Hartz 4 + eltergeld wie wird es nun geregelt

  • Seid ihr euch sicher, dass die neuregelung nicht bei Aufstockung gilt?


    Ich bekommen mein EG durch ALG II aufgestockt (bekomme 230€ EG monatlich durch doppelte Laufzeit) und der Sachbearbeiter riet mir, mir den Restbetrag auszahlen zu lassen

  • Ja,dachte ich auch,aber nur,wenn ich vorher gearbeitet habe,sagte mir die Frau vom Jobcenter??? das habe ich aber nicht..zumindest nicht versicherungspflichtig..ist das denn trotzdem so???


    :hae: wenn du NICHT versicherungspflichtig gearbeitet hast, wie kannst du dann soviel Elterngeld bekommen, dass du aus ALG II rausfällst?

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • höre mir bloß auf mit dem ganzen Quark..;) ich krieg Unterhalt für 3 Kids,für 2 UV..Kindergeld...und Elterngeld...musste aber ab Oktober Kinderwohngeld beantragen...habe zwar von denen nocj kein Bescheid (Wohngeldamt),aber kriegte vor 2 Tagen Bescheid vom Jobcenter,dass ich ab 1.1.11 nicht mehr hilfebedürftig sei..und die Bewilligung zurückgezogen wird.
    Also muss ,denke ich ,das Kinderwohngeld bzw die Anrechnung des Elterngeldes den "Rahmen sprengen",oder?

  • du wirst lachen..habe ich schon gefragt,da wurde mir gesagt,dass machen die nicht..mein Einwand,wenn ich Kranken+Rentenversicherung zahlen muss und wieder unter den Satz falle,dann müssten die das doch übermehmen...wurde mir gesagt,dass sei irrelevant..und geht nicht,da hätte ich halt Pech gehabt

  • Klingt für mich nach: schriftlichem Widerspruch, und schnellstmöglich zu einer Beratugnsstelle, die dir helfen können. (z.B. Tacheles.ev)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • man stimmt,das Tacheles..wäre ne Idee! Super danke...auf die Idee bin ich nochgar nicbt gekommen..allerdings wollt ich erstmal abwarten,was der Wohngledbescheid..und dann kann ich ja für mich auch wieder Wohngeld beantragen..da hatte ich die Hoffnung,dass das mehr oder weniger die Versicherung deckt und ichdann aber endlich aus Hartz IV wäre..darüber wäre ich auch nicht wirklich traurig.. :-)

  • man stimmt,das Tacheles..wäre ne Idee! Super danke...auf die Idee bin ich nochgar nicbt gekommen..allerdings wollt ich erstmal abwarten,was der Wohngledbescheid..und dann kann ich ja für mich auch wieder Wohngeld beantragen..da hatte ich die Hoffnung,dass das mehr oder weniger die Versicherung deckt und ichdann aber endlich aus Hartz IV wäre..darüber wäre ich auch nicht wirklich traurig.. :-)


    soweit ich weiss kannst DU entscheiden, ob du wohngeld oder alg2 beantragst (das was günstiger für dich ist)
    dann verzichtest du eben auf (kinder) wohngeld :hae:


    p.s. wohngeld für dich würdest du ja auch nicht bekommen, weil du kein eigenes ausreichendes mindesteinkommen hast

  • soweit ich weiss kannst DU entscheiden, ob du wohngeld oder alg2 beantragst


    Nein.


    Wohngeld hat vorrang.wenn es beantragt werden kann gibt es kein ALG II.
    Ich bin mir aber nicht sicher, ob das einkommen i.H.v. 300 Euro reicht, damit sie für sich selbst auch Wohngeld erhält. (kindergeld und Unterhalt ist ja Einkommen der Kinder).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...