Übungsleiterpauschale wird auf Elternbeitrag angerechnet

  • Hallo zusammen,


    ich bin als Übungsleiter in einem Verein tätig und gebe dort Mutter-Vater-Kind Turnen.


    Dafür bekomme ich vom Verein eine Übungsleiter pauschale.


    Jetzt wird die Übungsleiter pauschale zur Bemessung des Elternbeitrages herangezogen und ich überschreite den Bemessungssatz. Das hat zur Folge, eine Nachzahlung von 670 € und jeden Monat 40 € mehr.


    Die Politik will doch ein gesellschaftliches Engagement und will die Arbeit in den Vereinen stärken.
    Darum ist die Übungsleiter pauschale laut Einkommensteuergesetz auch bis zu einem Pauschbetrag kein Einkommen. Sie ist auch frei von Sozialabgaben gestellt.


    Eine Übungsleiter pauschale ist kein positives Einkommen sondern eine pauschale Aufwandsentschädigung für Telefonkosten, Material, Kleidung, Fahrkosten und viele Stunden Engagement.


    Ohne die Übungsleiter können unsere Vereine nicht mehr dieses breite Angebot machen.


    Es kann doch nicht sein, dass das Jugendamt mir die Übungsleiter pauschale als Einkommen anrechnet.


    Kann mir jemand was dazu sagen?


    Liebe Grüße


    Kirsten

  • Hallo!
    Zunächst einige Fragen dazu:
    Stehst du in einem Arbeitsverhältnis, oder ALG I oder ~ II- Empfänger?
    Wird die Aufwandsentschädigung gezahlt aus
    - öffentlichen Kassen für öffentl. Dienste,
    - für ehrenamtliche Tätigkeit,
    - für Mitglieder kommunal. Vertretungen usw. ...?

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hallo chaosmaus,


    ich bin mit zwei kleinen Kindern klassische Hausfrau.


    Mein Mann steht in einem Arbeitsverhältnis und ich mache einen Tag in der Woche, als Dipl. Sportlehrerin Ehrenamtlich bei einem Sportverein, Mutter Vater Kind Turnen als Übungsleiter.


    Also kein ALG.


    Das Einkommen meines Mannes liegt nun unter diesem Bemessungssatz.
    Durch meine ÜL Tätigkeit kommen wir nun über den Bemessungssatz.

  • Ich würde mit o.a. Argumenten und möglichen §§§ Widerspruch einlegen. Was anderes kannst du erstmal nicht tun.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Mir ist das so ähnlich auch passiert, bei mir haben sie eine Fahrtkostenerstattung als Einkommen angerechnet. Ein Anruf bei der Sachbearbeiterin und anschließend ein formloser Wiederspruch haben das dann geklärt.


    Ruf einfach den Sachbearbeiter an und weise sie auf ihren Fehler hin. Mach ihn darauf aufmerksam, dass es sich bei dieser Leistung lediglich um eine Aufwandsentschädigung handelt. Höchstwahrscheinlich wird das schon ausreichen.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Zitat

    Original von Brandiburgs
    Die Politik will doch ein gesellschaftliches Engagement und will die Arbeit in den Vereinen stärken.
    Darum ist die Übungsleiter pauschale laut Einkommensteuergesetz auch bis zu einem Pauschbetrag kein Einkommen. Sie ist auch frei von Sozialabgaben gestellt.


    Dazu kann ich Dir sagen dass es sogar FinanzamtssachberbeiterInnen gibt, die das versteuert haben wollen wenn Du ansonsten Hausfrau bist denn das sei ja nur nebenberuflich steuerfrei und im Hauptberuf bist Du ja nicht Kinderturnlehrerin.


    Viel Glück !


    S.

  • Hallo alle zusammen,


    ich finde es zunächst einmal sehr gut, dass es solche Foren gibt.
    Sollte man unterstützen.


    Wiederspruch:
    Ich ich/wir wollen Wiederspruch einlegen. Unsicher bin ich noch ein wenig, weil ich in google gelesen habe, dass unter Umständen eine bis zum 1 1/2 fache Verwaltungsgebühr bei Ablehnung erhoben werden kann.


    Rücksprache mit dem Sachbearbeiter:
    Habe ich gemacht, bevor ich die ÜL Pauschale angegeben habe. Die Sachbearbeiterin sagte, dass es angerechnet wird. Als ich ihr sagte, dass es gem. § 2 Einkommensteuergesetz kein Einkommen ist, wurde sie unsicher und hielt Rückfrage. Zum Schluss wußte es keiner genau und mir wurde gesagt ich soll die ÜL Pauschale auf alle Fälle angeben.


    Habe auch schon den Präsidenten vom Solinger Sportbund angeschrieben. Der sagte es ist bedauerlich, er als Interessenverband könne aber nicht auf einzellfälle eingehen. Ihm wäre so etwas auch noch nie vorgekommen.
    Klar, wahrscheinlich ist keiner so ehrlich die ÜL Pauschale anzugeben.


    Habe auch schon mit anderen Interessenverbänden gesprochen.
    Keiner will sich so recht einsetzen und kann den § 17 Abs. 4 GTK NRW auslegen.
    Da steht nähmlich, dass auch steuerfreie Einkünfte anzurechnen sind (Abfindungen etc.).


    Letzendlich gibt es die ÜL Pauschale nicht nur für Ehrenamtliche in Sportvereinen. Es können also alle die auf Basis einer ÜL Pauschale Gelder bekommen Pech bei der Anrechnung auf diverse Leistungen haben. In google habe ich gelesen, dass es auch bei ALG 2 eine Regelung gibt, die von den Dachverbänden und Interessenvertretungen gemacht wurde.
    Bei den Kindergartenbeiträgen kommt noch erschwerend hinzu, dass da auch noch komunale Satzungen zum Zuge kommen.


    Fazit:
    ÜL Pauschale angeben?
    Wiederspruch einlegen, wenn keine oder geringe Kosten entstehen.

  • Wenn du einen Bescheid mit angeh. Rechtshelfsbelehrung bekommen hast, ist ein Widerspruch kostenfrei. (Frist beachten)


    Die Pauschale angeben würde ich (Auskunftspflicht), sonst ist es wissentlich verschwiegen, und wenn das Amt will, (Zweifel hat), kommt es auf alle Fälle dahinter.


    Wenn der Widerspruch negativ beschieden wird, Gesetz bzw. § zeigen lassen. :angry


    Steht in dem jetzigen Bescheid über die Nachzahlung nicht, nach welchem § diese Entscheidung getroffen wurde?

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Zitat

    Original von Brandiburgs


    Eine Übungsleiter pauschale ist kein positives Einkommen sondern eine pauschale Aufwandsentschädigung für Telefonkosten, Material, Kleidung, Fahrkosten und viele Stunden Engagement.


    Hallo Kirsten,


    wenn dein Entgelt als Übungsleiterin wie die positiven Einkünfte aus einem Steuerbescheid behandelt werden, dann müßtest du doch bei der Berechnung des Elternbeitrages deinen tatsächlichen Aufwand von diesen Einnahmen abziehen können. So ähnlich wie es auch beim Finanzamt gemacht würde. Also mit eigenen Pkw gefahrene Kilometer mit 30 Cent, Telefonkosten - geschätzt (nach überschlägige Ermittlung der Telefongespräche), Aufwand der Sportkleidung (wenn du noch die Belege hast, ansonsten Schätzung mit Auflistung der gekauften Kleidungsstücke) und sonstige Materialkosten. Denn diese Einnahmen als Übungsleiter sind noch auf jeden Fall nicht mit steuerpflichtigen positiven Einkünften vergleichbar, da zur ermittlung doch auch die Ausgaben abgezogen wurden. Mit einer steuerfreien Abfindung können diese Gelder auch nicht verglichen werden, da für diese nicht zusätzliche Ausgaben getätigt werden müssen.


    Sprich doch mal in dieser Art mit den Sachbearbeitern. Vielleicht gelingt dir ja so eine Reduzierung des anzurechnenden Einkommens, sodaß du noch nur den niedrigeren Elternbeitrag zahlen mußt.


    Wünsche dir viel Erfolg :daumen

  • Also ich mache es so. Hatte das gleiche Problem mit Erziehungsgeld:


    Extrazettel:


    1848€ Übungsleiterpauschale (Aufwandsentschädigung)
    -1848€ Freibetrag nach §3 Nr. 26 EStG
    _______
    0€ zu versteuerndes Einkommen


    Damit können die Behörden etwas anfangen. Hat beim Erziehungsgeld auch geklappt.


    Würde auf jeden FAll Einspruch erheben, was ich auch mit Erfolg gemacht habe.