Lage, mir zu sagen, wie Schei.... ich doch bin! Und was ich denn mit dem Unterhalt überhaupt machen würde...


    Nach 14 Jahren, hast du irgenwann die Nase voll und machst den Sack zu. Ich kann auch bald nicht mehr und muß meine Frau stehen!



    :idee

  • @ sarek



    ...nee, da haste was falsch verstanden, er soll seit April mtl. 62,- Euro nachzahlen, da das der dann insgesamt der Mindesunterhalt ist. Er hat bisher 300,- / mtl. gezahlt. Jetzt also ab April sind es 362,- (Mindesunterhalt). Nach Berechnung des JA hat er aber ab April tatsächlich zu zahlen an die 470,- Euro mtl., die Klage für die Höherstufung des Unterhaltes kommt dann auch noch auf ihn zu, da er sich hier auch nicht drum gekümmert hat. Also sind es bisher an die 682,- Euro, weshalb die Vollstreckung erstmal läuft und wenn die Klage für die Höherstufung (neuer Titel) durch ist, muß er den ausstehenden Unterhalt auch noch rückwirkend ab April nachzahlen.