Erwerbsgrad im Vergleich: Alleinerziehende Mütter und alleinerziehende Väter

  • DEIN Thema war die Steuerklasse und genau darauf bezog sich meine Antwort.


    Bei einem Bruttoeinkommen von 2500,- Euro im Monat bezahlt der unterhaltspflichtige (laut Raanan: meist Vater) etwa 400,- Euro im Jahr mehr Steuern als die gleichverdienende, betreuende (laut Raanan: meist Mutter).


    Für das unflätige Wort Quark entschuldige ich mich natürlich.

  • Öhm nö, nix laut mir, sondern laut dir. Zur Abwechslung ging es hier um berufstätige AE, egal welchen Geschlechts. Vs Single ohne Anhang. Und da finde ich 400,- Euro weniger Steuern ehrlich nicht so der Knaller. Und im Vergleich zu verheirateten Alleinversorgern, Alleinversorger die auch AE oft sind, noch weniger. Und wäre ich so ein Fanatiker nenne ich es mal, wie so manchereiner hier, würde ich daraus einen Tritt gegen lobbyfreien Frauen als Hauptmasse AE konstruieren. Bin ich einer? Nö.


    Das mit dem Lauten stammt von dir, darüber haben wir schon im Selbstbehalt-Thread lang und breit salabert. Hier: Berufstätige AE, also bitte weitergehen :brille

  • Vielleicht liegt es ja auch daran, dass den Männern persè höhere Leistungen zugetraut werden und ca. 20% höhere Gehälter beziehen bei vergleichbaren Tätigkeiten?


    Och nö, jetzt bitte nicht die olle Kamelle von der angeblichen Lohndiskriminierung, echt nicht.
    Unter "vergleichbaren Tätigkeiten" sind in jeder dieser Studien völlig unterschiedliche Berufe zusammengewürfelt um eben die Vergleichbarkeit künstlich herzustellen. Ein Studienabschluß an einer Hochschule ist so ein Kriterium. Da wird dann der Diplom-Ingenieur mit der der Diplom-Sozialpädagogin gleichgesetzt, und da der der Techniker mehr verdient als die Geisteswissenschaftlerin, kommt am Ende eine böse, böse Lohndiskriminierung zu Lasten von Frauen raus. Je genauer man hinschaut, desto kleiner wird der Lohnunterschied. Berücksichtigt man weiterhin Berufserfahrung, Überstunden, Struktur des Betriebes, Ausbildung etc. schmilzt die Lohndiskriminierung wie Eis im Sommer und es bleibt davon nix übrig worüber es sich aufzuregen lohnt.
    Nicht berücksichtigt wird auch der öffentliche Dienst, wo es keinerlei Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern gibt, und auch nicht der Zivildienst, wo Zivis für einen Bruchteil des Geldes oft die gleiche Arbeit machen wie eine Vollzeitkraft.
    übrigens: Ganz offiziell erhalten Männer in Teilzeitjobs bis 18 Wochenstunden satte 20% weniger Geld als Frauen, siehe Gender-Datenreport 2005.

  • [quote='Wolke1.1',index.php?page=Thread&postID=810138#post810138]Nicht berücksichtigt wird auch der öffentliche Dienst, wo es keinerlei Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern gibt.


    Keine Ahnung wie das für Beamte ist, aber für Angestellte im ÖD gilt das nur bedingt :nixwieweg

  • Bei einem Bruttoeinkommen von 2500,- Euro im Monat bezahlt der unterhaltspflichtige (laut Raanan: meist Vater) etwa 400,- Euro im Jahr mehr Steuern als die gleichverdienende, betreuende (laut Raanan: meist Mutter).

    Ich habe jetzt mal eben den Brotto Netto Rechner von Spiegel.de genommen. (2.500€ NRW Kirchensteuer 1,5 Kind) und er Unetrschied im Netto sind 40€€ bei Steuerklasse I und II.

  • Naja, unterm Strich geht aus der Statistik hervor, dass 90%Prozent der Ae-Männer erwerbstätig ist und 80% der Frauen. Quasi für sich und ihren Nachwuschs sorgen können.


    Ich bin mir nicht sicher, ob die Zahlen anwendbar sind für D. Radex, berichtige mich bitte, wenn ich es falsch auf dem Plan habe: Irgendwie geistert in meinem Kopf herum, dass du mal angeführt hast, dass ca.die Hälfte der AE-Mütter in D nicht erwerbstätig sind. :hae:


    LG


    Friday

  • Ich habe jetzt mal eben den Brotto Netto Rechner von Spiegel.de genommen. (2.500€ NRW Kirchensteuer 1,5 Kind) und er Unetrschied im Netto sind 40€€ bei Steuerklasse I und II.


    Paßt doch.
    Ich habe mich nur auf die Lohnsteuer bezogen, nicht auf sonstige Abgaben.


    Das macht nur bei der Lohnsteuer etwa 400,- Euro Unterschied im Jahr zwischen I und II. Ist das keine Kohle?

  • Paßt doch.
    Ich habe mich nur auf die Lohnsteuer bezogen, nicht auf sonstige Abgaben.


    Das macht nur bei der Lohnsteuer etwa 400,- Euro Unterschied im Jahr zwischen I und II. Ist das keine Kohle?

    Das sind 2% vom Einkommen. Und bei dem Beispiel 2.500€ Brutto ist bei 1 Kind ganz schnell der Selbstbehalt von 950€ erreicht.

  • Das sind 2% vom Einkommen.


    Wieviel von Deinem Einkommen hast Du denn zur wirklich freien Verfügung, Unterhalt, Miete, Fahrtkosten ... mal abgezogen?
    Dann sind die 2% nämlich auf einmal 20% Taschengelderhöhung.

  • Wieviel von Deinem Einkommen hast Du denn zur wirklich freien Verfügung, Unterhalt, Miete, Fahrtkosten ... mal abgezogen?
    Dann sind die 2% nämlich auf einmal 20% Taschengelderhöhung.

    12-15% bleiben mir. Das reicht aber.


    Wenn ich 50€ weniger Steuern hätte würde das so in die Kinder fließen.