Zum Ex zurück, Kündigungsfrist und Hartz 4

  • Hallo


    Seit der Trennung von meinem Mann lebe ich ja von Hartz 4. Jetzt möchte ich mit meinem Mann wieder in eine Wohnung ziehen.
    Das Problem die Arge. Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich nicht verheiratet sein und getrennt Leben ( möchte ich auch nicht).
    Aber ich habe ja jetzt 3 Monate Kündigungsfrist für meine Wohnung. Also muss ich ja 3 Monate getrennt von meinem Mann leben.
    Wie ist das jetzt mit dem Hartz 4? Mein Mann kann uns zwar ernähren usw. Aber er kann ja nicht 3 Monate Doppelte Miete, Stadt, Nebenkosten usw. Zahlen.
    Wie verhalte ich mich richtig Hartz 4 Wohngeld usw in 3 Monaten abmelden oder jetzt schon bei der Arge bescheid geben. Aber wie soll ich dann die 3 Monate Finanzieren? Mein Mann erhält übrigens keine Sozialbezüge.


    Bin grad etwas verzweifelt :kopf


    Liebe grüße

    Wenn jemand zu Dir sagt:
    "Die Zeit heilt alle Wunden!",
    dann hau Ihm auf´s Maul lächle und sag:


    "Macht doch nicht, ist ja bald wieder gut !

  • Hallo,


    ich hoffe ich kann dir etwas helfen.


    Ich habe damals allein gewohnt und bin mit meinem Lebensgefährten zusammen gezogen. Ich hab der arge mittgeteilt das ich ab 01.02.10 in eine neue Wohung ziehe und bis zu diesem zeitpunkt wurden bei mir die alten leistungen weiter gezahlt und ab 01.02.10 wurde dann mit neuer miete etc. berechnet.


    Teile der arge mit das du ab XX.XX.10 wieder bei deinem Mann wohnst und ab diesem Tag keine leistung mehr bezieen willst bzw. die deine leistungen neu berechnen sollen

  • Aber ich habe ja jetzt 3 Monate Kündigungsfrist für meine Wohnung. Also muss ich ja 3 Monate getrennt von meinem Mann leben.


    hallo,


    ich dachte du lebst schon getrennt von deinem mann, bekommst deswegen h4 und ziehst in 3monaten wieder mit ihm zusammen :hae: oder hab ich da was verwechselt?


    sobald ihr zusammen wohnt, seid ihr eine bedarfsgemeinschaft und es kommt auf das einkommen deines mannes an, ob du aufstockendes h4 bekommst oder wohngeld oder eben nichts.


    aber andersrum: als du vorher mit deinem mann zusammengelebt hast, habt ihr ja auch kein h4 bekommen oder? warum ist das jetzt dann ein problem für dich? und was hat das mit der kündigungsfrist der wohnung zu tun? zeitpunkt um h4 abzumelden ist einfach dann, wenn du mit deinem mann wieder zusammenziehst. warum sollte er dann doppelte miete zahlen müssen??


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • aber andersrum: als du vorher mit deinem mann zusammengelebt hast, habt ihr ja auch kein h4 bekommen oder? warum ist das jetzt dann ein problem für dich? und was hat das mit der kündigungsfrist der wohnung zu tun? zeitpunkt um h4 abzumelden ist einfach dann, wenn du mit deinem mann wieder zusammenziehst. warum sollte er dann doppelte miete zahlen müssen??


    soweit ich das verstanden hab: weil sie JETZT wieder zusammen ziehen möchten, aber die Wohnung ja nicht für sofort kündigen können. Da sind die 3 Monate Kündigungsfrist.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • In den 3 Monaten, in denen sie noch getrennt von ihrem Mann wohnt, könnte die Arge Stunk machen, da ja damit klar ist, dass sie eben nicht mehr getrennt sind. Nix mehr mit Trennungsjahr sondern eben verheiratet. Damit würde ja dann das Einkommen des Mannes mit zählen.


    Ich glaub, dass ist das Problem....

  • Ja im Moment lebe ich getrennt von meinem Mann, will aber zu Ihm ziehen (Dann brauche ich ohnehin keine Sozialbezüge mehr)
    Aber wenn ich meine Wohnung jetzt Kündige darf ich erst zum 30.03.2011 ausziehen (Kündigungsfrist) Bekomme ich dann bis März meine Sozialbezüge normal weiter?
    Denn ich bin ja wieder mir ihm zusammen wohne aber noch alleine mit den Kindern.

    Wenn jemand zu Dir sagt:
    "Die Zeit heilt alle Wunden!",
    dann hau Ihm auf´s Maul lächle und sag:


    "Macht doch nicht, ist ja bald wieder gut !

  • :ohnmacht: ach so, danke für die aufklärung!


    tja, dann müßten sie halt noch drei monate warten, bis zum offiziellen zusammenziehen. in der zeit gibt´s dann halt zwei wohnungen, und von den partnern wird dann quasi das "wechselmodell" praktiziert: einmal in der wohnung, einmal in der anderen :D


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ja aber das wechselmodell währe ja dann Betrug, wiel man als Hartz 4 empfänger ja nicht Verheiratet sein und getrenn leben darf.

    Wenn jemand zu Dir sagt:
    "Die Zeit heilt alle Wunden!",
    dann hau Ihm auf´s Maul lächle und sag:


    "Macht doch nicht, ist ja bald wieder gut !

  • Wenn das so ist, dann müsstest du bis zum 30.03.2011 weiterhin deine bezüge vom amt bekommen, denn du wohnst ja alleine, ob du mit deinem mann zusammen bist oder nicht. Auschlaggebend ist ja , dass du allein in der Wohnung wohnst mit den kindern .


    Betrg finde ich nicht. Ihr wohnt doch nicht zusammen, jeder hat seine wohnung und du hast somit deine kosten für deine wohnung.


    Du musst doch auch keine erklärung abgeben.


    Kündige deine wohnung und teile der arge zum 01.03.11 (damit die arge deine bezüge einstellen kann) das du ab 01.04. keine leistungen mehr willst da du wieder zu deinem mann ziehst.

  • Klar darf mann Verheiratet sein, aber eben nicht verheiratet und in zwei Wohnung wenn einer Hartz 4 bezieht , wegen dem Finanziellen zugewinn den man ja haben könnte.

    Wenn jemand zu Dir sagt:
    "Die Zeit heilt alle Wunden!",
    dann hau Ihm auf´s Maul lächle und sag:


    "Macht doch nicht, ist ja bald wieder gut !

  • du warst doch jetzt in der Zeit auch verheiratet...bzw getrennt lebend,oder?So wirst du das doch auch in deinem Antrag angegeben haben?

  • Ja klar die Arge denkt getrennt lebend, bin aber jetzt ja eigentlich nicht mehr wir sind ja wieder ein Paar. Wenn die Arge in den 3 Monaten eine Kontrolle durchführen würde, oder ein Mitarbeiter uns auf der Straße zusammen sieht. Hätte ich ein Problem. Obwohl ich ja nix für die Kündigungsfrist kann. :anbet

    Wenn jemand zu Dir sagt:
    "Die Zeit heilt alle Wunden!",
    dann hau Ihm auf´s Maul lächle und sag:


    "Macht doch nicht, ist ja bald wieder gut !

  • Mom, ihr habt zusammen Kinder? Dann könnt ihr ja zusammen gesehen werden als Eltern...vielleicht verlegt ihr dann nur das körperlich IN die Wohnung und die Sache ist gebongt :)



    Lg,
    cola


    PS: Bevor hier etwas falsch verstanden wird...wir reden natürlich von Händchen halten und Küssen auf der Straße ;)

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Wenn ich dann am 1.3.2011 zur Arge gehe und bescheid sage das ich keine Leistungen mehr brauche, muss ich dann einen Grund angeben? Ansonsten könnten die ja eventuell rückwirkend noch Ärger machen.

    Wenn jemand zu Dir sagt:
    "Die Zeit heilt alle Wunden!",
    dann hau Ihm auf´s Maul lächle und sag:


    "Macht doch nicht, ist ja bald wieder gut !

  • Wenn ich dann am 1.3.2011 zur Arge gehe und bescheid sage das ich keine Leistungen mehr brauche, muss ich dann einen Grund angeben? Ansonsten könnten die ja eventuell rückwirkend noch Ärger machen.


    Du musst es ja nicht rückwirkend angeben.
    Vielleicht ist es eine Lösung ein paar Tage vor dem ersten hinzugehen und zu sagen, dass ihr eine Lösung gefunden hättet (wenn überhaupt).

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • also, wenn du jetzt wieder zu ihm ziehst, musst du ja nur noch die kaltmiete weiter zahlen. such doch einen nachmieter, dann ist auch das problem weg.
    jetzt mal eine andere frage, die mit deinen fragen jetzt nichts zu tun hat. hartz4 und wohngeld beziehst du beides? ich wurde so informiert, dass das nicht erlaubt ist. wie kommt das?

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

  • also, wenn du jetzt wieder zu ihm ziehst, musst du ja nur noch die kaltmiete weiter zahlen. such doch einen nachmieter, dann ist auch das problem weg.
    jetzt mal eine andere frage, die mit deinen fragen jetzt nichts zu tun hat. hartz4 und wohngeld beziehst du beides? ich wurde so informiert, dass das nicht erlaubt ist. wie kommt das?


    Es kann ja sein, das sie für sich hartz 4 bekommt und für die kinderwohngeld - das ist ja möglich

  • Ja stimmt ich beziehe Hartz 4 und Wohngeld für die Kinder, auf Nachmietersuche bin ich bereit, ist aber leider nicht so einfach.

    Wenn jemand zu Dir sagt:
    "Die Zeit heilt alle Wunden!",
    dann hau Ihm auf´s Maul lächle und sag:


    "Macht doch nicht, ist ja bald wieder gut !