Seid ihr euch sicher, dass die neuregelung nicht bei Aufstockung gilt?
Ich bekommen mein EG durch ALG II aufgestockt (bekomme 230€ EG monatlich durch doppelte Laufzeit) und der Sachbearbeiter riet mir, mir den Restbetrag auszahlen zu lassen
Seid ihr euch sicher, dass die neuregelung nicht bei Aufstockung gilt?
Ich bekommen mein EG durch ALG II aufgestockt (bekomme 230€ EG monatlich durch doppelte Laufzeit) und der Sachbearbeiter riet mir, mir den Restbetrag auszahlen zu lassen
weiß nicht genau..beimir war s auch nur Aufstockung...und wie gesagt,ich falle da ab 1.1.11 raus
Seid ihr euch sicher, dass die neuregelung nicht bei Aufstockung gilt?
Ja. Und mindestens eine hier aus dem Forum hat das auch so von ihrem SB bestätigt bekommen.
Hab heute auch nur telefoniert...falle ab 1.1.Januar aus dem ALGII raus...wegen Kinderwohngeld und Elterngeld....muss aber dann ab 1.1. ca 15ß Euro Krankenversicherung zahlen und theoretisch,ist abernicht drin,76 Euro Rentenversucherung...
hallo,
wenn du in der elternzeit bist, dann bist du BEITRAGSFREI in der krankenversicherung :wink
Ja,dachte ich auch,aber nur,wenn ich vorher gearbeitet habe,sagte mir die Frau vom Jobcenter??? das habe ich aber nicht..zumindest nicht versicherungspflichtig..ist das denn trotzdem so???
Ja,dachte ich auch,aber nur,wenn ich vorher gearbeitet habe,sagte mir die Frau vom Jobcenter??? das habe ich aber nicht..zumindest nicht versicherungspflichtig..ist das denn trotzdem so???
:hae: wenn du NICHT versicherungspflichtig gearbeitet hast, wie kannst du dann soviel Elterngeld bekommen, dass du aus ALG II rausfällst?
Monsterbraut komm nach Hessen hier werden Erzieher dringend gesucht
höre mir bloß auf mit dem ganzen Quark..;) ich krieg Unterhalt für 3 Kids,für 2 UV..Kindergeld...und Elterngeld...musste aber ab Oktober Kinderwohngeld beantragen...habe zwar von denen nocj kein Bescheid (Wohngeldamt),aber kriegte vor 2 Tagen Bescheid vom Jobcenter,dass ich ab 1.1.11 nicht mehr hilfebedürftig sei..und die Bewilligung zurückgezogen wird.
Also muss ,denke ich ,das Kinderwohngeld bzw die Anrechnung des Elterngeldes den "Rahmen sprengen",oder?
@dann lass die arge noch mal prüfen, ob sie nicht die krankenversicherung übernehmen müssen, bzw. mach dich da mal schlau... :hae:
du wirst lachen..habe ich schon gefragt,da wurde mir gesagt,dass machen die nicht..mein Einwand,wenn ich Kranken+Rentenversicherung zahlen muss und wieder unter den Satz falle,dann müssten die das doch übermehmen...wurde mir gesagt,dass sei irrelevant..und geht nicht,da hätte ich halt Pech gehabt
Klingt für mich nach: schriftlichem Widerspruch, und schnellstmöglich zu einer Beratugnsstelle, die dir helfen können. (z.B. Tacheles.ev)
man stimmt,das Tacheles..wäre ne Idee! Super danke...auf die Idee bin ich nochgar nicbt gekommen..allerdings wollt ich erstmal abwarten,was der Wohngledbescheid..und dann kann ich ja für mich auch wieder Wohngeld beantragen..da hatte ich die Hoffnung,dass das mehr oder weniger die Versicherung deckt und ichdann aber endlich aus Hartz IV wäre..darüber wäre ich auch nicht wirklich traurig..
man stimmt,das Tacheles..wäre ne Idee! Super danke...auf die Idee bin ich nochgar nicbt gekommen..allerdings wollt ich erstmal abwarten,was der Wohngledbescheid..und dann kann ich ja für mich auch wieder Wohngeld beantragen..da hatte ich die Hoffnung,dass das mehr oder weniger die Versicherung deckt und ichdann aber endlich aus Hartz IV wäre..darüber wäre ich auch nicht wirklich traurig..
soweit ich weiss kannst DU entscheiden, ob du wohngeld oder alg2 beantragst (das was günstiger für dich ist)
dann verzichtest du eben auf (kinder) wohngeld :hae:
p.s. wohngeld für dich würdest du ja auch nicht bekommen, weil du kein eigenes ausreichendes mindesteinkommen hast
das Kinderwohngled musste ich beantragen von der Arge..das war Zwang..das hatte ich mir nicht ausgesucht...
soweit ich weiss kannst DU entscheiden, ob du wohngeld oder alg2 beantragst
Nein.
Wohngeld hat vorrang.wenn es beantragt werden kann gibt es kein ALG II.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das einkommen i.H.v. 300 Euro reicht, damit sie für sich selbst auch Wohngeld erhält. (kindergeld und Unterhalt ist ja Einkommen der Kinder).
das war auch mein Gedanke..allerdings.selbst wenn ich es nicht beantrage..das ALGII fällt ja aber trotzdem weg...von daher kann ich es probieren..und muss schauen
hier steht, dass das einkommen der kinder inkl. kinderwohngeld nicht auf deinen! bedarf gerechnet werden kann, wenn sie aus der bedarfsgemeinschaft genommen wurden! und EIGENES wohngeld beantragen sollen/haben :ohnmacht::hae::hae::hae::hae:
okay...also wenn ich das denn richtig begreife..hab ich dennnur als Einkommen das Elterngeld..und das scheint dann ja wohl den Grundbedarf zu überschreiten ,oder???? :Hm
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das einkommen i.H.v. 300 Euro reicht, damit sie für sich selbst auch Wohngeld erhält.
nöö, das reicht nicht , sie muss 359 und ihren mietanteil selber aufbringen... :hae: