Unterhalt des ältesten "Ich hab dir einen Vorschlag zu machen"

  • Oh man mir reichts jetzt langsam.


    Seit Jahren verzichte ich auf einen Teil des Unterhaltes für meinen ältesten.
    Weil der Vater laut siner Aussage ja "nur so wenig verdient"


    Abgemacht war, seit nunmehr über 5 Jahren, er zahlt weniger Unterhalt (Stufe 1 der Tabelle für bis zu 6 Jährige) und hat dafür regelmäßigen Kontakt.


    Kontakt wurde keiner Aufgebaut, auch dieses Jahr nicht nachdem es jetzt eig. fest vereinbart war.


    Die Beistandschaft wollte das Einkommen erst in zwei Jahren wieder überprüfen, dann hab ich eben zum Anwalt gewechselt.


    Dort kam raus das die letzte Überprüfung des Einkommens 2001 war.
    Er schrieb den Vater dann an und bat um offenlegung und um Zahlung des Unterhalts nach Stufe 1 der richtigen Altersgruppe...


    Daraufhin machte der Vater erstmal n rießen Terz. Was aber nur heiße Luft war.
    Einkommen hat er nicht offengelegt.
    Die Aufforderung ist jetzt 2 Monate alt und der Anwalt hat halt jetzt Auskunftsklage erhoben...


    Jetzt der Clou..
    Vater behauptet nun NIE aufgefordert worden zu sein *seufts*
    Behauptet von mir nicht nochmal zum Umgang aufgefordert zu sein *nerv*


    Klaro gibts alles schriftlich ^^


    Nun der nächste Hammer... Gestern kam eine SMS mit Inhalt
    "Ich zahl freiwillig ab sofort 300€ mit bisheriger zuverlässigkeit und du nimmst die unnötige klage zurück und trägst die unnötigen kosten selbst die DU verursacht hast" :radab:radab


    Komisch, als ich am Jahresanfang auf die 225€ hochgehen wollte hat er noch rumgejammert das er ja sowieso kein Geld hat.
    Jetzt kann er auf einmal 300€ im Monat zahlen ohne mit der Wimper zu zucken??


    Ich komm mir dadurch auch erlich gesagt erpresst vor.
    Und ich finde es wirklich mehr als komisch das er auf einmal 75€ mehr zahlen kann ohne mit der Wimper zu zucken.
    Er will einfach sein Einkommen nicht offenlegen.


    Vor allem ist er selbst schuld das ihm jetz kosten entstehen, er hätte nur die geforderte Summe zahlen müssen (272€) und
    sein Einkommen offen legen müssen in den letzten zwei Monaten.


    Ich sehs einfach nicht mehr ein ihm ständig entgegen zu kommen.
    zumal ich auch mit den 272€ zufrieden gewesen wäre.
    Aber so wie er mir jetzt kommt. NÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ
    Jetzt ist Schluss.


    Bin ich engstirnig wenn ich jetzt darauf nicht eingehe?


    Mir ist klar das bei einer Offenlegung auch rauskommen kann das er weniger zahlen muss.


    Aber nach der jetzigen Aussage glaub ich das weniger..


    Was meint ihr?


    LG

  • Jetzt der Clou..
    Vater behauptet nun NIE aufgefordert worden zu sein *seufts*
    Behauptet von mir nicht nochmal zum Umgang aufgefordert zu sein *nerv*


    Seit wann muss man jemanden zum Umgang auffordern???


    Aber egal, das ist Vergangenheit.



    So wie es jetzt ist, würde ich die Sache weiterlaufen lassen. Wenn Du dann einen Titel hast, kannst Du immer noch zu den Umgangswochenenden Taschengeld mitgeben. ;)

  • Das ist es ja Marlene,
    er hat seinen Sohn einmal gesehen, da war er 4 Monate alt.


    Die letzten Jahre gab es immer das Versprechen das er jetzt Kontakt aufbaut. Nix.


    Im Frühjahr als es darum ging den Unterhalt zu erhöhen auf das was er zahlen müsste kam wieder das Versprechen das
    er jetzt Kontakt aufnehmen würde wenn er weiterhin nur den niedrigsten Satz zahlen müsse...


    Ich ging wieder darauf ein weil mein Sohn ja auch seinen Papa sehen möchte.
    Wieder war nichts.


    Mehrmals hab ich ne Email geschrieben und nachgefragt.
    Aber da kam dann nichts mehr zurück...


    Deshalb jetzt das mit den Anwalt, weils mir einfach reicht...


    Hätte er Kontakt aufgenommen zu seinen Sohn und jetzt endlich sein Versprechen gehalten
    wäre ich nie auf die Idee gekommen jetzt mehr zu fordern.

  • In so einen Mann hätte ich kein Vertrauen und Unterhaltszahlungen würde ich nur über Beistand(JA)laufen lassen!
    P.S.mein Ex belog den Staat auch gerne,dass er ja nicht zahlen kann...über 1 Jahr lang und machte sich ein schönes Leben...

  • Ich hatte eine Beistandschaft, diese hat, wie jetzt rauskam haben die zuletzt 2001 sein Einkommen überprüft.


    Ich forderte dann auf das sie das Einkommen überprüfen sollen wozu dann die Aussage kam "Erst frühestens ende nächsten Jahres"
    Daraufhin hab ich die Beistandschaft entzogen und das ganze an meinen Anwalt gegeben.

  • Ok
    1.du kannst dich an den Leiter vom Beistand melden und nochmal auf die Überprüfung bestehen.
    2.Dann laß es über den Anwalt laufen...Am besten auf eine gerichtliche Verhandlung hin.Ich glaube nicht,dass er gewinnen würde.Man sieht schon jetzt an seinen Reaktionen,dass er wohl weiss,nicht wirklich eine chance zu haben...

  • Abgemacht war, seit nunmehr über 5 Jahren, er zahlt weniger Unterhalt (Stufe 1 der Tabelle für bis zu 6 Jährige) und hat dafür regelmäßigen Kontakt.


    :hae::rolleyes2:

  • Das ist es ja Marlene,
    er hat seinen Sohn einmal gesehen, da war er 4 Monate alt.


    Die letzten Jahre gab es immer das Versprechen das er jetzt Kontakt aufbaut. Nix.


    Deswegen ist es ja jetzt andersrum:


    Zuerst die volle Kohle und Taschengeld für's Umgangswochenende (wenn es denn stattfindet):