Unterhalt bzw. Zuschuss, obwohl mein Sohn bei mir lebt.

  • Ach so. Wusste ich nicht. Danke für die Info. Ich muss mich mal informieren. Wir sind ja schon fünf Jahre getrennt und haben kaum noch Kontakt, nur ganz selten. Und dann eben jetzt wieder. Ich war so platt, dass jetzt ich noch das Haushaltsgeld meiner Exfrau aufstocken soll, wo ich doch eigentlich unterhaltsberechtigt bin zur Zeit.
    Habe aber das Vorhaben, diesen Anspruch jetzt mal zur Geltung zu bringen, schon wieder fallen gelassen. Will von ihr kein Geld. Ab Ende 2011 sind wir dann wieder beide verpflichtet, unseren Söhnen Bares zukommen zu lassen, weil sie dann beide volljährig sind.

  • Bekäme ich so eine Mail


    käme von mir folgendes als Antwort:
    "Hallo AB, da siehst Du mal, welche Kosten ich unter anderem in den anderen Tagen des Monats habe. Da ich in der letzten Zeit etwas klamm bin, möchte ich Dich hiermit bitten, zu prüfen, ob Du Dich an diesen Kosten nicht beteiligen kannst. Viele Grüße"


    Ja, das ist schlagfertig. Ich komme aber eben ganz gut hin und will gar kein Geld von ihr. Ich will eigentlich gar keinen Kontakt mehr zu ihr. Und seit ich das weiss, geht es mir ganz gut.
    Ich hoffe auch, dass ich nie in die Situation komme, Unterhalt von ihr zu verlangen.

  • Hallo.
    nein würd ich auch nicht...Du musst nichts erstatten....Wenn du keinen Unterhalt bekommst, würd ich dir empfehlen Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse zu beantragen.


    Gruß
    Igrainne


    Ist es nicht so, dass die Familienkasse nur bis zu vollendung des 12. Lebensjahres (also bis er 12 wird) zahlt?
    So wurde es mir gesagt. Mein Sohn wird im Sommer 12, und dann wär's das gewesen....

  • Dazu müssten die Experten etwas sagen. Ich habe mich nur darüber informiert, dass bei jedem Kind bis zur Volljährigkeit eine Barunterhaltspflicht des Umgangselternteils besteht. Das habe ich aber in den vergangenen Jahren nicht geltend gemacht, weil ich gut rumkam und meine Exfrau nicht in den Selbstbehalt treiben wollte. War vielleicht falsch, weiss ich nicht. Nach dem 18. sind dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

  • Nein, von mir würde sie nichts bekommen.


    Meinen Ex gebe ich ja auch nichts wenn er die Kinder nimmt.


    Wenn er allerdings erwähnt das er knapp bei Kasse ist, dann pack ich fürs WE wenn er die Kids holt was zum kochen ein und auch ne Packung Cornflakes fürs Frühstück und Brot / Wurst für das Abendbrot damit sie nicht hungern müssen.


    Natürlich ist es dann soviel das er auch satt wird davon.
    Ab und an kommt er auch mal zum essen vorbei wenn er knapp ist. Ich koch eh immer viel zu viel. Dafür steuert er dann was zu trinken bei z.B. oder nimmt die Kinder unter der Woche mal nen Abend zusätzlich damit ich mit meinen Partner / Freunden ausgehen kann ^^


    Allerdings weiß ich bei meinen Ex auch ganz genau, wenn ich mal knapp bei Kasse bin hilft er mir auch aus. Er gibt dann halt a bissal was zum Unterhalt dazu und verlangt es ebensowenig zurück wie ich, weil einfach eine Hand die andere wäscht.

  • So ähnlich haben wir es früher auch gemacht. Ich hatte sogar manchmal das Gefühl, wir sind gar nicht wirklich getrennt, weil vieles so wie früher war. Für die Kinder ist das gut so. Ich will aber inzwischen eine richtige Trennung, fünf Jahre, nachdem ich ausgezogen bin. Ich mache seit letztes Jahr auch ihre Steuererklärung nicht mehr.

  • Dazu müssten die Experten etwas sagen.


    gebe zu, bin da kein Experte.


    Aber ist es nicht so, Kinderzuschlag, Familienkasse, bis zum 16. Lebensjahr, und Leistungen von der UVG Kasse, also Jugendamt, bis Vollendung 12. Lebensjahr.
    Glaub ich mal gelesen zu haben.
    Und zahlen würd ich in dem Fall auch nicht, denn ich bin der Meinung, irgendwo reicht es einfach!
    LG Susi

    Hab nie Angst etwas Neues zu beginnen.
    Erinnere Dich immer daran, dass Amateure die Arche gebaut haben
    und Profis die Titanic.

  • Das weiss ich auch nicht. Solche Regelungen lernt man meistens sehr schnell kennen, wenn man sie in Anspruch nimmt. Hab ich aber nie.
    Ich möchte mich noch mal schnell bedanken für alle die schnellen und deutlichen Antworten. Mich hat das sehr aufgewühlt und es ist schön, wenn man spürt, dass man mit seiner Haltung nicht völlig im Unrealistischen ist.

  • Ja, das ist schlagfertig. Ich komme aber eben ganz gut hin und will gar kein Geld von ihr.


    darum geht es ja auch garnicht in dem Beitrag von Haseelmaus, nur darum, ihr mal auf zu zeigen, dass du auch nicht Krösus bist. Vielleicht geht ihr ja ein Licht auf.


    Ich finde die Idee prima... ist nicht boshaft oder respektlos, klingt gut, und alles wesentliche steht drin :daumen

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Daran glaube ich nicht mehr. (Dass ihr ein Licht aufgeht.) Sie lebt so in ihrer Welt. (Lehrerin)


    ich bezog das jetzt auch nur auf ihre anfrage. Und was hat ihr Beruf damit zu tun? :hae:

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Nein, ich befürchte nichts. Was für eine Reaktion müsste ich befürchten? Eine rechtliche? Oder dass sie überhaupt antwortet?

    Nun wenn Du keine Reaktion auf ein Ablehnen befürchtest dürfte es leichter fallen.

    Danke für das Lob. Leider bin ich gar nicht ruhig und gelassen gewesen. Stundenlang habe ich es in mir rumoren gefühlt, denn meine ExFrau hatte wieder meine Verantwortlichkeits-Knöpfe als Familienvater gedrückt, die es mir geradezu widernatürlich erscheinen lassen, mich gegen ihr Begehren zu widersetzen, da sie schliesslich meine Kinder geboren hat. (vor 21 & 17 Jahren, als wir uns noch so nah waren und ich glaubte, irgendwann würde alles gut werden.)

    Diese Knöpfe werden bei mir auch immer gedrückt. Damit musst Du klar kommen. Irgendwann.

    Das Irrsinnige ist ja, dass mich diese Anfrage tatsächlich in einen riesen Gewissenskonflikt stürzt. Und ich finde mich geradezu unbarmherzig, sie abzulehnen.

    Das ist die A......lochkarte. Lebe damit.

    Habe aber das Vorhaben, diesen Anspruch jetzt mal zur Geltung zu bringen, schon wieder fallen gelassen. Will von ihr kein Geld. Ab Ende 2011 sind wir dann wieder beide verpflichtet, unseren Söhnen Bares zukommen zu lassen, weil sie dann beide volljährig sind.

    Nun dann gehen die Kinder zu einem Anwalt beantragen ProzeßkostenBeihilfe und verklagen die Eltern. Ich sag Dir das wird nicht spaßig.

  • Meine Kinder brauchen mich nicht verklagen, die bekommen von mir sowieso alle Unterstützung, die sie brauchen. Nicht nur Bares.

    Ich wollte nicht unterstellen das Du das nicht machst.


    So ist aber der "normale" Weg wenn nur 1 Elter nicht bereit ist mitzuspielen.

  • Das habe ich auch nicht angenommen. (Dass Du das unterstellen wolltest.) Die Menschen sind heute sehr auf Krawall gebürstet. Kann ich sogar verstehen. Aber bei uns ist das nicht so. Ich glaube, wir vier mögen uns immer noch, meine Kinder ihre Eltern sowieso. Aber auch zwischen uns Eltern und ehemaligen Lebensgefährten hat lange Zeit soetwas wie Verständnis für den anderen bestanden, das sich erst jetzt auflöst, fünf Jahre nach unserer Trennung, durch die einsetzende Entfremdung vom anderen. Wären wir nicht Eltern geworden, hätten wir uns nach einem Jahr wieder getrennt. Wir waren schon immer sehr verschieden. Ich glaube nicht, dass es zwischen uns Vieren jemals zu einem Rechtsstreit kommt. Dazu ist die Bindung aneinander zu stark. Ein Glück. Und ich freue mich darüber, bin sogar stolz darauf. Man könnte auch sagen: Die Liebe hat trotzdem gesiegt! Bei uns zumindest. (Um mal was Positives zu schreiben!)