Unterhalt bzw. Zuschuss, obwohl mein Sohn bei mir lebt.

  • Ich habe mich vor fünf Jahren von meiner Frau getrennt. Seit 2007 wohnt mein siebzehnjähriger Sohn bei mir, weil Mutter und Sohn nicht miteinander zurechtkamen. Er hat sich bei mir ziemlich gut entwickelt. Mein 21-jähriger Sohn ist bei der Bundeswehr Zeitsoldat. Ich bekomme für den Jüngeren Kindergeld, aber keinen Bar-Unterhalt von seiner Mutter, ich verdiene so gerade genug, fand ich.


    Heute schreibt meine ExFrau mir Folgendes:
    "Hallo YX, (17-jähriger Sohn) verbringt seit geraumer Zeit ganze Wochenenden oder aber Teile von ihnen bei mir. Das ist schön. Natürlich isst und trinkt er auch, duscht, heizt etc. Alles normal. Alles kein Problem. Leider bin ich aber in den letzten Monaten etwas klamm und frage dich hiermit, ob du die Möglichkeit hättest, für diese Aufwendungen einen kleinen Beitrag in meine Haushaltskasse einzuzahlen. Herzlichen Gruß XYZ"
    Ich bin etwas ratlos, auch enttäuscht, ein bischen sauer. Ich will nicht hart sein oder ungerecht oder unfair, aber ich zahle alles, auch z.B. 600.- Euro, wenn der Jüngere mit seiner Mutter Sommerurlaub macht. Und natürlich auch alles andere, Klassenfahrten etc. Soll ich meinen Ärger runterschlucken und wieder einmal zahlen?
    Ich will eigentlich nicht, verzichte schon auf Forderungen (oder Gedanken an Forderungen) nach Unterhalt, weil meine ExFrau in ihrem Beruf nicht viel verdient.
    Habt Ihr einen Rat?

  • sie ist also umgangselternteil?


    rein aus dem bauch heraus würde ich sagen : nein zahle nicht


    du bist ja schon großzügig bei urlaub , fahrten usw ... ich den ke das reicht

  • Wer übernimmt denn die Alltäglichen Kosten? Sachen für die Schule, Klamotten ect. Ich würde der kein Cent geben. Ist der Mutter das Kind nichts wert? So ein We kostet bestimmt nicht die Menge an Wasser,Strom und Essen. Und du must ja auch für die Kosten aufkommen. Oder verdienst du soviel? Wenn die Mutter die Kinder nicht immer hat, dann kann sie doch einen Minijob dazu nehmen.

  • Frage sie doch mal höflichst und nett ob Du das gegen den KU den sie Dir "schuldet" aufrechnen kannst :schiel ??!!!



    Ähhmmm sry aber hat die was eingeschmissen? :radab



    Zahle bitte nicht!

  • Hallo.
    nein würd ich auch nicht...Du musst nichts erstatten....Wenn du keinen Unterhalt bekommst, würd ich dir empfehlen Kindergeldzuschlag bei der Familienkasse zu beantragen.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Verbringt Euer Sohn jedes Wochenende bei seiner Mutter?
    Aber im Grunde ist sie "nur" Umgangselternteil, also wäre sie eher DIR unterhaltspflichtig und Du bist so großzügig, drauf zu verzichten. Das bisschen, was er da isst und verduscht, wird sie ja wohl selbst tragen können.
    Ich bin auch der Meinung, dass Du nichts zahlen solltest. Zur Not gibst Du Deinem Sohn halt Duschgel und einen Fresskorb mit. :lach

  • Danke für so schnelle Reaktionen!


    Alle alltäglichen Kosten werden von mir allein getragen. Schule, Schulgeld übrigens auch, Klamotten - alles ich. Urlaub, Klassenfahrten, Schulaktivitäten, alles ich.
    Ich komme mit meinem Gehalt für uns zwei gerade hin. Haushalte gut, optimiere meine Ausgaben.


    Mein Gefühl ist auch: nichts zahlen.

  • Ich würde nach der Aktion vielleicht mal dran denken überprüfen zu lassen, ob deine Ex nicht Unterhalt zahlen sollte.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Ich würde nach der Aktion vielleicht mal dran denken überprüfen zu lassen, ob deine Ex nicht Unterhalt zahlen sollte.







    Ich würde auch mal darüber nachdenken. Zumal der Unterhalt ja nicht Dir, sondern Deinem Sohn zusteht.


    Liebe Grüße

    Zitat


    Das erste Glück eines Kindes ist das Bewusstsein, geliebt zu werden.
    Johannes Bosco

  • Das habe ich auch gedacht. Ich möchte in meiner Enttäuschung aber jetzt nicht "draufhauen" und werde mir mit einer Antwort zwei Tage Zeit lassen.
    Ich bin auch froh, dass ich es Jahre nach der Trennung aus dieser schwierigen und frustrierenden Ehe schaffen kann, einen Strich zu ziehen und zu sagen:
    Nein. Ist genug jetzt.

  • Nix zahlen. 17-jährige Jungs sind nach meiner Erfahrung zwar ein schwarzes Loch was Eßwaren angeht. Aber für die paar Tage kann man auch einen Eintopf oder ähnliches richten. Du bist nicht dazu da auch noch zusätzlich ihre HH-Kasse zu füllen, so ein bißchen muss man auch für seine Kinder aufkommen. Und wenig verdienen ist relativ.

  • Verbringt Euer Sohn jedes Wochenende bei seiner Mutter?
    Aber im Grunde ist sie "nur" Umgangselternteil, also wäre sie eher DIR unterhaltspflichtig und Du bist so großzügig, drauf zu verzichten. Das bisschen, was er da isst und verduscht, wird sie ja wohl selbst tragen können.
    Ich bin auch der Meinung, dass Du nichts zahlen solltest. Zur Not gibst Du Deinem Sohn halt Duschgel und einen Fresskorb mit. :lach


    Mein Sohn ist erst seit zwei drei Monaten öfter mal das Wochenende bei seiner Mutter. Seit soviel Raum ist zwischen den beiden, mögen sie sich wieder.


  • Ich würde auch mal darüber nachdenken. Zumal der Unterhalt ja nicht Dir, sondern Deinem Sohn zusteht.
    Liebe Grüße


    Vielen Dank für Eure schnellen und deutlichen Antworten. Mein Gefühl ging ja ohnehin in die Richtung, aber ich bin viel zu gutmütig und immer noch funktioniert der alte Mechanismus, dass ich mich verantwortlich für die Mutter meiner Kinder fühle, wie in den 17 Jahren Ehe davor.
    Irgendwie ist das für mich wie eine Rückenstärkung.

  • Das habe ich auch gedacht. Ich möchte in meiner Enttäuschung aber jetzt nicht "draufhauen" und werde mir mit einer Antwort zwei Tage Zeit lassen.
    Ich bin auch froh, dass ich es Jahre nach der Trennung aus dieser schwierigen und frustrierenden Ehe schaffen kann, einen Strich zu ziehen und zu sagen:
    Nein. Ist genug jetzt.

    Vielen Dank für Eure schnellen und deutlichen Antworten. Mein Gefühl ging ja ohnehin in die Richtung, aber ich bin viel zu gutmütig und immer noch funktioniert der alte Mechanismus, dass ich mich verantwortlich für die Mutter meiner Kinder fühle, wie in den 17 Jahren Ehe davor.
    Irgendwie ist das für mich wie eine Rückenstärkung.

    Deine Einstellung ist klasse. Ich wünschte ich hätte deine Ruhe und Gelassenheit.


    Befürchtest Du eine Reaktion?

  • Zitat

    Deine Einstellung ist klasse. Ich wünschte ich hätte deine Ruhe und Gelassenheit.
    Befürchtest Du eine Reaktion?


    Nein, ich befürchte nichts. Was für eine Reaktion müsste ich befürchten? Eine rechtliche? Oder dass sie überhaupt antwortet?
    Danke für das Lob. Leider bin ich gar nicht ruhig und gelassen gewesen. Stundenlang habe ich es in mir rumoren gefühlt, denn meine ExFrau hatte wieder meine Verantwortlichkeits-Knöpfe als Familienvater gedrückt, die es mir geradezu widernatürlich erscheinen lassen, mich gegen ihr Begehren zu widersetzen, da sie schliesslich meine Kinder geboren hat. (vor 21 & 17 Jahren, als wir uns noch so nah waren und ich glaubte, irgendwann würde alles gut werden.)
    Ich weiss gar nicht, ob sie dabei berechnend war (vielleicht schmunzelt jetzt der eine oder die andere von Euch, weil ich so naiv-gutmütig bin?) oder ob sie einfach gedankenlos hingeschrieben hat, was in ihr so vorgeht: frag ich mal den Papa, der hat früher immer bezahlt, vielleicht tut er es jetzt wieder. Genau diese ihre Gefühllosigkeit mir gegenüber ist letztlich der Grund gewesen, weshalb wir uns trennen mussten.
    Das Irrsinnige ist ja, dass mich diese Anfrage tatsächlich in einen riesen Gewissenskonflikt stürzt. Und ich finde mich geradezu unbarmherzig, sie abzulehnen. Ganz abgesehen davon, dass ich mit meiner Freundin gerne in Urlaub fahren können möchte, um auch etwas Schönes zu erleben.
    Ich habe nämlich vor einem Jahr eine sehr sehr liebe Frau kennengelernt, mit der ich inzwischen zusammen bin.


    Hast Du den vorher an sie KU gezahlt?


    Als unsere beiden Jungs noch bei Ihrer Mutter gewohnt haben, habe ich vom ersten Tag der Trennung an für beide knapp 700.- Euro Unterhalt und ziemlich genau die Summe bezahlt, die in der Düsseldorfer Tabelle steht bzw. damals stand. Als mein "Kleiner" dann zu mir zog, nicht mehr, da wir beide jeweils für das andere Kind bar-unterhaltsberechtigt gewesen sind, was sich aber ja neutralisiert hat.

  • Hi,


    paß auf das die EX keinen Unterhalt für sich fordert ;-) ...oder hat sie dies schon mal versucht ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Wie soll ich mir das vorstellen?

    das sie Unterhalt -für sich- bekommt ?

    Verdient nur halt weniger als ich.

    Das ist genau der Grund. Wenn ihr verheiratet ward, dann könnte sie Aufstockungsunterhalt verlangen.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Bekäme ich so eine Mail

    "Hallo YX, (17-jähriger Sohn) verbringt seit geraumer Zeit ganze Wochenenden oder aber Teile von ihnen bei mir. Das ist schön. Natürlich isst und trinkt er auch, duscht, heizt etc. Alles normal. Alles kein Problem. Leider bin ich aber in den letzten Monaten etwas klamm und frage dich hiermit, ob du die Möglichkeit hättest, für diese Aufwendungen einen kleinen Beitrag in meine Haushaltskasse einzuzahlen. Herzlichen Gruß XYZ"


    käme von mir folgendes als Antwort:
    "Hallo AB, da siehst Du mal, welche Kosten ich unter anderem in den anderen Tagen des Monats habe. Da ich in der letzten Zeit etwas klamm bin, möchte ich Dich hiermit bitten, zu prüfen, ob Du Dich an diesen Kosten nicht beteiligen kannst. Viele Grüße"

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern